Hallo allerseits !
Folgende Thematik:
Die Garagen des Dippelhaus-Nachbarn und die von uns sind direkt nebeneinander. Unsere steht allerdings nicht bei uns am Wohnhaus, sondern an der Doppelhaushälfte des Nachbarn. Der Grund auf dem unsere Garage steht, gehört allerdings uns. So sieht es alles der Bebauungsplan vor.
Möchte der Nachbar nun auf seiner Garage eine Dachterrasse errichten, so stellt sich mir die Frage, ob dies erlaubt ist, oder er die Abstandsfläche zu uns als Nachbarn nicht einhalten kann, da ja direkt daran zwar nicht unser "Haupt"-grundstück anschließt inklusive haus, allerdings die Garage, was ja ebenso unser Grundstück
ist?
Und weiterhin die Frage: möchte unser Nachbar eine große Dachterrasse auf beiden Garagen, also auch auf unserer und wir wären damit einverstanden, was wären die rechtlichen Konsequenzen? Auflassung? Da er ja auf unsrer Garage baut? Wegerecht?
Wie wäre es bei Schäden an unserer Garage? ZB weil es nass rein geht?
Ich weiß, etwas kompliziert, allerdings würde ich mich über Antworten sehr freuen!
Danke
Dachterrasse auf (unserer Garage)
23. März 2019
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Frage vom 23. März 2019 | 11:49
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 8x hilfreich)
Dachterrasse auf (unserer Garage)
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 23. März 2019 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMöchte der Nachbar nun auf seiner Garage eine Dachterrasse errichten, so stellt sich mir die Frage, ob dies erlaubt ist, :
Kommt ganz darauf an, was genau bezzüglich der beiden Grundstücke bereits festgelegt ist (Bebauungsplan, Grundbuch, Baulastenverzichnis, ...)
ZitatUnd weiterhin die Frage: möchte unser Nachbar eine große Dachterrasse auf beiden Garagen, also auch auf unserer und wir wären damit einverstanden, was wären die rechtlichen Konsequenzen? :
Das man zum einen das ganze möglichst genau vertraglich regeln sollte um hinterher Streit zu vermeiden
Zum anderen, dass man damit recht dauerhaft einen Teil des Grundstücks und die Rechte daran abtritt.
Und jetzt?
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