Doppelte Grundstückszufahrt

21. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
kasawumbu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Doppelte Grundstückszufahrt

Hallo Forum

mal angenommen zwischen zwei Grundstücken befindet sich eine doppelte Einfahrt. Das bedeutet jeder der Eigentümer hat 3m Breite auf seinem Eigentum. Das geht seit jahren und keiner hat Probleme. Mal angenommen der Nachbar stellt sein KFZ seit Wochen oben an seiner Seite der Einfahrt ab und zwar genau am obersten Ende der Ausfahrt. dadurch wird die Ausfahrt auf der anderen Seite sehr erschwert oder sogar unmöglich wenn auf der ander Strassenseite PKW stehen da der Platz zum rangieren nicht mehr reicht.
Wäre es theoretisch möglich auf der eigenen Grundstücksgrenze einen irgendwie gearteten Abschluß zu erstellen um die eigene Ausfahrt abzugrenzen.

Viele Grüße

-- Editiert von kasawumbu am 21.06.2020 20:57

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Wenn es keine gegenseitige Grunddienstbarkeit gibt, kann man genau auf der Grenze einen Zaun bauen.
Aber mir ist nicht klar, wie sich durch einen Zaun die Benutzbarkeit der Einfahrt verbessert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
kasawumbu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ganz einfach dann fährt der Nachbar auch nicht mehr ohne Probleme rauf und runter.

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich würde hier erst einmal mit dem Nachbarn sprechen und ihn bitten sein Fahrzeug 1,5 m weiter in seine Einfahrt zu stellen. (Warum komme ich jetzt eigentlich gerade auf diesen Abstand? :crazy: )
Dem muss er nicht nachkommen, aber es wäre der einfachste Weg und freundliche Worte helfen manchmal am besten.

Sollte dies nicht fruchten, wären die gegenüber parkenden Autos das nächste Ziel. Denn auch auf der gegenüberliegenen Straßenseite darf nicht geparkt werden, wenn dadurch die Ausfahrt unmöglich gemacht wird. Allerdings ist mehrfaches rangieren durchaus zuzumuten.

Gruß

Shihaya

-- Editiert von Shihaya am 23.06.2020 12:33

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#4
 Von 
kasawumbu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und guten Abend

der Nachbar will jetzt in der Mitte der Einfahrt einen Zaun bauen, einziger Grund dafür ist Schikane. Es wird für mich dadurch sehr schwer in mein Grundstück rein oder rauszufahren. Kann man da mit § 226 was erreichen.

Viele Grüße

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von kasawumbu):
einziger Grund dafür ist Schikane.

Beweisen könnte man das wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 36x hilfreich)

Im Juni 2020 wollte der TE doch noch selbst an der Grenze eine Absperrung errichten. Dann ist doch jetzt alles prima, wenn das der Nachbar macht.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Wenn es keine Absicherung der gemeinsamen Einfahrt im Grundbuch gibt, ist ein Zaunbau auf der Grenze praktisch nicht zu verhindern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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