Der liebe Nachbar und kein Ende in Sicht

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Atoll116
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Der liebe Nachbar und kein Ende in Sicht

Meine Nachbarin hat auf der Grundstückseite zu meinem Grundstück eine Mauer gstellt, indem sie lose und ohne Fundament Betonstein auf Betunstein gestapelt hat. Die Mauer wird durch eine eben so hohe Hecke teilweise unterbrochen.
Unmittelbar neben diesem Bauwerk steht mein Carport.Wenn mein Beifahrer beim Aussteigen ins Stolpern kommt und sich versucht, an der Mauer abzustützen, wird diese aller Wahrscheinlichkeit nach zusammenfallen........
Ich habe dieses Problem dem Schiedsmann der Gemeinde vorgetragen. Der sagte mir, für Mauer und Hecken bestehen in Schleswig Holstein ortsübliche Grenzen, die hier konkret 1,20 m betragen. Also werden ich und die liebe Nachbarin zum Termin gelagen.1. Termin platzt, die Antragsgegnerin ist zahnärztlich krankgeschrieben. 2 Termin platzt auch, da die Antragsgegnerin erneut eine Krankschrift vorlegt. Sie hat zwei Kinder.........
Eben diese Kinder haben an der Mauer auf der Seite der Nachbarin gespielt. Dabei haben sie ein Basecap und ein Ball über diese Mauer fliegen lassen. Nicht dass ich die Sachen nicht wieder rausgeben wollte. Dazu kam es garnicht. Die Kinder überstiegen wie auch immer die Mauer und holten sich ihr Spielzeug zurück. Ich habe beide Kinder unverletzt der Mutter übergeben, damit sie nicht erneut über die wackliege Mauer müssen..
Meine Probleme. Der Schiedsmann sagt:" Ohne ihn geht gar nichts." Also wird er wohl Termin um Termin machen, ohne dass es zu einer Sitzunfg kommen wird. Ich bin geblockt, da ohne den Schiedspruch kein Gericht eine Klage annimmt.Und eines schönen Tages kippt die Mauer eben um und ein Mensch kommt zu Schaden. So ist Nachbarschaftsstreit. Oder ist es am Ende gar keiner, weil hier eventuell eine allgegenwärtige Gefahr für Menschen und Sachwerte besteht. Das Ordnungsamt und das Bauamt der Gemeinde haben Kenntnis von der . Es passiert aber nichts. Sind die Ordnungsbehörden nicht zur Gefahrenabwehr, wie auch immer, verpflichtet? Soll ich eine Flatterleine spannen das Carport nicht mehr nutzen und warten bis Frau Nachbarin wieder gesundet? Ist eigentlich arbeitsunfähig auch gleich ladungsunfähig?. Eine Sekretärin kann schlecht mit einer Sehnenscheidenentzündkung Texte schreiben. Kann sie aber darum auch keine Aussage machen?

Ist schon eine komplizierte Sache mit dem Recht

Freundliche Grüße

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Atoll116):
Sind die Ordnungsbehörden nicht zur Gefahrenabwehr, wie auch immer, verpflichtet?
Es ist offenbar keine "Gefahr in Verzug"?

Vermutlich weil das
Zitat (von Atoll116):
Wenn mein Beifahrer beim Aussteigen ins Stolpern kommt und sich versucht, an der Mauer abzustützen, wird diese aller Wahrscheinlichkeit nach zusammenfallen........

oder was ähnliches noch nicht passiert ist.



Zitat (von Atoll116):
Soll ich eine Flatterleine spannen das Carport nicht mehr nutzen und warten bis Frau Nachbarin wieder gesundet?
Es dürfte ausreichen die Beifahrer vorher aussteigen zu lassen



Zitat (von Atoll116):
Ist eigentlich arbeitsunfähig auch gleich ladungsunfähig?.
Nö.



Zitat (von Atoll116):
Eine Sekretärin kann schlecht mit einer Sehnenscheidenentzündkung Texte schreiben. Kann sie aber darum auch keine Aussage machen?

Nö, aber hier lagen ja durchaus gute Gründe vor.



Zitat (von Atoll116):
Ist schon eine komplizierte Sache mit dem Recht

Stimmt.



Zitat (von Atoll116):
Der Schiedsmann sagt:" Ohne ihn geht gar nichts."

Da müsste man mal die Rechtsgrundlage prüfen, ob das wirkich so ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Atoll116
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir nicht vorstellen, dass die gegen jegliches Recht hingestellte Mauer keine Gefahr darstellt. Hier kommen öfter mal bei steifem Nordost Böhen herüber, die diese Mauer wackeln lassen. Nun klettern auch noch kleine Kinder drüber Und ich lasse meinen Beifahrer im Regen aussteigen.
Wenn ich ausziehen würde, wäre dann der Rechtsfrieden wieder hergestellt?
PS: Ich habe die ortsübliche Höhe hier nicht erfunden, die gilt laut Gesetzeslage, offenbar aber nicht für Frau Nachbarin.

