Darf der Nachbar den Efeu bekämpfen, der unser Haus verziert

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)
Darf der Nachbar den Efeu bekämpfen, der unser Haus verziert

Es handelt sich um ein Berliner Hinterhaus, die Rückseite ist vollkommen mit Efeu bedeckt, gehört also irgendwie zur Fassade, zum Schmuck des Gebäudes.

Nun wird neben uns gerade ein neues Haus gebaut auf dem brachliegenden Grundstück, der Efeu entspringt auf diesem Nachbargundstück, direkt auf der anderen Seite des Zauns.
Der Hauseigentümer des Neubaus möchte nun, munkelt man jedenfalls, den Efeu gerne töten, damit dieser nicht auf sein Haus überspringt.

Darf er das so einfach?
Schließlich beschädigt er damit ja unsere Fassade.
Wenn wir den toten Efeu entfernen würden, müßte ja die ganze Fassade gemacht werden.
Zudem ist dieses Haus vermutlich schon lange so, genießt der Efeu nicht so eine Art Bestandsschutz?


Macht sich der Nachbar vielleicht schadensersatzplflichtig?

Wenn ihm der Efeu gehört, müßte er den toten Efeu ja eigentlich auch entsorgen, selbst wenn er sich an unserer Fassade befindet und dabei beschädigt er unweigerlich die Fassade, der Efeu hat das zwar auch getan, aber im Prinzip ist er ja ein Teil der Fassade geworden, ja sogar ne Art ökologische Wärmedämmung ;)

danke für eure Meinung

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 10.11.2018 00:04

-- Editiert von Moderator am 11.11.2018 17:02

-- Editiert von Moderator am 11.11.2018 17:02

Ärgert der Nachbar?

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20 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119370 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Schließlich beschädigt er damit ja unsere Fassade.

Nö, das hat man zu 99% schon durch die Vernachlässigung der Fassadenpflege über die letzten Jahre hin gemacht.



Zitat (von der_böse_Vermieter):
der Efeu entspringt auf diesem Nachbargundstück, direkt auf der anderen Seite des Zauns.

Mit seinem Eigentum darf er verfahren wie er will. Wenn er den entfernt, ist das sein gutes Recht.



Zitat (von der_böse_Vermieter):
damit dieser nicht auf sein Haus überspringt.

Das ist ebenfalls sein gutes Recht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
der Efeu entspringt auf diesem Nachbargundstück, direkt auf der anderen Seite des Zauns.
Der Hauseigentümer des Neubaus möchte nun, munkelt man jedenfalls, den Efeu gerne töten, damit dieser nicht auf sein Haus überspringt.

Der Nachbar darf selbstverständlich auf seinem Grundstück den Efeu herausreißen (lassen), und damit wäre er dann auch nach einiger Zeit an der Fassade des Nachbarn tot.
Zitat:
Wenn ihm der Efeu gehört, müßte er den toten Efeu ja eigentlich auch entsorgen, selbst wenn er sich an unserer Fassade befindet

Da wird es interessant, m.E. muss der Nachbar den Efeu (tot oder lebendig) entfernen, der auf das Nachbargrundstück herüberwächst, wenn die Nachbarn das verlangen.

"Überwuchs" muss nur bei Wurzeln und Ästen (in der Luft) geduldet werden, wenn das die Eigentumsnutzung nicht beeinträchtigt - bei Fassadenbewuchs ist die Eigentumsnutzung immer beeinträchtigt.
Insofern hätte der Nachbar den Efeu immer entfernen müssen, wenn das verlangt worden wäre, und daran ändert sich nichts, wenn er den Efeu nun tot macht.

