Dauernde Lärmbelästigung des Nachbarn durch Schleifen/Hobeln/Sägen

14. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bigmoosy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Dauernde Lärmbelästigung des Nachbarn durch Schleifen/Hobeln/Sägen

Hallo zusammen. Ichbin ein Neuling und hoffe, das ich mit meiner Frage keine Regeln missachte.

Ich habe aktuell ein Problem mit meinem Nachbarn, welches mir die Nerven raubt.
Er hat es sich zum Hobbie gemacht, Holzteile und Holzmöbel professionell zu bearbeiten.
Er sägt, schleift und hobelt permanent mit Profigerät und Staubsauger. Wäre dies nur ab und zu,
wäre dies sicherlich vertretbar.
Allerdings macht er dies in der Regel 4-7 Stunden am Stück ohne Pause. Freitag und Samstag eigendlich immer, in der Woche, nachdem er Feierabend hat auch noch ab und zu. Er macht das natürlich clever, und hört bis 20 Uhr auf.
Sein Arbeiten dringt aber mit knapp 90db(ja ich habe mir ein Messgerät besorgt:-) ) durch all unsere Wände und treibt uns langsam in den Wahnsinn.

Haben wir hier überhaupt eine rechtliche Chance? Wir können unsere Tage kaum noch genießen und bei guten Wetter im Garten mit den Kindern spielen oder mal grillen geht schon gar nicht, da man sich kaum unterhalten kann.

Viele Grüße und schon mal Dank für eure Einschätzung, bevor ich zum Anwalt gehe.

-- Editiert von User am 14. Juni 2024 18:24




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40940 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von Bigmoosy):
Haben wir hier überhaupt eine rechtliche Chance?
Ja, durchaus.
Fragen:
1) Was habt ihr bisher unternommen?
2) Was weiß euer Vermieter?
3) Sind die Wohnungen normale Mietwohnungen?
4) Was sagen die anderen Nachbarn?
5) Seit wann *hobbyt* der Restaurator?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Bigmoosy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Als Erstes muss ich mich entschuldigen, ich habe zu wenig Informationen mitgegeben.

- Ist ein Einfamilienhaus in meinem Besitz
- Er macht dies seit ca 4 Jahren
- Bislang sind wir mehrfach drüben gewesen und haben Ihn gebeten aufzuhören bzw. vielleicht nicht so
oft/lange zu werkeln. Reaktion war quasi "Es ist vor 20 Uhr, ich darf alles".
- Ich habe vor einem halben Jahr mal angefangen Protokoll zu führen.
- Die anderen Nachbarn stört es ebenfalls. Nur denke ich, das hier nichts unternommen wird, weil keiner eine
Feindschaft in der Nachbarschaft möchte.

Über die Motive kann ich ansonsten nicht viel sagen. Die Nachbarn sind ziemliche Aussenseiter. Somit finden
"Über den Zaun Gespräche" kaum bis gar nicht statt.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40940 Beiträge, 6612x hilfreich)

Zitat (von Bigmoosy):
Ist ein Einfamilienhaus in meinem Besitz
Der Störer werkelt also in seinem Haus bzw. in seiner Wohnung.
Zitat (von Bigmoosy):
Es ist vor 20 Uhr, ich darf alles".
Naja, alles darf keiner vor 20 Uhr. Aber du müsstest ihm unzulässige Lärmbelästigung im Wohngebiet nachweisen.
Vielleicht ist sein Hobby mittlerweile eine gewerbliche Tätigkeit?
Ich vermute, das wird schwierig, langwierig und zäh.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130693 Beiträge, 41570x hilfreich)

Zitat (von Bigmoosy):
Haben wir hier überhaupt eine rechtliche Chance?

Klar.
Man muss es nur richtig angehen.



Zitat (von Bigmoosy):
ja ich habe mir ein Messgerät besorgt:-)

Offiziell geeicht?



Zitat (von Bigmoosy):
Reaktion war quasi "Es ist vor 20 Uhr, ich darf alles".

In einem Industriegebiet hätte er sicherlich recht.
Allerdings glaube ich, das ihr nicht in einem Industriegebiet wohnt. Also wäre die Frage zu klären, wie das Gebiet klassifiziert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Bigmoosy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Er werkelt draußen in seinem Carport. Hinzu kommt, das die Öffnung in Richtung unseres Hauses zeigt, was das Ganze noch verstärkt.

Das Gerät ist nicht geeicht, es sollte mir nur einen "Richtwert" geben, auf welchem ich vielleicht Argumentieren kann.

Das ist hier sicherlich kein Industriegebiet, sondern reines Neubau Wohngebiet.

Prinzipiell würde es doch keinen Unterschied machen, ob die Nachbarn mitziehen oder nicht oder?

Ich lese so ein wenig zwischen den Zeilen, das man es über den Rechtsweg versuchen kann, sich aber nicht viel Hoffnung machen sollte?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130693 Beiträge, 41570x hilfreich)

Zitat (von Bigmoosy):
sondern reines Neubau Wohngebiet.

Ist das die amtliche Einordnung?
Oder nur eigene Vermutung?



Zitat (von Bigmoosy):
Das Gerät ist nicht geeicht, es sollte mir nur einen "Richtwert" geben, auf welchem ich vielleicht Argumentieren kann.

Ungeeichte Geräte bieten Orientierungswerte ohne Argumentationsgrundlage.



Zitat (von Bigmoosy):
Prinzipiell würde es doch keinen Unterschied machen, ob die Nachbarn mitziehen oder nicht oder?

Nun, wenn da massenwiese Anzeigen eingehen und der Nachbar sich plötzlich 10 Anwälten samt strafbewerter Unterlassungserklärungen / Unterlassungsklagen gegenüber sieht, dürfte die Wirkung schon größer sein als wenn das nur 1x passiert.



Zitat (von Bigmoosy):
Ich lese so ein wenig zwischen den Zeilen, das man es über den Rechtsweg versuchen kann, sich aber nicht viel Hoffnung machen sollte?

Die Chancen stehen und fallen wie immer mit der Vorbereitung.
Wenn ich mit kurzer Hose und Birkenstock-Sandalen versuche das Matterhorn zu besteigen, habe ich definitiv andere Erfolgschancen als mit ordentlicher Ausrüstung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4500 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Bigmoosy):
Das ist hier sicherlich kein Industriegebiet, sondern reines Neubau Wohngebiet.

Für ihrem Wohnort gibt es sicherlich im Internet etwas zum Wohngebiet.
Ist es ein Mischgebiet, mag es anders aussehen, als in einem Wohngebiet.
Er behandelt vermutlich auch Möbel anderer Leute und bekommt Geld dafür.
Recherchieren und damit zum Anwalt, damit der ein richtig formuliertes Schreiben verfassen kann.

-- Editiert von User am 15. Juni 2024 10:15

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#8
 Von 
PJH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde das Ordnungsamt anrufen, den Fall schildern. Die kennen sich mit den Bedingungen vor Ort auch bzgl. des Immissionsschutzes und der Gesetze dazu aus. Hier wurde einem Nachbarn eine Information zu den Bußgeldern zugesandt. Das kann dann eine kleine Warnung sein.

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