Schon kompliziert mit dem Recht.

Freundliche Grüße

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Atoll116):
Ich habe dieses Problem dem Schiedsmann der Gemeinde vorgetragen.


Weil die vernünftigen Gespräche mit der Nachbarin kein Ergebnis brachten?

Zitat (von Atoll116):
Ich habe beide Kinder unverletzt der Mutter übergeben, damit sie nicht erneut über die wackliege Mauer müssen.


Und dieses Gespräch ergab dann auch nichts?

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Scheinbar nicht und ein Schiedsmann ist schon eingeschaltet.

Wie hoch ist diese "Mauer" eigentlich?

Da es bis dato weder Tote noch Verletzte gibt, reagieren die Ämter nicht. Nichts desto trotz besteht bei der Mauer zmindest für Kinder -je nach Höhe des Konstruktes- u. U. Lebensgefahr.
Genauso drastisch würde ich es Ordnungsamt und Schiedsmann schriftlich (per Einschreiben) schildern, dann ist die Verantwortlichkeit klar zugeteilt und vllt. kommt etwas in die Gänge...

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#5
 Von 
Atoll116
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, ich wolte zwar mal die rechtliche Lage beleuchtet haben aber gut. Ich hole etwas weiter aus, damit man Einiges dann besser versteht.
Ich wohne hier in Silberstedt in einer Doppelhaushelfte. Mein Vermieter, nette Leute, haben hier 2 Doppelhäuser 4 Mietparteien errichten lassen. Unser Grundstück grenzt an das der Frau Nachbarin. Auf diesem befindet sich eine Mauer auf der Grundstücksgrenze, 1,70 m hoch aus Betonsteinen lose übereiander gestapelt und nicht untereinander verbunden.
Schon während der Bauphase war Frau Nachbarin auf den Baugrundstücken, bewaffnet mit Zollstock und Fotoapparat. Bei der Baufirma wurde die Mittagsstunde angemahnt und als die Dachdecker Dachsteine mit der Felx schnitten, wurde die Polizei gerufen.Mülltonnen werden durchsucht. Man könnte ja Sondermüll in der Biotonne entsorgen, was natürlich sofort eine Anzeige nach sich ziehen würde.
Von den 4 Mietparteien, die damals einzogen, sind bereits 3 mit Anzeigen von Frau Nachbarin überzogen worden. Alle durch die Anwaltschaften eingestellt. nun bin ich dran, ich habe noch kein.
Nun zurück zu den Frage: Ich hoffe aus der Schilderung ist nun ersichtlich, dass es äußerst schwierig ist, mit der Nachbarin zu reden. Man müsste sie bei Aldi abfangen, ein Gepräch an der Haustür würde mindestens einen Hausfriedensbruch darstellen, Anzeige ist sicher.
Die bauliche n Besonderheiten habe ich mit dem Ordnungs - und mit dem Bauamt der Gemeind besprochen. Keine Reaktion, da Nachbarschaftsrecht betroffen und das regelt der Schiedsmann. So kam ich dann zu dem. Der erklärte mir sofort, dass ohne ihn gar nichts läuft, wenn sein Schiedsspruch nicht vorliegt. Kein Richter würde eine eingereichte Klage annehmen,wenn nicht sein Spruch anbei ist.Verdammt wichtiger Mann. Er lud beide Parteien vor, Frau Nachbarin sagtr mit Krankschreibung ab. Fix wurde ein 2. Termin anberaumt. Gott sei Dank ist Frau Nachbarin wieder krank, sodass ich wenigstens meinen Termin bei der Physiotherapie wahrnemen kann. Der Schiedsmann zumindest war nicht bereit, den Termin zu berücksichtigen.Lebensgefahr würde ich mal bejaen wollten. Die Betonsteine haben Gewicht und die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Da würden zu mindest erhebliche gesundheitliche Schäden bei einem zusammenbruch der Mauer durch die Kinder zu erwarten sein.Ich denke mal ....das reicht.
Habe heite Frau Nachbarin auf dem Pflanzenmarkt getroffen. Es ist ja Pflanzzeit, da will man den Garten schön haben. Frau Nachbarin hat jetzt ja Zeit denn die ist ja krankgeschrieben.

