Angenommen folgender Fall:
Herr und Frau B haben vor ca. 3,5 eine Maisonette-Eigentumswohnung (2.OG) in einem 11-Parteien-Haus gekauft und wohnen nun seit 2,5 Monaten dort. Mit allen Nachbarn im eigenen Haus kommen sie sehr gut aus.
Im Nachbarhaus wohnt eine ältere Dame zur Miete, nennen wir sie Frau N. Ihr Balkon liegt direkt gegenüber dem Balkon der Familie B. Der Abstand zwischen den Häusern ist nicht allzu groß.
Die Probleme fingen damit an, dass Frau N Herrn und Frau B das Grillen mit Holzkohle auf ihrem Balkon verbieten wollte. Das "Gespräch" begann mit einem geschrienen "Das geht hier nicht!" von Frau N. Die Begründung dazu war, dass es Frau N laut ihrem Mietvertrag untersagt sei, zu Grillen. Sie und ihre Nachbarn (in ihrem Haus) fühlten sich vom Grill belästigt. Im Zuge der Diskussion haben die anwesenden Nachbarn der Frau N dies gegenüber Herrn B eindeutig verneint. Frau N ist in Ihre Wohnung gegangen, hat die Balkontüre verschlossen und das Grillen akzeptiert.
Direkt danach kam es zu einem Gespräch zwischen Herrn B und Frau E. Frau E gehört die Erdgeschosswohnung, die unterhalb der Wohnung der Familie B liegt. Auch sie hatte bereits mehrfach Streit mit Frau N. Unter anderem weil sie sich samstags Nachmittags zu laut mit ihrem Lebensgefährten auf dem Balkon unterhalten habe. Dies schalle, so Frau N, zu ihr herauf und störe sie beim Zeitungslesen. Frau E erzählte Herrn B, dass auch andere Nachbarn aus dem Hause von Frau N regelmäßig von ihr schikaniert und bei der Vermieterin gemeldet wurden. Sei es wegen Rauchens auf dem Balkon, Gesprächen, oder anderer Themen. Dies wurde auch von einem Nachbarn von Frau N bestätigt, der wegen ihr zwischenzeitlich ausgezogen ist.
Ungefähr drei Wochen später wollten Herr und Frau B erneut grillen und baten Frau N vorher, doch bitte die Türe zu schließen, damit es gar nicht erst zu einer Belästigung kommen könne. Herr B verwendet einen Kugelgrill, sodass Qualm tatsächlich nur während des Anzündens der Kohle (ca. 20 - 30 Minuten) entsteht. Sie war zwar nicht begeistert, willigte aber ohne Streit ein. Herr und Frau B boten ihr an, sie gerne rechtzeitig anzurufen, bevor sie das nächste Mal grillen. Frau N war jedoch nicht bereit, ihnen hierzu ihre Telefonnummer zu nennen. Das Grillen verlief problemlos und war nach insgesamt ca. einer Stunde (anzünden + Fleisch garen) wieder vorbei.
In der vorigen Woche (das letzte Grillen lag mehrere Wochen zurück), erwarteten Herr und Frau B samstags abends Besuch und wollten erneut Grillen. Da sie Frau N die ganze Woche über nicht gesehen hatten, konnten sie sie erst am Samstag morgen darüber informieren. Leider endete dies erneut in einer Blockade von Frau N. Sie bat Herrn B, doch kurz zu ihr herüber zu kommen um die Sache zu besprechen. Herr B kam der Bitte natürlich nach, da es ihm und seiner Frau an einem guten Nachbarschaftsverhältnis liegt.
Direkt zu Beginn des Gespräches zeigte Frau N Herrn B ihren Mietvertrag mit dem Grillverbot sowie ein Schreiben an einen anderen Mieter in ihrem Haus, dass ihr Bruder vor einiger Zeit wegen des Grillens verfasst hatte. Sie beharrte darauf, dass dieser Vertrag auch für Herrn B gelte, denn schließlich stünde auf dem Deckblatt "Mietvertrag für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser". Die Frage des Herrn B, wo denn sein Name auf diesem Vertrag stünde und was er mit dem Mietvertrag eines anderen Hauses zu tun habe, interessierte sie nicht. Das Gespräch dauerte 45 Minuten, während der sich Frau N fortlaufend über diverse Nachbarn beschwerte und versuchte, Herrn B immer wieder einzuschüchtern. Da sie seit 15 Jahren hier lebe, hätten sich neue Bewohner nach ihr zu richten. Die Tatsache, dass im Haus von Herrn B mehrere Parteien mit Holzkohle grillen, interessierte sie ebenfalls nicht.
