Carport als Schuppen bzw. Garage genutzt

31. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
brinka
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Carport als Schuppen bzw. Garage genutzt

Hallo,
unser Nachbar hat einen Schuppen an die Grenze gebaut, der ca. 9 m lang ist, den er zum größten Teil als Werkstatt nutzt.
Unsere Frage, ein Carport bzw. Garage kann zu Abstellzwecken auf die Grenze gebaut werden. Aber ist so eine Nutzung als Werkstatt auch einfach so erlaubt oder muss der Nachbar da einen größeren Abstand wahren?

Es wäre ja sonst egal, was der Nachbar in seiner Garage bzw. Carport tut und soll doch auch recht sein, aber in diesem Fall liegt dieses ziemlich ungepflegte und lodderig gebaute Carport direkt vor unserem Hauseingang. Außerdem geht von dieser Werkstatt auch so der eine oder andere Lärm aus.
So Einiges wird schon von Seiten dieser Nachbarn toleriert, aber irgendwo muss doch auch einmal eine Grenze sein.
Das Schlimme ist, dass diese Nachbarn so geartet sind, dass Sie es sogar auch noch verübeln, wenn man irgendwann auch einmal aufbegehrt.
Herzlichen Dank für ein paar objektive oder noch besser rechtlich fundierte Stellungnahmen.
Allen noch einen schönen Abend!



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-- Editiert brinka am 31.10.2013 22:14

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Grundsätzlich darf der Nachbar in seinen genehmigten (oder genehmigungsfreien) Bauten machen, was er will. Aber natürlich darf er nicht über Gebühr Lärm verursachen.

Alles in allem wohl eine Einzelfallentscheidung.

Schon mal über einen Schiedsmann nachgedacht?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Oder als Vorstufe erst einmal in den einschlägigen Bestimmungen nachschauen, was in diesem Ort wo erlaubt ist?

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

auf die grenze kann nur was gebaut werden, wenn der nachbar sein ok dazu gibt. der "schuppen" steht an der grenze... also auf seinem grund.wenn es sich um ein "loses" bauwerk handelt z.b einschlagpfosten mit balken, brettern und dach, wirst du nichts machen können. sollte er jedoch mit betonfundament, steinen etc. seinen "schuppen" gebaut haben,brauch er eine genehmigung.

mfg


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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Es hängt davon ab, was in deinem Bundesland an der Grenze genehmigungsfrei zulässig ist -> Landesbauordnung.

Beispiel NRW: eine Garage an der Grenze ist in der Regel zulässig. Andere Dinge wie z.B. Zäune dürfen nur maximal 2 Meter hoch sein.

Wenn du keinen Stress mit dem Nachbarn willst, dann empfehle ich eine Sichtschutzwand auf deiner Seite der Grenze.

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