Hallo Forum
mal angenommen zwischen zwei Grundstücken befindet sich eine doppelte Einfahrt. Das bedeutet jeder der Eigentümer hat 3m Breite auf seinem Eigentum. Das geht seit jahren und keiner hat Probleme. Mal angenommen der Nachbar stellt sein KFZ seit Wochen oben an seiner Seite der Einfahrt ab und zwar genau am obersten Ende der Ausfahrt. dadurch wird die Ausfahrt auf der anderen Seite sehr erschwert oder sogar unmöglich wenn auf der ander Strassenseite PKW stehen da der Platz zum rangieren nicht mehr reicht.
Wäre es theoretisch möglich auf der eigenen Grundstücksgrenze einen irgendwie gearteten Abschluß zu erstellen um die eigene Ausfahrt abzugrenzen.
Viele Grüße
-- Editiert von kasawumbu am 21.06.2020 20:57
Doppelte Grundstückszufahrt
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Wenn es keine gegenseitige Grunddienstbarkeit gibt, kann man genau auf der Grenze einen Zaun bauen.
Aber mir ist nicht klar, wie sich durch einen Zaun die Benutzbarkeit der Einfahrt verbessert.
Ganz einfach dann fährt der Nachbar auch nicht mehr ohne Probleme rauf und runter.
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Ich würde hier erst einmal mit dem Nachbarn sprechen und ihn bitten sein Fahrzeug 1,5 m weiter in seine Einfahrt zu stellen. (Warum komme ich jetzt eigentlich gerade auf diesen Abstand? )
Dem muss er nicht nachkommen, aber es wäre der einfachste Weg und freundliche Worte helfen manchmal am besten.
Sollte dies nicht fruchten, wären die gegenüber parkenden Autos das nächste Ziel. Denn auch auf der gegenüberliegenen Straßenseite darf nicht geparkt werden, wenn dadurch die Ausfahrt unmöglich gemacht wird. Allerdings ist mehrfaches rangieren durchaus zuzumuten.
Gruß
Shihaya
-- Editiert von Shihaya am 23.06.2020 12:33
Hallo und guten Abend
der Nachbar will jetzt in der Mitte der Einfahrt einen Zaun bauen, einziger Grund dafür ist Schikane. Es wird für mich dadurch sehr schwer in mein Grundstück rein oder rauszufahren. Kann man da mit § 226 was erreichen.
Viele Grüße
Zitateinziger Grund dafür ist Schikane. :
Beweisen könnte man das wie genau?
Im Juni 2020 wollte der TE doch noch selbst an der Grenze eine Absperrung errichten. Dann ist doch jetzt alles prima, wenn das der Nachbar macht.
Wenn es keine Absicherung der gemeinsamen Einfahrt im Grundbuch gibt, ist ein Zaunbau auf der Grenze praktisch nicht zu verhindern.
Und jetzt?
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