Nachdem sie merkte, dass Herr B sich nicht einschüchtern ließ, schlug sie freiwillig einen Kompromiss vor. Herr und Frau B dürften in Zukunft alle drei bis vier Wochen grillen, dann sei sie einverstanden. Da die Bs ohnehin in der Regel nicht häufiger grillen, war Herr B einverstanden. Er sagte jedoch, dass es sich dabei natürlich um durchschnittliche Werte handle und es auch sein könne, dass mal im Abstand von 2 Wochen gegrillt würde, dann aber auch mal 5 Wochen nicht. Hiermit war Frau N ebenfalls einverstanden. Es wurden Telefonnummern ausgetauscht, um Frau N vor und nach dem Anzünden der Kohle zu informieren. Dies tat Herr B an diesem Abend auch, konnte jedoch nur auf den Anrufbeantworter sprechen, da Frau N das Telefon nicht abnahm.
Während dieses Gesprächs kamen Herr B und Frau N auch auf das Thema Besuch auf dem Balkon zu sprechen. Frau N sagte, bis 24:00 Uhr sei es kein Problem, mit Besuch draußen zu sitzen und sich zu unterhalten. Frau N sagte Herrn B außerdem, er habe in ihren Augen ein "lautes Organ" und würde auch tagsüber in der Wohnung so sprechen, dass sie jedes Wort verstehe, sobald ein Fenster geöffnet sei. Auf die Frage des B, ob er sich in seiner eigenen Wohnung also nicht mit seiner Frau unterhalten dürfe, entgegnete sie dann aber nichts und das Thema war schnell erledigt.
Am Abend verlief dann alles problemlos.
Gestern kam es dann erneut zum Eklat. Herr und Frau B waren zunächst mit einem befreundeten Ehepaar essen und haben sich gegen 21:30 Uhr dann auf den Balkon der Bs gesetzt, um noch einen Kaffee zu trinken. Dabei unterhielten sie sich ganz normal, also in Zimmerlautstärke. Im Hintergrund lief leise Musik aus einem kleinen Bluetooth-Lautsprecher. Alkohol war nicht im Spiel, sodass die Bs und ihre Freunde die Lautstärke problemlos einschätzen konnten.
Nach ca. 45 Minuten erschien dann Frau N auf ihrem Balkon und schrie ohne irgendeine Vorwarnung oder Begrüßung herüber. Das Gespräch sei viel zu laut, sie wolle um 23:00 Uhr schlafen gehen und deshalb solle man gefälligst ins Wohnzimmer gehen und die Türe schließen. Sie könne das aufgrund der Temperaturen nicht. Und überhaupt: Wie könnte das Ehepaar B es sich wagen, sich mit Besuch erst dann auf ihren Balkon zu setzen, wenn es dunkel sei. Lediglich die Musik erwähnte sie nicht, das schien sie also nicht zu stören.
Frau N ist der Meinung, sie könne zum Lüften immer nur ihre Balkontüre öffnen, da das Schlafzimmerfenster zur Straße hinaus läge. Dazu ist zu sagen, dass die beiden Häuser in einem sehr wenig befahrenen und leicht gehobenen Wohngebiet liegen. Man hört selbst tagsüber nahezu kein Auto und ständig zwitschern Vögel.
Nachdem sie Herr und Frau B so angeschrien hatte, war Herr B genervt. Er antwortete etwas lauter, aber trotzdem freundlich. Unter anderem wünschte er ihr zunächst mal einen guten Abend, wie man es eigentlich auch von Frau N erwartet hätte. Er wies sie darauf hin, dass sie selbst ihm eine Woche zuvor erlaubt hätte, bis 24:00 Uhr auf dem Balkon zu sprechen. Bezüglich der Äußerung, mit dem Besuch erst nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Balkon zu sitzen fragte er sie, was denn der Unterschied daran wäre, wenn sie seit 18:00 Uhr dort sitzen würden. Dies blieb unbeantwortet. Frau N beharrte jedoch auf ihrem Standpunkt, man solle doch einfach tagsüber Besuch empfangen. Sie drohte dann mit weiteren Konsequenzen, falls man jetzt "den ganzen Sommer immer wieder draußen sitzen" wolle.
Wohlgemerkt sind Herr und Frau B beide berufstätig und nutzen den Balkon daher ohnehin höchstens am Wochenende.
Danach ging sie wieder in ihre Wohnung, schloss die Balkontüre aber nicht. Herr und Frau B haben sich noch bis ca. 23:30 Uhr mit ihrem Besuch unterhalten.
