Dachterrasse auf (unserer Garage)

23. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
Dachterrasse auf (unserer Garage)

Hallo allerseits !

Folgende Thematik:

Die Garagen des Dippelhaus-Nachbarn und die von uns sind direkt nebeneinander. Unsere steht allerdings nicht bei uns am Wohnhaus, sondern an der Doppelhaushälfte des Nachbarn. Der Grund auf dem unsere Garage steht, gehört allerdings uns. So sieht es alles der Bebauungsplan vor.

Möchte der Nachbar nun auf seiner Garage eine Dachterrasse errichten, so stellt sich mir die Frage, ob dies erlaubt ist, oder er die Abstandsfläche zu uns als Nachbarn nicht einhalten kann, da ja direkt daran zwar nicht unser "Haupt"-grundstück anschließt inklusive haus, allerdings die Garage, was ja ebenso unser Grundstück ist?

Und weiterhin die Frage: möchte unser Nachbar eine große Dachterrasse auf beiden Garagen, also auch auf unserer und wir wären damit einverstanden, was wären die rechtlichen Konsequenzen? Auflassung? Da er ja auf unsrer Garage baut? Wegerecht?
Wie wäre es bei Schäden an unserer Garage? ZB weil es nass rein geht?

Ich weiß, etwas kompliziert, allerdings würde ich mich über Antworten sehr freuen!

Danke :)

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb428377-10):
Möchte der Nachbar nun auf seiner Garage eine Dachterrasse errichten, so stellt sich mir die Frage, ob dies erlaubt ist,

Kommt ganz darauf an, was genau bezzüglich der beiden Grundstücke bereits festgelegt ist (Bebauungsplan, Grundbuch, Baulastenverzichnis, ...)



Zitat (von fb428377-10):
Und weiterhin die Frage: möchte unser Nachbar eine große Dachterrasse auf beiden Garagen, also auch auf unserer und wir wären damit einverstanden, was wären die rechtlichen Konsequenzen?

Das man zum einen das ganze möglichst genau vertraglich regeln sollte um hinterher Streit zu vermeiden
Zum anderen, dass man damit recht dauerhaft einen Teil des Grundstücks und die Rechte daran abtritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen