Dauerrauchender Nachbar

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
go290008-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauerrauchender Nachbar

Hallo Zusammen,

Ich habe die Suche bemüht, aber keinen Konkreten Fall dazu gefunden.

Folgende Sachlage liegt vor:

Mieter A lebt schon seit 4 Jahren im 2ten Stock.
Mieter B lebt seit 2 Jahren im ersten Stock.
Beide Wohnungen liegen übereinander und sind Identisch geschnitten.

Mieter B ist starker Raucher und raucht, trotz vorhandenem Balkon, immer nur in einem Zimmer in seiner Wohnung. Direkt über diesem Zimmer befindet sich das Schlafzimmer von Mieter A.
Mieter B hat eigentlich immer das Fenster in seinem "Raucherraum" gekippt/ geöffnet, sodass es permanent im Schlafzimmer von Mieter A nach Rauch stinkt, selbst wenn dieser selber das Fenster geschlossen hat, da es ziemlich alte Fenster sind.


Hat Mieter A, in irgendeine Chance in diesem Fall rechtlich oder ähnlich vorzugehen?
Mieter B ist leider ein rücksichtsloser Mitdreißiger, welcher nicht einmal ein freundliches Akzeptiert.


Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

MFG






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Mieter B darf in seiner Wohnung rauchen, das kann keiner unterbinden. Wenn bei Mieter A Rauch auch bei geschlossenem Fenster in die Wohnung zieht, scheint dieses ja undicht zu sein. Kälte und Feuchtigkeit sind kein Problem? Für undichte Fenster ist der Vermieter zuständig.


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#2
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Die Kammer folgt in diesem Zusammenhang der Auffassung, daß es sich bei Rauchen, auch bei intensivem Rauchen, noch nicht um eine übervertragsmäßige Nutzung des Mietobjektes handelt (vgl. LG Köln 1 S 307/90 , WM 91, 578; zum Streitstand vgl. Sternel, a.a.O., Rn.853). Der Inhalt und Umfang des Mietgebrauchs einer Sache ergibt
sich aus dem konkret vereinbarten Vertragszweck. Bei Wohnraummietverhältnissen besteht regelmäßig der Vertragszweck darin, dem Mieter gegen Entgelt einen Freiraum für seine Lebensführung zu gewähren, ohne daß er
selbst Eigentümer des Mietobjektes ist (LG Köln, a.a.O.). Im Zuge dieser Lebensgestaltung steht es dem Mieter frei, innerhalb der Wohnung zu rauchen... so das LG Köln Az: 9 S 188/98
Klick mal den Mieterbund an, denn da stehen weitere Urteile zur Verfügung.

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Der link trifft zwar nicht zu 100% auf dein Problem zu, aber man kann dem anderen Mieter nicht das Rauchen auf dem Balkon verbieten und daher auch nicht in seiner Mietwohnung.


http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8451/mietwohnung_aid_232004.html

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)


Wenn du das Stichwort Raucher hier im Forum Nachbarschaftsrecht eingibst, dann müsstest du viele Beiträge dieser Art bekommen und das Ergebnis ist immer das, dass jeder in seiner Wohnung rauchen kann, wie er möchte. Das ist sein persönliches Recht. Ansonsten schließe ich mich hamburgerin an: Durch Zimmerdecken steigende Gerüche wären eher ein Mangel an der Bausubstanz.

Wer sich in seiner Wohnung von Abgasen einer davor verlaufenden Straße belästigt fühlt, kann diesen Verkehr ja auch nicht stillegen lassen und diese Immissionen sind weitaus intensiver.



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