Blumenkübel, Ebrochenes und Kübel fallen vom Balkon und Nachbar erzählt Unwahrheiten.

6. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
DitmarHoff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Blumenkübel, Ebrochenes und Kübel fallen vom Balkon und Nachbar erzählt Unwahrheiten.

Hallo Forum,

ich habe Probleme mit Nachbarn unseres Hauses, welche zwei Stockwerke über uns wohnen.
Wir leben im Erdgeschoss in einer Wohnung mit Terasse.

Es ist leider letztes Jahr vorgekommen, dass ein sehr großer Blumentopf vom Balkon des Nachbarn,
bei Sturm auf unserer Terrasse aufgeschlagen ist. Es war zum Glück jedoch niemand draußen.
Zwei Monate später ist aus den Blumengefässen des Nachbarns, welche sich auf der Brüstung des Balkons befinden, eine Glaskugelleuchte runtergekommen und einen Meter neben meiner kleinen Tochter aufgeschlagen.

Der Nachbar hat sich hierfür nicht mal entschuldigt, sondern gesagt, er könnte nichts dafür, weil das der Wind gewesen wäre und meine Tochter sollte eben nicht da spielen wo Dinge auf Sie runterfallen könnten.

Letzte Nacht hat jemand bei den Nachbarn vom Balkon auf unsere Terasse gekotzt und leider ist auch Erbrochenes auf den Schuhen meiner Tochter gelandet. Die Nachbarn haben nach meiner Beschwerde heute das Erbrochene weggemacht und wollten die Schuhe meiner Tochter ebenfalls reinigen.

Mit Hinblick auf Corona habe ich dies jedoch abgelehnt, da die Schuhe professionell gereinigt und desinfiziert werden müssen und es auch nicht schön ist, wenn du mit Schuhen spielen musst, auf die jemand gebrochen hat.

Meine Tochter braucht jedoch für morgen früh Ihre Sportschuhe. Kann ich ihr heute neue kaufen und den Nachbarn dies in Rechnung stellen, oder hätte ich damit wenig erfolg?

Was könnte ich dagegen tun, das ständig Dinge von oben runterkommen?



Leider habe ich wegen einer Krebserkrankung nicht mehr arbeiten können und beziehe deshalb Rente,
aus dem Grund bin ich tagsüber zu Hause.
Ich habe heute mitbekommen, das die Nachbarn zu zwei anderen Nachbarn gesagt haben, das ich mich wegen
der Kotze nicht beschweren sollte, sondern mal lieber arbeiten gehen soll, weil ich eine faule Sau wäre.
Dies hat mir der Nachbar so auch ins Gesicht gesagt, als ich Ihn drauf angesprochen habe. Von meiner
Situation weiß der Nachbar natürlich nichts und es geht ihn auch nichts an.

Welche zivilrechtlichen Schritte könnte ich gegen die genannten Dinge unternehmen und hätte ich da eine Aussicht auf Erfolg?

Danke für eure Zeit und Hilfe!

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Neue Schuhe kaufen und dem Nachbar in Rechnung stellen , is nicht! Die Schuhe sind ja nicht kaputt.

Du kannst den Nachbarn wegen Beleidigung verklagen. Allerdings steht dann Aussage gegen Aussage.
Lass es besser. Oder gibts da Zeugen, die das bestätigen können?

Wegen der Gefahr der Blumenkübel auf seinem Balkon würde ich Fotos machen und den Hauseigentümer darauf ansprechen.

-- Editiert von Frabato am 06.06.2020 20:29

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DitmarHoff):
Die Nachbarn haben nach meiner Beschwerde heute das Erbrochene weggemacht und wollten die Schuhe meiner Tochter ebenfalls reinigen.

Hätten sie nicht müssen, da sie nicht Verursacher waren.



Zitat (von DitmarHoff):
Mit Hinblick auf Corona habe ich dies jedoch abgelehnt, da die Schuhe professionell gereinigt und desinfiziert werden müssen

Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.



Zitat (von DitmarHoff):
Meine Tochter braucht jedoch für morgen früh Ihre Sportschuhe. Kann ich ihr heute neue kaufen und den Nachbarn dies in Rechnung stellen,

Ja, kann man.



Zitat (von DitmarHoff):
oder hätte ich damit wenig erfolg?

Vermutlich 0,0 - wenn der Nachbar seine Rechte kennt oder sich informiert.



Zitat (von DitmarHoff):
Was könnte ich dagegen tun, das ständig Dinge von oben runterkommen?

Man könnte den Vermieter "von oben" mal darüber informieren, das seine Mieter ihrer Sicherungspflicht nicht nachkommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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