Für den Schaden, den sein Efeu an der fremden Fassade angerichtet hat, muss er aufkommen - es sei denn, die Ansprüche wären bereits verjährt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31908 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
der Efeu entspringt auf diesem Nachbargundstück,
Moin. Aha. Der Efeu wurzelt auf seinem Grundstück. Der neue Eigentümer darf auf seinem Grundstück etwas entfernen. Es ist die Vorbereitung SEINER Baumassnahmen. Es wird nicht die einzige und letzte Massnahme sein, die euch als direkte Nachbarn betrifft.
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Der Hauseigentümer des Neubaus möchte nun, munkelt man jedenfalls, den Efeu gerne töten,
Also nix genaues weiß man nicht. Außer Munkeln nix Greifbares.
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Schließlich beschädigt er damit ja unsere Fassade.
Wenn er es denn tut, das mit der *Wurzelbehandlung* des Efeus, der dann an eurer Fassade langsam stirbt. Dann wäre das die Folge (leider). Fassadenschäden hat das Haus sowieso schon, nur sieht man sie nicht gleich.
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Zudem ist dieses Haus vermutlich schon lange so, genießt der Efeu nicht so eine Art Bestandsschutz?
Da frag bitte beim (Grün) -Senat vom Berlin nach. Die haben garantiert auch dafür eine Satzung. Man kann auch andere Betroffene fragen, die das Thema schon hinter sich haben... wie die es lösen konnten...
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Macht sich der Nachbar vielleicht schadensersatzplflichtig?
Welch Frage... Vielleicht. Vielleicht nicht. Wahrscheinlich nicht. Höchstwahrscheinlich nicht. Aber wer weiß? Evtl. doch? Kommt drauf an.
Idee: Du kannst dem Munkeln und deiner Angst um Efeusterben in den Hinterhöfen von Berlin vielleicht ein Ende setzen, wenn du zuerst mal mit dem neuen Eigentümer sprichst? Vielleicht lässt sich ein Efeu-Agreement finden? Vielleicht dürft ihr (besondere Liebhaber der Efeu-Fassade) die Wurzeln auf euer Grundstück ziehen? Efeu ist zäh, vielleicht überlebt er die Umsiedlung und wehrt sich mit wenigen Gegenwehren...Wer weiß das jetzt schon?
Aber: Bitte entscheide dich erstmal, welche Position du in diesem Thema vertreten willst:
A)-Richtet der alte Efeu an eurer Fassade Schaden an und soll deshalb weg und der Neue soll ihn entsorgen und auch gleich noch `ne neue Fassade bringen??
B) - Oder soll er (der alte Efeu) als ökologische Wärmedammung auf kaputter Fassade (Putz und Schmutz und Schutz von 100 Jahren?) weiterhin wirken?
Dann erst kann man seine Strategie ausrichten... meine Meinung.

-- Editiert von Anami am 10.11.2018 11:17

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119370 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Da wird es interessant, m.E. muss der Nachbar den Efeu (tot oder lebendig) entfernen, der auf das Nachbargrundstück herüberwächst, wenn die Nachbarn das verlangen.

Wenn der Efeu schon die ganze Fassade begrünt hat, dürften wohl alle Ansprüche auf Beseitigung verjährt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Der Nachbar kann mit dem Efeu auf seinem Grundstück machen, was er möchte.
2. Die Bodenwurzeln des Efeu sind weitläufig, es kann also sein, dass der Efeu schon dann nicht mehr wächst, wenn der Nachbar 3 m entfernt vom Zaun seine Baugrube aushebt.
3. Efeu ist eine lichtfeindliche Kletterpflanze. D.h. die jungen Triebe wenden sich vom Licht ab und bevorzugen Risse im Putz oder Mauerfugen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist Ihre Fassade daher jetzt schon nicht mehr wasserdicht.
4. Ansprüche auf Schadenersatz für ein Efeu, das Sie über Jahre haben wild wuchern lassen? Nein!

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Der Eigentümer ist doch neu? Warum sollte der irgendwelche Schäden zahlen?
Im übrigen ist das doch vernünftig, dass er der Efeu-Plage Herr werden will. Efeu wächst doch wie Unkraut und zerstört so ziemlich alles, woran es wuchert.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31908 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
dass er der Efeu-Plage Herr werden will.
Er will doch nur dort auf dem Grundstück bauen. Er hat keine Plage.
Zitat (von Yogi1):
Efeu wächst doch wie Unkraut und zerstört so ziemlich alles, woran es wuchert.
Nö. So ist das nicht. Efeu wächst nicht wie Unkraut, dieser hier braucht mindestens Fläche zum *Festhalten* und Ranken. Efeu wächst relativ langsam.
Efeu zerstört nicht alles, woran es wuchert. Sind aber bereits kleinere Schäden in der Rankfläche (zB kleine Risse in alten Fassaden), dann findet der Efeu mit seinen Haftwurzeln in diesen Rissen gute Bedingungen und rankt und wächst auch dort. Das bringt größere Risse mit sich, schuld soll dann der Efeu sein...
Es gibt eben Efeu-Liebhaber und Efeu-Hasser. Sogar von Efeu-Vergiftern wurde schon berichtet.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Der Eigentümer ist doch neu? Warum sollte der irgendwelche Schäden zahlen?

Weil er das Grundstück mit allen Rechten und Pflichten vom Voreigentümer gekauft hat. Ansprüche aufgrund einer Beeinträchtigung, die von dem Grundstück ausgehen, bestehen gegen den aktuellen Eigentümer, auch wenn sie schon vor dem Eigentümerwechsel entstanden sind.
Zitat:
Im übrigen ist das doch vernünftig, dass er der Efeu-Plage Herr werden will. Efeu wächst doch wie Unkraut und zerstört so ziemlich alles, woran es wuchert.

Das sehe ich genauso, es ist aber hier nicht der Knackpunkt. Der Knackpunkt ist: die Nachbarn haben eine Efeu-bewachsene Fassade, bei der der Bewuchs vom anderen Grundstück ausgeht. Wird dort der Efeu gekappt, haben sie keine Efeu-begrünte Fassade mehr, sondern nach einiger Zeit eine, die mit totem Efeu bedeckt ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Yogi1):
dass er der Efeu-Plage Herr werden will.
Er will doch nur dort auf dem Grundstück bauen. Er hat keine Plage.
Zitat (von Yogi1):
Efeu wächst doch wie Unkraut und zerstört so ziemlich alles, woran es wuchert.
Nö. So ist das nicht. Efeu wächst nicht wie Unkraut, dieser hier braucht mindestens Fläche zum *Festhalten* und Ranken. Efeu wächst relativ langsam.

So ungefähr anderthalb bis zwei Meter pro Jahr, wenn er zum Nachbarn rüberwuchert.
Zitat:
Efeu zerstört nicht alles, woran es wuchert. Sind aber bereits kleinere Schäden in der Rankfläche (zB kleine Risse in alten Fassaden), dann findet der Efeu mit seinen Haftwurzeln in diesen Rissen gute Bedingungen und rankt und wächst auch dort. Das bringt größere Risse mit sich, schuld soll dann der Efeu sein...

Efeu macht auch Risse in brandneue Fassaden, auch wenn Efeu-Liebhaber das gern bestreiten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31908 Beiträge, 5623x hilfreich)

Wir sollten lieber abwarten, ob der TE schon mehr als nur *munkeln* über die Absicht des neuen Nachbarn gehört hat.
Vielleicht gibts neue Gerüchte aus der Küche?
Jedenfalls klingt es so, als liebe der TE den Efeu an der Fassade und will ihn gern behalten (egal, wie die Fassade darunter ist) , aber falls die Wurzel gekappt wird, und der Efeu *stirbt*, will er Schadenersatz.
Den wird er nicht kriegen.
Wenn der Efeu jetzt schon die Fassade bedeckt, ist er alt und wächst nicht mehr 1-2 m pro Jahr. Ist aber völlig nebensächlich, wahrscheinlich wächst er längst unterm Dach lang, oder gar übers Dach, auch in den Regenrinnen und schädigt und schädigt und schädigt still vor sich hin.
Vielleicht hat der Efeu einen Pfleger, der ihn in Form hält und die Schäden möglichst minimiert.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von eh1960):
Weil er das Grundstück mit allen Rechten und Pflichten vom Voreigentümer gekauft hat.
Ist ja richtig, nur dürfen wir wohl getrost davon ausgehen, dass ein Beseitigungsanspruch aus §1004 BGB verjährt ist und ein Schadensersatz schon deswegen ausgeschlossen ist, weil der TE absolut nichts zu Schadensminderung unternommen hat, sondern im Gegenteil das Efeu jahrelang die Fassade hat beschädigen lassen.

