Hallo,
wir wohnen im Mietshaus (Sachsen) und haben bei uns im Garten einen Brennholzstapel als Sichtschutz zu unserer Sitzecke hingestellt, halbrund Bogenmass ca. 5m und 1,40m hoch. Die unter uns im Erdgeschoss wohnende Frau hat nun verlangt das wir den woanders hinstapeln sollen weil der vor Ihrem Fenster steht. Das Fenster ist ca. 20cm über der Erde und der Holzstapel steht nicht direkt vor sondern rechts neben dem Fenster und ist über 2m vom
Fenster entfernt.
Sonneneinstrahlung ist möglich, d.h. der Schatten des Holzstapels erreicht auch abends
nicht das Fenster.
Sie hat sich beim Vermieter beschwert, und der ist nun zu uns gekommen.
Als ich den aufgestapelt habe hat kein Mensch was gesagt, Sie hat in Ruhe gewartet bis ich fertig war.
Kann Sie das rechtlich durchsetzen?
Brennholzstapel als Sichtschutz -Nachbarin verlangt Entfernung
16. September 2009
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Frage vom 16. September 2009 | 22:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brennholzstapel als Sichtschutz -Nachbarin verlangt Entfernung
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#1
Antwort vom 16. September 2009 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119515 Beiträge, 39734x hilfreich)
quote:
Sie hat sich beim Vermieter beschwert, und der ist nun zu uns gekommen.
Und was sagt der Vermieter?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 16. September 2009 | 23:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dem ist das erstmal egal und wir können den erstmal so stehen lassen. Der wird ja auch wieder kleiner übern Winter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. September 2009 | 00:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119515 Beiträge, 39734x hilfreich)
Also bei 2m Abstand, keinem Schattenwurf und der Duldung durch den Vermieter sehe ich erstmal keinen Grund da etwas zu entfernen.
Verklagen kann jeder jedermann jederzeit und überall, das ist keine Kunst. Die Frage ist nur ob man gewinnt. Und da sehe ich in der Situation keine große Chance für die Nachbarin.
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