Brennholzstapel als Sichtschutz -Nachbarin verlangt Entfernung

16. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
OnkelLausP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brennholzstapel als Sichtschutz -Nachbarin verlangt Entfernung

Hallo,

wir wohnen im Mietshaus (Sachsen) und haben bei uns im Garten einen Brennholzstapel als Sichtschutz zu unserer Sitzecke hingestellt, halbrund Bogenmass ca. 5m und 1,40m hoch. Die unter uns im Erdgeschoss wohnende Frau hat nun verlangt das wir den woanders hinstapeln sollen weil der vor Ihrem Fenster steht. Das Fenster ist ca. 20cm über der Erde und der Holzstapel steht nicht direkt vor sondern rechts neben dem Fenster und ist über 2m vom
Fenster entfernt.
Sonneneinstrahlung ist möglich, d.h. der Schatten des Holzstapels erreicht auch abends
nicht das Fenster.

Sie hat sich beim Vermieter beschwert, und der ist nun zu uns gekommen.
Als ich den aufgestapelt habe hat kein Mensch was gesagt, Sie hat in Ruhe gewartet bis ich fertig war.

Kann Sie das rechtlich durchsetzen?

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Sie hat sich beim Vermieter beschwert, und der ist nun zu uns gekommen.

Und was sagt der Vermieter?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
OnkelLausP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dem ist das erstmal egal und wir können den erstmal so stehen lassen. Der wird ja auch wieder kleiner übern Winter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Also bei 2m Abstand, keinem Schattenwurf und der Duldung durch den Vermieter sehe ich erstmal keinen Grund da etwas zu entfernen.

Verklagen kann jeder jedermann jederzeit und überall, das ist keine Kunst. Die Frage ist nur ob man gewinnt. Und da sehe ich in der Situation keine große Chance für die Nachbarin.




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