Freundlich lächelnd.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Es sind doch die Kinder der Nachbarin, oder? Bei allem Ehrenwerten, was Sie versuchen zu erreichen.... Wenn der Nachbarin die Gesundheit der eigenen Kinder als nicht gefährdet einschätzt, warum lassen Sie es nicht dabei?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Atoll116
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstaunlichese Ende.
Das für heute anstehende Schlichtungsverfahren fand statt. Der Schlichter ließ gleich zu Anfang wissen auf welcher Seite er steht.
Ergebnis. 1. Die Hecke bleibt auf 171 cm bestehen,
2. Den Pferdemist aus Nachbars Garten habe ich hinzunehmen.
3. Die Mauer, auch wenn sie nicht dem Baurecht entspricht bleibt so, wie sie ist.
Beratender Hinweis an die Antragsgegnerin: Wenn sie tatsächlich keine Genehmigung für die Errichtung der Mauer haben, schauen sie mal beim Bauamt vorbei und lassen sich die Mauer nachgenehmigen. Ich bin guter Dinge, dass man dies für Sie tun wird.
Blöd, wer baut, sich dies vorher genehmigen lässt und dafür noch eine gute Menge Geld bezahlt.

Kopfschüttelnde Grüße

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ein Konsens ist erreicht, wenn beide Parteien etwas unglücklich sind. Wahre Worte.

Vielen Dank für die Benachrichtigung!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Wenn die Schlichtung nun vorüber ist, kann man ja den gerichtlichen Weg wählen ...



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#10
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Den gerichtlichen Weg kann man nur gehen, wenn dem Schlichtungsspruch nicht zugestimmt wurde. Eventuell wurde hier wegen der Hecke auch nicht das gesamte Nachbarschaftsgesetzt gelesen. Wie lange steht denn die Hecke da schon? Zu den weiteren Fragen hätte man eventuell auch noch mal weiterlesen sollen. In SH gibt es eine Einfriedungspflicht. Also stellt sich wieder die Frage, wo genau die Mauer steht? Hat sie eventuell den entsprechenden Abstand zur Grundstücksgrenze, dass sowohl Hecke als auch Mauer so hoch sein dürfen? Oder steht sie auf der Grenze und man hätte sich eigentlich auf eine Einfriedung einigen müssen bzw. eine ortsübliche wählen müssen?

Wir waren mit unseren Nachbarn auch schon mal beim Schiedsman und ich muss sagen, dass ich diese Institution sehr sinnvoll finde. So werden die Gerichte nicht andauernd mit zwei Dickköpfen, die sich nicht einigen können beschäftigt und zudem ist das Nachbarschaftsgesetzt nicht wirklich schwer zu lesen. Dazu braucht es erst mal keinen Volljuristen in Robe. Man sollte nur selbst auch das gesamte Gesetzt lesen.

Wenn man gut vorbereitet in so einen Schiedstermin geht und die entsprechenden Paragraphen kennt, dann sollte es auch einen guten Kompromiss geben. Am besten bringt man selbst auch einen Kompromissvorschlag mit bzw. überlegt sich genau, was man eigentlich möchte und auf welchen Grundlagen das basiert.

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#11
 Von 
Atoll116
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich wollte ich hier nichts mehr zu schreiben, weil man gewisse Dinge mal nun auch erleben muss.Also ein Wenig noch. Ich fragte die Nachbarin nach dem Fundament der durch sie errichteten Mauer. Daraufhin war ihr alles zu blöde und sie verließ die Verhandlung. Als sie nach ca.7 min dann zurückkam, war der freundliche Schiedamann auch bereit, das wieder aus dem Protokoll zu streichen.
Das Grundstück der Nachbarin liegt zum Teil an meiner , zum Anderen an der Grenze des Gemeindelandes. Eine Begehung durch die Gemeinde hat ergeben. Die Verunreinigung des Gemeindelandes mit Pferdemist hat die Verursacherin binnen... zu beseitigen. Vorbeigend hat sie gegen erneute Verunreinigung der gestreuten Mist mit Vogeldraht zu sichern, So auch dann geschehen.
Bezüglich der Verunreinigung meines Grundstücks durch selbes Problem hat die Schlichtungsverhandlung ergeben, dass mir in dieser Sache kein Abwehrrecht zusteht , ich habe das als gegeben hinzunehmen, heißt: Besen und Kehrschaufel.Dann aber stellt sich mir die Frage, wohin damit.Die Nachbarin haat mehrfach auf ihr Eigentumsrecht versiesen.Ich darf ihr Eigentum nicht so ohne weiteres entsorgen..........
Es ist halt nicht so einfach mit em Recht. Die Schlichtung verlief ergebnislos.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Atoll116):
Die Schlichtung verlief ergebnislos.

Mag ich jetzt nicht glauben.

Entweder beide Seiten haben die Schlichtung akzeptiert.
Oder beide Seiten haben die Schlichtung nicht akzeptiert.
Oder eine Seite hat die Schlichtung nicht akzeptiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Atoll116
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

so ist es wohl richtig. Ich habe das Ergebnis des Schlichtungsversuches nicht akzeptiert ( Ablehnung aller meiner Forderungen) und die Nachbarin hat letztendlich die Unterschrift verweigert. Somit ist die ganze Schlichtung gescheitert und die Möglichkeit frei, sich an Gerichte zu wenden.

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