Das kann letztlich dahingestellt bleiben, weil es dem TE ja um die Frage geht: darf der Nachbarn den von seinem Grundstück ausgehenden Efeu einfach "töten", was dann logischerweise Folgen für die Fassade des anderen Nachbarn hat, an dessen Fassade nach nicht allzulanger Zeit kein grüner lebender Efeu mehr hängt, sondern grauer toter Efeu...

Und ist die Antwort: ja, selbstverständlich kann der Nachbar auf seinem Grundstück den Efeu entfernen. Er kann auch einen Baum fällen, der dem Nachbarn auf dessen Terrasse bisher Schatten gegeben hat - und nach der Entfernung des Baumes sitzt der Nachbar nun in der prallen Sonne. Da kann er auch nicht sagen: nee, Deinen Baum darfst Du nicht entfernen, dann hätten wir ja keinen Schatten mehr auf unserer Terrasse.

Beim Efeu, der an die Nachbarfassade herüberwächst, stellt sich aber im Unterschied dazu immer die Frage, ob es einen Beseitigungsanspruch gegen den Überwuchs gibt oder nicht.

Und deshalb schrieb ich ja: "...es sei denn, die Ansprüche wären bereits verjährt.

Das kann gut sein, vielleicht ist es auch nicht so, das wäre im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Zitat:

Efeu wuchert schliesslich nicht über Nacht eine komplette Fassade hoch.

Nein, aber Beseitigungsansprüche verfallen auch nicht über Nacht...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
aber Beseitigungsansprüche verfallen auch nicht über Nacht...


Es geht nicht um den Beseitigungsanspruch (die Beseitigung will ja niemand), sondern um eventuellen Schadenersatz.
Und da kann ich eben nicht sehenden Auges neben dem tropfenden Wasserhahn des Nachbarn stehen und über Jahre warten bis der eigene Keller vollgelaufen ist.

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#15
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Hi.
Danke erstmal für euer Feedback.

Also noch mal kurz zur Erklärung.
Die Wohnung haben wir erst kürzlich gekauft.
Von der Efeu-Geschichte weiß ich erst seit kurzem, weil ich nicht im Lande war, und die Wohnung erst jetzt begutachten konnte.

Der Efeu überwuchert auch noch nicht das ganze Gebäude, sondern nur einen Teil der Fassade des Hauses, habe jetzt nochmal genau hingeguckt. Ich hatte nur den Eindruck, weil es sich gerade um unseren Balkon sehr ausgebreitet hatte, ich finde, dass es ganz hübsch aussieht.

Genau genommen, ist erst ca. ein Drittel des Gebäudes "betroffen" und auch nur vor allem das EG und der erste Stock, wo unsere Wohnung ist, es wuchert aber auch schon zum 2.Stockwerk hoch, das Haus hat insgesamt 5 Etagen (mit EG)
Also wie lange der Efeu sich da nun schon breit macht, weiß ich nicht.
Vorher lag das ganze brach, das Nachbarhaus ist wohl im 2. Weltkrieg zerstört worden.
Jedenfalls hat das nun ein Investor gekauft, der hat das Vorderhaus abreißen lassen und baut nun ein neues und lässt dazu das Hinterhaus wieder errichten, bzw. baut ein neues, neben unserem.

Die Fassade unseres Hauses sieht eigentlich recht frisch aus, also so ewig kann der Efeu dort noch nicht wuchern.

Das Problem ist, wenn der nun getötet werden würde, dann hast du halt diese trockenen Äste, wenn man diese nun entfernen ließe, könnte das halt zu unschönen Spuren führen, d.h. eigentlich müßte die Fassade ausgebessert werden.

Im überigen sitzt der Efeu quasi auf der Grenze, Die Wurzeln winden sich mehrfach durch den Zaun.

Naja, also im Prinzip wäre also der Nachbar für Pflege, Erhalt, aber auch den Schaden, den der Efeu macht verantwortlich.

