Drohung vom Nachbarn

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515419-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung vom Nachbarn

Hallo erstmal,
Ich stand gestern abend vor unserer Haustüre mit einem Bekannten. Wir waren nicht im Hausflur, da schon 22:50 Uhr war. Haben uns unterhalten und gelacht. Auf einmal kam der Nachbar heraus, mit geballten Fäusten und recht aggressiv. Zitat :,, Warum sitzt ihr hier? Lachen, reden. Verpisst euch." Schlug mir auf den Schirm, meiner Kappe und meinte noch beim nächsten Mal, hau ich dir die fresse ein, hast du verstanden?
Habe der Hausverwaltung bescheid gegeben, allerdings erfolglos.

Es kann ja nicht angehen, dass sich so jmd als sherrif aufspielt. Wie gehe ich am besten weiter vor?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von fb515419-19):
Habe der Hausverwaltung bescheid gegeben, allerdings erfolglos.

Warum erfolglos? Keiner da gewesen?



Zitat (von fb515419-19):
Wie gehe ich am besten weiter vor?

Das Verhalten des Nachbarn ignorieren und künftig die Lärmgrenzen einhalten bzw. deutlich unterschreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1521x hilfreich)

Vielleicht hat der Nachbar Sie im Dunkeln nicht erkannt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb515419-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum erfolglos? Keiner da gewesen?
Doch, nur die sagen, dass sie da nichts machen, da es zivilrechtlich ist.

-- Editiert von Moderator am 23.05.2019 21:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb515419-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Vielleicht hat der Nachbar Sie im Dunkeln nicht erkannt?


Der wusste genau, wer ich bin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von fb515419-19):
Habe der Hausverwaltung bescheid gegeben, allerdings erfolglos.
Was hast Du denn erwartet? IMO hätte die Verwaltung maximal Dich darauf hinweisen können (müssen), dass nach 22 Uhr Nachtruhe einzuhalten ist. Das gilt auch für die Bereiche um das Haus und nicht nur für die eigenen 4 Wände.

Für das Verhalten des Nachbarn, selbst wenn er Dir bereits die Fr.... schon hätte, ist die Verwaltung nicht zuständig oder gar verantwortlich.


Zitat (von fb515419-19):
Wie gehe ich am besten weiter vor?
Dazu hast Du anderweitig schon treffende Antworten erhalten.


Jedoch, wenn sich das genau so...
Zitat (von fb515419-19):
Auf einmal kam der Nachbar heraus, mit geballten Fäusten und recht aggressiv. Zitat :,, Warum sitzt ihr hier? Lachen, reden. Verpisst euch." Schlug mir auf den Schirm, meiner Kappe und meinte noch beim nächsten Mal, hau ich dir die fresse ein, hast du verstanden?
...zugetragen hat, könnte man das auch zur Anzeige bringen. Einen zuverlässigen und standhaften Zeugen hast Du ja?

Ob der Sachverhalt für einen tätlichen Angriff und/oder eine Drohung ausreicht, wird man Dir bei der Polizei sagen. Ob und wie es dann weiter geht, würde sich zeigen. Ob es eine gute Idee ist das zu machen, lasse ich mal offen.

Die Hausverwaltung hat auf jeden Fall damit nichts zu schaffen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Jedoch, wenn sich das genau so...
Zitat (von fb515419-19):
Auf einmal kam der Nachbar heraus, mit geballten Fäusten und recht aggressiv. Zitat :,, Warum sitzt ihr hier? Lachen, reden. Verpisst euch." Schlug mir auf den Schirm, meiner Kappe und meinte noch beim nächsten Mal, hau ich dir die fresse ein, hast du verstanden?
...zugetragen hat, könnte man das auch zur Anzeige bringen. Einen zuverlässigen und standhaften Zeugen hast Du ja?

Es ist aber noch keine Straftat erkennbar.
Auch wenn sich der Fragesteller bedroht gefühlt hat - eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn liegt noch nicht vor.
Von daher hat die Hausverwaltung recht:
Zitat:
Doch, nur die sagen, dass sie da nichts machen, da es zivilrechtlich ist.

(Aber selbst wenn die Strafbarkeitsschwelle überschritten worden wäre: Die Hausverwaltung ist nicht die Polizei des Hauses.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

...und was soll die Hausverwaltung binnen einiger Stunden machen, selbst wenn sie zuständig wäre? Glaubt die Fragestellerin wirklich, da säße immer jemand rum, der nur darauf wartet, sofort zum Einsatzort zu düsen, um was auch immer zu tun? Vielleicht mal in Zukunft, was Geräuschbelästigung angeht, etwas rücksichtsvoller sein?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb515419-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
...und was soll die Hausverwaltung binnen einiger Stunden machen, selbst wenn sie zuständig wäre? Glaubt die Fragestellerin wirklich, da säße immer jemand rum, der nur darauf wartet, sofort zum Einsatzort zu düsen, um was auch immer zu tun? Vielleicht mal in Zukunft, was Geräuschbelästigung angeht, etwas rücksichtsvoller sein?

wirdwerden


Erstens, bin ich ein Fragesteller. Zweitens, wenn wir laut gewesen wären, okay. Waren wir aber nicht. Und eine Hausverwaltung ist nicht nur für Reparaturen zuständig, sondern auch da um den Hausfrieden zu erhalten. Aber ich merke schon, dass es nichts bringt, hier eine Frage zu stellen. Ich bin ja der böse, und er (der agressive) ist hier im Recht. Anscheinend.. Also mit euch als Nachbarn, kann man auch im Keller wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von fb515419-19):
Zweitens, wenn wir laut gewesen wären, okay. Waren wir aber nicht.

