Briefkasten manipuliert

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alpix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefkasten manipuliert

Hallo, ich wohne seit eineinhalb Jahren als Mieter bei meiner Freundin, in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Eigentumswohnungen, deren Eigentümer alle im Haus wohnen. 2 Eigentümer machen mehr schlecht als recht die Hausverwaltung und erledigen diverse Hausmeisteraufgaben. Es gab in der Vergangenheit ständig, teilweise heftige Streitigkeiten, weil die Hausverwaltung sich regelmäßig selbstgerecht daneben benimmt. So etwas habe ich in den letzten 3 Jahrzehnten als Mieter anderer Wohnungen jedenfalls noch nicht erlebt. Zeitweise grenzt das an Psychoterror.
Es herrscht (schon vor meinem Einzug) entsprechend dicke Luft im Haus und man ist nicht gut auf einander zu sprechen.

Zum Problem:
Nach meinem Einzug brachte die Hausverwaltung ein Klebeschild mit meinem Namen am Briefkasten an. Nach dem ich gestern zum zweiten Mal meine Gehaltsabrechnung aus der Personalabteilung, als postalisch unzustellbar in die Hand bekommen habe, wurde ich misstrauisch. Beim ersten Mal habe ich noch an einen Zufall geglaubt, weil ich sonst nicht so viel Post bekomme und es war ja immer die Post meiner Freundin drin, da hat man halt auch den Eindruck das die Post ankommt.
Wie mir gestern nun leider reichlich spät aufgefallen ist, wurde mein Namensschild feinsäuberlich, wohl schon vor einigen Wochen vom Briefkasten entfernt. Das heißt kein Name, keine Post und unter Umständen Probleme für mich, wenn was wichtiges zur Steuer oder Versicherungen nicht angekommen ist. Gestern habe ich z. B. eine Mahnung über Umwege bekommen.
Es ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten auszuschließen, daß sich jemand Unbekanntes am Briefkasten zu schaffen gemacht hat, auch wenn Fremde sich prinzipiell problemlos Zugang verschaffen können. Ein dumme Jungen Streich schließe ich auch aus, da alle anderen Briefkästen nicht manipuliert wurden. Unser Kasten wäre als letzter in der Reihe im Hof und direkt neben Eingangstür auch denkbar ungeeignet.
Das Namenschild an unserem Kasten war bedruckte und wasserfeste Klebefolie und somit richtg fest verklebt. Das kann nicht einfach rückstandslos abgefallen sein. Ich bin mir daher sehr sicher das das Schild von einer Personen aus der Hausverwaltung entfernt wurde, mit der wir uns regelmäßig streiten müssen.
Einen Verdacht wer das war habe ich also, kann aber absolut nichts beweisen.
Was soll bzw. kann ich tun, auch vor dem Hintergrund das noch Ärger wegen versäumter Post auf mich zukommen kann.
Ich würde gerne Anzeige gegen Unbekannt stellen sofern das Post- und Fernmeldegesetz es hergibt.
Ratschläge nehme ich im voraus dankend gerne an.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich sehe keine Verletzung des Post- und Fernmeldegesetztes. Worin sollte diese begründet sein?

Es ist wenig zielführend, einen Streit mit "albernen" Vorwürfen auf Gerichte zu verlagern.

Ich würde:
1. mit dem Verwalter sprechen und ihn fragen, ob er eine Idee hat, wo das Klingelschild hin ist.
2. je nach Entgegenkommen ein eigens Schild mit beiden Namen anbringen.

Im Übrigen widersprechen sich

Zitat (von Alpix):
Es ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten auszuschließen, daß sich jemand Unbekanntes am Briefkasten zu schaffen gemacht hat


und

Zitat (von Alpix):
auch wenn Fremde sich prinzipiell problemlos Zugang verschaffen können.


Vermeiden Sie solche Argumentationen am besten, wenn Sie mal "offiziell" sprechen müssen.



-- Editiert von Despi am 15.07.2017 16:03

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#2
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Entweder sind die Aufklebeschilder nicht geduldet im Haus (kann ja jeder sich "einpflanzen und schindluder mit der Post treiben") - dann ist die einzige Lösung "integriertes Schild in das Schlderfenster mit zwei Namen" einzusetzen - kann nicht mehr von außen entfernt werden. Oder man ist nicht Vertragspartner und nicht gemeldet - also Gast. Dann die Postadresse mit einem Zusatz angeben: Herr XXX wohnhaft bei Frau XXX, X.Etage links/rechts.

Wenn du Vertragspartner bist, sollte d0re Vermieter dafür Sorge tragen, dass ein ordentliches Schild (kein namensaufkleber!) angebracht wird. Das Spielchen mit "keine Aufkleber" ist unter Eigentümern gang und gebe - könnte also ein "sehr gewissenhafter EG" das schild entfernt haben, um sein "Recht", das womöglich sogar beschlossen und notariel begründet wurde, durchzusetzen!

Dein "Verdacht" solltest du also für dich behalten und niemanden unterstellen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Vorschlag: Sie teilen der Hausverwaltung per Einschreiben mit, dass Sie erwarten, dass Ihnen der übliche Postzugang ermöglicht wird. mina37 hat das Ganze sehr gut erläutert!
Und wenn da der Name eben so vom Briefkasten abgeknibbelt werden kann, dann hilft das nicht weiter. Fotos vom Briefkasten mitschicken und Frist setzen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Also das sollte doch möglich sein, ein Namenschild am Briefkasten anzubringen ! Hat denn der Briefkasten dafür keine vorgefertigte Halterung ? Wie auch immer, ein stabiles Namenschild anfertigen lassen und dann fest montieren (nach Möglichkeeit von innen verschrauben). Dabei sollte man darauf achten, dass sich das Ganze optisch gut in das allgemeine Erscneinungsbild einpasst. Und dann eine Weile das Namensschild jeden Tag kontrollieren, um sofort reagieren zu können, wenn sich jemand doch noch daran zu schaffen machen sollte. Warum man dafür eine Anzeige oder gar ein Gericht benötigen sollte, das erschließt sich mir nicht.

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#5
 Von 
Alpix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Das Briefkastenschild wurde von der Hausverwaltung / Hausmeister angebracht. Es gibt noch weitere Aufkleber dieser Art, auch von der Hausverwaltung angebracht, welche alle noch vorhanden sind. Man kann also davon ausgehen, dass die Hausverwaltung / Hausmeister das Schild nicht entfernt hat weil diese Art der Beschriftung nicht gestattet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Na wie dem auch sei. Was spricht dagegen den Briefkasten so zu beschriften, dass man das Schild ohne massive Gewalteinwirkung nicht mehr entfernen kann !

Das scheint mir nach Lage der Dinge eigentlich das zielgerichtete und zweckdienliche Vorgehen zu sein.

Und wenn dann das Schildchen - wider Erwarten - immer noch verschwindet, dann muss man halt zeitnah reagieren (dann geht die Attacke ins Leere) und außerdem schauen, dass man dem Täter auf die Schliche kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb549405-87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

das Schild ist eine fremde bewegliche Sache. Wird diese von einem dritten entfernt und derart mitgenommen dass der Berechtigte keinen Zugriff mehr hat , ist es ein Diebstahl. Wird das Schild zerstört ist es eine Sachbeschädigung.. in Betracht käme außerdem eine Nötigung wegen der Folgen von nicht möglichen Zustellungen.

-- Editiert von fb549405-87 am 17.06.2020 12:02

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#8
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Vielleicht hat sich das Problem in den letzten drei Jahren erledigt und die Post kommt wieder an...

Signatur:

- car4000 -

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