Das Problem ist glaube ich, dass, wenn man den Efeu entfernt, dass dann durchaus Schäden am Putz bei der Entfernung entstehen könnten. Weil der sich eben daran festhält...
Bzw. man würde lauter feine Efeuspuren sehen, wenn man die nicht haarklein entfernen würde, was ein bißchen doof aussieht, hatten mal sowas ähnliches an einem Reihenhaus.

Ich verstehe jetzt nicht, warum man nicht den neuen Besitzer auffordern könnte (wenn er den Efeu tötet), den toten Efeu nun zu entfernen und wenn er dabei Schaden anrichtet....

Das ist halt so mein Gedanke dabei

Letztendlich ist das Problem wohl eh Gemeinschaftssache der WEG.
Aber damit eben auch mit unseres..


MFG




-- Editiert von der_böse_Vermieter am 18.11.2018 18:40

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 18.11.2018 18:41

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119370 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Im überigen sitzt der Efeu quasi auf der Grenze, Die Wurzeln winden sich mehrfach durch den Zaun.

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Naja, also im Prinzip wäre also der Nachbar für Pflege, Erhalt, aber auch den Schaden, den der Efeu macht verantwortlich.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von der_böse_Vermieter):
Ich verstehe jetzt nicht, warum man nicht den neuen Besitzer auffordern könnte

Ja, kann man doch.

Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Ich hatte nur den Eindruck, weil es sich gerade um unseren Balkon sehr ausgebreitet hatte, ich finde, dass es ganz hübsch aussieht.


Nur mal als Hinweiß,

Jetzt im Winter ist das ganz hübsch, im Sommer bei offenen Fenstern, oder dann auf dem Balkon wird es sehr "klebrig".

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Das Problem ist glaube ich, dass, wenn man den Efeu entfernt, dass dann durchaus Schäden am Putz bei der Entfernung entstehen könnten. Weil der sich eben daran festhält...


Das Problem ist, dass der Schaden immer größer wird, je länger der Efeu an der Wand hängt.

Tipp:

Jetzt die Wurzeln kappen und im Frühjahr / Sommer wenn die Reste wirklich tot und trocken sind die Entfernung und Reinigung angehen.
Die Spuren der Haftwurzeln lassen sich dann "recht einfach" per Hochdruckreiniger entfernen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Mein Mann hat damals nach unserem Einzug unbedingt das Geranke abreißen müssen...das haus sah danach scheußlich aus. Der Nachbar, der sich das Spiel anguckte, sagte nur ganz lakonisch:"Das hätte ich ihm sagen können, nämlich daß man Rankpflanzen nur abreißen sollte, wenn man vorhat, danach das ganze Haus zu streichen".

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31908 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Ich verstehe jetzt nicht, warum man nicht den neuen Besitzer auffordern könnte (wenn er den Efeu tötet), den toten Efeu nun zu entfernen und wenn er dabei Schaden anrichtet....
Es wurde doch schon in den ersten Antworten empfohlen: Red mal mit dem neuen Nachbar. Kläre, was er tatsächlich will. Versuche, eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Frage vorher eure WEG.
Zitat (von der_böse_Vermieter):
sondern nur einen Teil der Fassade des Hauses,
Dann ist der Efeu noch nicht zig Jahre unterwegs.
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Das Problem ist, wenn der nun getötet werden würde,
Ja, wenn... Und wenn nicht? Alles nur Konjunktive.
wenn-werden-würde-und wenn dann-was dann

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#20
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Die Idee mit der Verpflanzung der Wurzeln auf euer Grundstück finde ich persönlich am besten.
Denn stelle dir den umgekehrten Fall vor: die Eigentümergemeinschaft sagt plötzlich: der Efeu zerstört die Fassade. Dann wäre der andere Grundstücksbesitzer in der Haftung...
Ob man Efeu schön findet oder nicht muss Jeder für sich entscheiden. Wir haben am Haus als erste Amtshandlung erstmal die komplette Fassade vom Efeu befreit. Natürlich bleiben Spuren sichtbar. Aber ich könnte mir die Mühe machen die zu entfernen... Stören mich aber nicht wirklich - nur den Efeu fand ich gruselig! Voll mit Viehzeug und macht die Fassade kaputt...

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