Naja, von flüstern stand da aber nichts. Und "nicht laut" ist ja auch sehr subjektiv.

Wenn man jetzt noch wüsste, in welchem Stockwerk der Nachbar wohnt, könnte man sich eine Vorstellung machen ob "nicht laut" auch objektiv so zu sehen wäre.



Zitat (von fb515419-19):
Und eine Hausverwaltung ist nicht nur für Reparaturen zuständig, sondern auch da um den Hausfrieden zu erhalten.

Die Hausverwaltung ist für genau das zuständig, für was sie von den Vermietern beauftragt wird.
Ob das dann den Hausfrieden zu erhalten davon umfasst wird, sollte man erst mal in Erfahrung bringen. Denn der Auftrag kann enbenso nur sein, Mietzahlung überwachen und notwendige Reparaturen beauftragen.

Der Hausfrieden ist hier auch nicht betroffen, da nur einmaliger Vorfall.
Und selbst wenn, die müssen / dürften auch erst mal gar nichts unternehmen, sondern müssten erst mal abwarten was die Gegenseite zu den Vorwürfen sagt.

Und dann ist eine Hausverwaltung auch nicht für alle Probleme der Mieter zuständig, nur weil diese sich in der Mietwohnung oder deren Umfeld ereignen.



Zitat (von fb515419-19):
Aber ich merke schon, dass es nichts bringt, hier eine Frage zu stellen.

... weil ich nicht das höre was mir gefällt, sondern realistische Antworten erhalte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von fb515419-19):
...wenn wir laut gewesen wären, okay.
Da war der Nachbar wohl anderer Meinung.


Zitat (von fb515419-19):
Waren wir aber nicht.
Was die Verwaltung genau so wenig beurteilen kann, wie die Einschätzung des Nachbarn.


Zitat (von fb515419-19):
Und eine Hausverwaltung ist nicht nur für Reparaturen zuständig,
Das ist mit höchster Wahrscheinlichkeit zutreffend.


Zitat (von fb515419-19):
sondern auch da um den Hausfrieden zu erhalten.
Das ist, was das von Dir erwartete Einschreiten gegen den übergriffigen Nachbarn angeht, nicht zutreffend.


Auch Deine Frage: Wie gehe ich am besten weiter vor? wurde aus meiner Sicht sachlich und zutreffend beantwortet. Wobei das "am Besten" natürlich Interpretationsspielraum lässt.


Zitat (von fb515419-19):
und er (der agressive) ist hier im Recht.
Das meine ich, so in keinem Betrag gelesen zu haben (Irrtum vorbehalten). Einen Hinweis auf den Rechtsweg hast Du aber bekommen. Der führt über eine Anzeige bei der Polizei und nicht über eine Beschwerde bei der Hausverwaltung.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Der führt über eine Anzeige bei der Polizei und nicht über eine Beschwerde bei der Hausverwaltung.

Richtig - aber die Anzeige bei der Polizei führt auch zu nichts.
Denn nicht jedes aggressives Auftreten / jeder Einschüchterungsversuch ist eine Straftat.
Und so wie der Fragesteller die Sache geschildert hat, hat sich das Verhalten das Nachbarn gerade noch im nicht-strafbaren Bereich bewegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Richtig - aber die Anzeige bei der Polizei führt auch zu nichts.
Denn nicht jedes aggressives Auftreten / jeder Einschüchterungsversuch ist eine Straftat.
Und so wie der Fragesteller die Sache geschildert hat, hat sich das Verhalten das Nachbarn gerade noch im nicht-strafbaren Bereich bewegt.
Das würde ich auf die Entfernung so eindeutig nicht beurteilen. Immerhin wurde der Nachbar handgreiflich (gegen die Mütze) und drohte mit einem empfindlichen Übel - beides lt. Schilderung des TE.
Aber, um auf den Kern zurück zu kommen, die Verwaltung hat hier keinerlei Pflichten oder Handlungsmöglichkeiten. Polizei und vielleicht im Anschluss die Staatsanwaltschaft werden das beurteilen müssen. Vielleicht springt sogar eine Anhörung oder Befragung des Beschuldigten dabei heraus. Oder...

Ob es das Zusammenleben verbessert würde sich auch zeigen müssen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen