MoinMoin!
Ich habe folgende frage und hoffe mir kann da jemand einen guten Rat oder sowas ähnliches geben.
Ich bzw. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus( 12 Wohnungen). Von diesen 12 Wohnungen wurden 11 Vermietet und wir sind die einzigen eigentümer. Nun bin ich auf der Suche nach Informationen, die mir klar aufzeigen welche Rechte ich gegenüber diesen 11 Mietern habe. Kann es sein, das Mieter durch den Hausverwalter beforzugt werden ? Und wie sieht es mit Stellplätzen für 2 Räder aus? Vor dem Haus gibt es einen Stellplatz für Fahrräder und neulich wurde ein Aushang herrausgegeben das es Vertragswidrig wäre, ein Moped ebenfalls dahin zu stellen wo der Platz für die Fahräder ist . Kann mir da irgentjemand hier info's dazu geben? Hab im Netz schon gesucht aber eben nur Informationen gefunden die Eigentümer untereinander angeht aber da im Haus ja Eigentümer und Mieter gemischt sind finde ich keine Informationen.
Danke im vorraus!
Greez Cabcom
Eigentümer und Mieter im gleichen Haus
--- editiert vom Admin
ja schon klar aber der Verwalter (eine Frau ^^) verwaltet die Mieter und die Eigentümer (nur 1 Wohnung) gleichzeitig und ist dabei nicht objektiv genug und der Eigentümer an sich ... den kümmert das net viel hauptsache das Geld stimmt ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:Tja, das wird dann wohl, bei den beschriebenen Eigenschaften, nach Ihren Vorurteilen ein Mann sein.
und der Eigentümer an sich ... den kümmert das net viel hauptsache das Geld stimmt ...
Im Übrigen wäre das dann eine VerwalterIN.
Hi,
versteh ich nicht.
Ich kenn nur folgende Konstellationen:
Haus gehört komplett einem Eigentümer, de damit macht, was er will, oder:
Haus wird in eine WEG geteilt. Da kann es natürlich sein, dass 11 (möglicherweise identische) Eigentümer vermieten und einer als "bewohnender Eigentümer" bleibt.
Wie ist es denn ei Dir genau?
Mal davon abgesehen: von Deinem hohen Roß (=Eigentümer stehen über Mietern) kannst Du gleich mal runterkommen.
Oft haben Mieter nämlich sogar mehr Rechte als Eigentümer.
Gruß
sxc
also folgendermaßen:
Das Mehrfamilienhaus, sollte ursprünglicher weise einmal alles Eigentumswohnungen werden. Da nun niemand weiter Wohnungen gekauft hat,hat der Eigentümer, der das Haus gebaut hat, lässt nun alles über die Stadtverwaltung vermieten. Also ist der Eigentümer (der das Haus hat Bauen lassen) eigentümer der 11 Wohnungen, die er Vermietet, und eine Wohnung, also unsere, wurde ja von uns gekauft. Und jetzt mal auf das hohe Roß zurückzukomm .... wieso ? Wir bezahlen eine menge geld und müsse n uns dann denn 11 Mietern unterordnen ???? Immerhin gehört uns ja schließlich diese Wohung oder ? Aber um auf meine Frage zurück´zu kommen. Wo findet man denn passende Informationen im Netz über so eine konstallation ??
greez
Sie haben beim Wohnen nicht mehr Rechte als die Mieter. Das einzige Recht das Sie haben ist bei der Eigentümerversammlung ( da sind dann wohl 2 Leute ) ihre Stimme für die anstehenden Themen abzugeben ( z.B. Reparaturen ). Wenn Sie meinen das Sie jetzt z.B. selbständig Hausverbote oder sowas erteilen können weil Sie Eigentümer sind liegen Sie falsch.
auch als Eigentümer einer Wohnung können Sie nicht tun und lassen was Sie wollen.
Die 11 Mieter haben ja auch Eigentümer.
Alle Eigentümer haben eine Hausverwaltung. Die Hausverwaltung regelt i.A. der Eigentümer.
Sie sollten sich zuerst einmal damit auseinander setzen, was eine WEG ist und bedeutet.
Sie dürfen mal nicht eben bestimmen, wer welche Recht in diesem Haus hat, obwohl Sie 1 Wohnung dort gekauft haben. Dann hätten Sie besser ein EFH kaufen müssen.
Also ich kann Thomasovic schon verstehen, hier ist das Problem, dass es 12 Eigentumswohnungen gibt, aber nur 2 Eigentümer UND zusätzlich der Verwalter der Wohnungseigentümer der Verwalter des anderen Eigentümers für seine Mieter ist.
Ich würde Thomasovic also empfehlen, als erstes dafür zu sorgen, dass der Verwalter wechselt.
Es gibt einen Verwaltervertrag, der festlegt, was die Pflichten sind. Außerdem steht da die Laufzeit seines Vertrages drinnen. Max. Laufzeit pro Vertragszeitraum 3 Jahre.
Jetzt prüfst du als nächstes die Teilungserklärung. Wenn da nichts drinnen steht zum Thema Stimmrecht, dann habt ihr Kopfstimmrecht, d.h. auf der jährlich einzuberufenen Wohnungseigentümerversammlung hast du 1 Stimme und der andere Eigentümer auch nur 1 Stimme.
Da sollte eine Wahl eines anderes Verwalters möglich sein (falls ihr euch nicht einigt, seid ihr patt, dann müßtet ihr das Gericht bemühen.
Leider ist es tatsächlich so, dass du gegenüber den anderen Mietern keine Weisungsrechte hast oder mit denen in irgendeiner Rechtsbeziehung stehst.
Und natürlich ist davon auszugehen, dass der Verwalter der WEG nicht unvoreingenommen ist als Verwalter der Mieter.
Hier musst du besonders aufpassen, dass Arbeiten nicht auf Kosten der Gemeinschaft ausgeführt werden, sondern ggf. auf Kosten des Sondereigentümers.
Es wird schwer aber ist nicht unmöglich.
Vielleicht ist es bei eurer Konstellation auch rechtlich nicht erlaubt, das der Verwalter für beide Gruppen gleichzeitig zuständig ist.
Da gibt es auch so etwas wie Majorisierung, was dem anderen untersagt, dank seiner Stimmen den/die anderen Eigentümer übermässig zu benachteiligen.
Fahrradstellplätze sind Fahrradstellplätze (war das dein Moped, dass da stand und du bist deswegen vergrätzt?).
Da der Verwalter für die Hausordnung zuständig ist, darf der die theoretisch so erstellen, wie es ihm gefällt - was nicht heißt, dass das rechtlich unanfechtbar ist.
Ich sehe das so: die Wohnung hast du gekauft, aber nicht das Haus und daher gilt für dich wohl bei Stellplätzen ect. das gleiche wie für die Mieter.
Sie haben den Mietern gegenüber absolut keine Rechte. Dachten Sie, Sie können den Mietern fremder Wohnungen Anweisungen erteilen? Dann haben Sie das Geld für Ihre Wohnung wohl umsonst ausgegeben.
Wär ja noch schöner!
Und jetzt?
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