Hallo,
wie könnte man wohl bei folgendem Fall vorgehen:
A wohnt neben B in einer DHH. A arbeitet im Dreischichtbetrieb und B ist seit langem arbeitslos. B hat gefallen daran gefunden, vor allem an den Wochenenden regelmäßig Musik in Konzertlautstärke (es ist absolut jedes Wort vernehmbar, sogar wenn der Moderator der Show hustet) zu hören. A hat versucht mit B Kontakt aufzunehmen, erfolglos, Die Klingel ist abgeschaltet und auf Fensterklopfen reagiert B nicht, im Gegenteil: Er macht sich einen Spaß daraus, die Musik abwechselnd von leise auf extrem laut (wirklich extrem laut!) zu stellen. Wie könnte A vorgehen um B dauerhaft zu "zwingen", sich an die gesetzlich erlaubte Zimmerlautstärke zu halten? Kann auf Unterlassung geklagt werden und käme noch anderes in Betracht? Anzumerken wäre noch, dass A sehr tolerant und großzügig ist und mit dem man einfach "alles machen kann". Vielleicht war A in der Vergangenheit auch etwas zu großzügig in seiner Auslegung und hätte früher reagieren müssen? A möchte halt auch keinen Nachbarschaftsstreit, aber wer jemals im Schichtbetrieb gearbeitet hat wird verstehen, warum A seine vier Wände heilig sind...
LG Longhorn
DHH - Nachbar hört absichtlich laut Musik
11. Dezember 2009
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Frage vom 11. Dezember 2009 | 21:55
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 11x hilfreich)
DHH - Nachbar hört absichtlich laut Musik
#1
Antwort vom 11. Dezember 2009 | 22:42
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 366x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 12. Dezember 2009 | 02:03
Von
Status: Unbeschreiblich (129590 Beiträge, 41335x hilfreich)
quote:
A möchte halt auch keinen Nachbarschaftsstreit
Dann muss A seine Meinung diesbezüglich ändern, umziehen oder weiter leiden. Oropax wärenauch noch eine Alternative ...
Ansonsten muss A sich einmal informieren (Ordnungs- oder Bütgeramt) welche Ruhezeiten vor Ort gelten. Außerhalb dieser Ruhezeiten gibt es keine 'gesetzlich erlaubte Zimmerlautstärke'.
Wird während diesen Ruhezeiten laute Musik gehört, gibt es zwei Sachen die man entsprechend parallel machen sollte: Jedesmal die Polizie rufen und Anzeige erstatten, sich Aktenzeichen und Tagebuchnummer notieren und die Vorgänge sammeln. Bei mehrfacher Anfahrt der Polizei an einem Tag wird die Musikanlage unter Umständen auch mal von der Polizei mitgenommen.
Zum zweiten sollte man wenn man einige Aktenzeichen und Tagebuchnummern zusammen hat, einen Anwalt beauftragen den B zivilrechtlich auf Unterlassung in anspruch zu nehmen (strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassugsklage).
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2009 | 06:15
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 11x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für die Antworten und einen schönen 3. Advent...
LG Longhorn
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