Gibt es für die Bs eine Möglichkeit, sich zukünftig zu "schützen"? Bisher wurde wirklich sehr viel guter Wille gezeigt, um ein intaktes Nachbarschaftsverhältnis zu erzielen, wie es auch mit den übrigen Nachbarn besteht und in der vorherigen Mietwohnung der Bs bestanden hat. Allerdings haben die Bs auch kein Interesse daran, sich von ihrer Nachbarin tyrannisieren zu lassen. Dazu ufert die Situation aber langsam aus.
Die Nachbarin vom Balkon gegenüber...
Ihr werdet die Frau nicht ändern können.
Stellt euch darauf ein, damit leben zu müssen.
Bleibt gleichbleibend betont freundlich.
Macht euch nicht unnötig angreifbar. Eurer derzeitiges Verhalten ist da völlig in Ordnung.
Aber investiert auch keine Energie in die Sache. Es bringt nichts.
Ihr werden mit weiteren unberechenbarem Verhalten der Dame rechnen müssen, immer wenn ihr gerade denkt, jetzt könnte es klappen.
Wenn sie wieder loslegt, bleibt freundlich oder geht möglichst wenig auf sie ein.
Ob das hilft? Keine Ahnung.
Wie gesagt: Unberechenbar.
Ausserdem ist juristisch gesehen Grillen auf dem Balkon nur solange unproblematisch, wie es andere nicht belästigt. Und hier wird jemand belästigt.
wirdwerden
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Nur weil sich jemand subjektiv belästigt fühlt, heißt das nicht zwangsläufig, dass er objektiv belästigt wird.
Die Alternative wäre halt, auf Gasgriller umzusteigen. Unsere Nachbarn grillen viel damit, das Fleisch ist echt super und man merkt es wirklich nicht. Holzkohlengrill kann störend sein, und wenn immer irgendeiner in der Nachbarschaft grillt, ist das auch häufig, auch wenn der einzelne selten grillt.
Aber das Umstellen auf Gas wird nichts an dem Problem ändern.
Ist es nicht das Grillen, ist es etwas anderes, was stört.
Es wird gesucht, und es wird gefunden.
-- Editiert von Heike J am 19.07.2015 12:09
Aber ist, rein rechtlich, das Grillen mit Gas und Kohle nicht gleich gehandhabt? Oder kann man mit Gas tatsächlich so oft Grillen wie man will, ohne dass jemand etwas sagen kann?
Grillen mit Gas ist für Nachbarn fast unmerklich, im Gegensatz zu Holzkohle.
Und da vor Gericht die störenden Auswirkungen für den Nachbarn zählen, kommt der Gasgrill tatsächlich besser weg.
Nicht ohne Grund ist in vielen Häuser ausdrücklich das Grillen mit Holzkohle verboten.
Ergänzung: Auch beim Gasgrill urteilen die Gerichte unterschiedlich...
http://www.gasgrill-shop.com/grill-rezepte/urteile-deutscher-gerichte-zum-gasgrill-wissenswert.html
-- Editiert von Heike J am 19.07.2015 15:03
Noch zum Unterhalten auf dem Balkon: Ab 22:00 Uhr ist Nachtruhe, da sind recht strenge Regeln an die Lärmemission anzulegen. Da kann schon eine Unterhaltung auf dem Balkon in normaler Lautstärke zu viel sein.
Die gute Nachricht: Du bist ein Muster an Kooperationsfähigkeit
Die schlechte Nachricht: die Nachbarin wird es nicht inerssieren. Hast Du aber auch schon gemerkt.
Zitat:Gibt es für die Bs eine Möglichkeit, sich zukünftig zu "schützen"?
Nö, das Motto der Nachbarin "dagegen aus Prinzip".
Mit Deinem Verhalten hast Du ihr bisher eine Freude gemacht und jetzt teset sie wohl neue Grenzen aus.
Eins vorab: so eine Nachbarin wünsche ich wirklich niemandem.
Das Problem ist aber: sie scheint durchaus im Recht zu sein. Selbstverständlich gilt deren Mietvertrag nicht für Euch. Aber wenn der Qualm vom Grill in ihre Wohnung zieht, kann sie Euch das Grillen tatsächlich verbieten. Sogar im eigenen Garten darf man nicht grillen, wie man lustig ist, wenn der Qualm in anderer Leute Wohnzimmer zieht. Natürlich wäre ein Möglichkeit, dass Ihr sie rechtzeitig informiert, damit sie ihre Fenster schließen kann. Die Dame scheint aber kein Interesse an guter Nachbarschaft zu haben. Und verpflichtet ist sie nicht dazu, ihre Fenster zu schließen, damit der Qualm von Eurem Grill nicht in ihre Wohnung ziehen kann.
Ich würde auf einen Elektrogrill umsteigen. Schmeckt zwar nicht so gut wie vom Holzkohlegrill, aber dafür qualmt es nicht.
Und jetzt?
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