Einfahrt wurde von Nachbarn zugestellt - Was kann man tun?

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Einfahrt wurde von Nachbarn zugestellt - Was kann man tun?

Hi,
ich habe Stress mit meinem Nachbarn.
Der Nachbar hat das Grundstück hinter mir. Die Zuwegung gehört zu unserem Grundstück. Der Nachbar hat ein Wegerecht.
Bis einschließlich Oktober hatte der Nachbar noch im Zuge der Baumaßnahme den Bürgersteig an der Strasse beim Amt angemeldet um da Baumaterialien abzustellen. Das ist jetzt ausgelaufen und jetzt wurden 25 Paletten mit Klinkersteinen auf dem Weg abgestellt. Daran können die Bauarbeiter auch nicht vorbeigehen und müssen deshalb auch noch über mein Grundstück gehen wofür es keine Wegerecht gibt.
Die Klinker wurden am 31. Oktober abgestellt. Am 4. November habe ich mit dem Nachbarn telefoniert und ihn darauf hingewiesen, dass ich das nicht richtig finde. Am Freitag den den 8. November habe ich ihm auf die Mailbox gesprochen, dass er die Steine bitte entfernen solle. Bis jetzt steht das alles noch da.
Was kann man da tun? Ich würde am liebsten alles abholen und entsorgen lassen.

Stefan

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Mir ist aus Deiner Beschreibung nicht wirklich klar, inwieweit Dein besitz vom Nachbarn gestört wird.

In der Überschrift steht etwas von Einfahrt, im Text von Bürgersteig.

Zitat (von Skopeko):
Daran können die Bauarbeiter auch nicht vorbeigehen und müssen deshalb auch noch über mein Grundstück gehen wofür es keine Wegerecht gibt.
Das kann man den Bauarbeitern allerdings untersagen.

Zitat (von Skopeko):
Am 4. November habe ich mit dem Nachbarn telefoniert und ihn darauf hingewiesen, dass ich das nicht richtig finde. Am Freitag den den 8. November habe ich ihm auf die Mailbox gesprochen, dass er die Steine bitte entfernen solle. Bis jetzt steht das alles noch da.
Und was sagt der Nachbar dazu?
Haben ihn die Arbeiter hängen lassen? Falls ja, passiert Dir sowas nie? Irgendwie muss sich der Nachbar doch geäußert haben.

Berry

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#2
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort.
Also der Bürgersteig vor meinem Haus wurde bis Oktober genutzt um Baumaterial abzustellen.
Das war alles sauber angmeldet und mit Barken und Halteverbotsschildern abgesichert.
Das ist jetzt aber abgelaufen und die 25 Paletten wurden auf meinem Grundstück abgeladen.
Der Teil des Grundstücks ist aber die Einfahrt zu seinem Grundstück und somit hat er da Wegerecht.

Beim ersten Anruf hat er sich geäußert, dass die Steine jetzt schnell an die Wände kommen. Passiert ist nichts.
Auf den zweiten Anruf hat er nicht reagiert.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Man sollte im Zweifel mal fünfe gerade sein lassen und erstmal etwas weniger auf Konfrontation gehen. Es scheint ja hier lange akzeptiert worden zu sein und nur weil jetzt zufällig ein Blatt Papier (=Genehmigung) ausgelaufen ist, macht man ein Problem draus?

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#4
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Vorher stand Baumaterial an der Strasse auf dem Bürgersteig. Das war so auch geplant und in Ordnung.

Der Weg nach hinten zum Nachbargrundstück (Hinterbebauung) ist mein Eigentum und hier wurden jetzt 25 Paletten mit Klinkersteinen abgestellt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32117 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Skopeko):
Was kann man da tun?
Den Nachbarn höflich auffordern, er möge bei der Stadt noch eine Verlängerung zum Abstellen beantragen.
Das Amt wird das auch genehmigen. Dann wird er die Steine nach und nach verbauen. Wahrscheinlich hat die Firma ihn versetzt. Oder es ist schon zu kalt...

Hast du jemals gehört, dass Häuslebauer ihrer Termine aus diversen Gründen nicht schaffen?

Machst du einen Nachbarschaftskrieg wegen 11 Tagen ohne amtliche Bescheinigung auf?
Na, dann mal viel Glück für die nächsten zig Jahre. :sad:

Bist du denn jetzt immer zu Hause?

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#6
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, 11 Tage wäre schön.
Der Bau sollte Weihnachten 2018 fertig sein.
Es nervt halt richtig.

Ich spekuliere mal, dass er das Geld für die Genhmigung sich lieber spart. Ansonsten müssen die Arbeiter 40m gehen um die Steine zu holen.

Man kann ja über alles reden aber dazu sollte der Nachbar sich mal melden.

Ich bin mir sicher er meldet sich wenn ich die Steine abholen lasse.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32117 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Skopeko):
Ich bin mir sicher er meldet sich wenn ich die Steine abholen lasse.
Ja, davon kannst du ausgehen.
Zitat (von Skopeko):
Der Bau sollte Weihnachten 2018 fertig sein. Es nervt halt richtig.
Ihn nervt es wahrscheinlich mehr als dich.
Immerhin hat er sich die Genehmigungen zum Abstellen beim Amt bisher geholt--- und hat dir zu verstehen gegeben, dass die Klinker bald an die Fassade kommen.

Du möchtest einen Streit vom Zaune brechen.
Toller Nachbar.
Bist du denn nicht immer in Norwegen? Was stört dich denn ? Oder meckert deine Frau?

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#8
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Das kann sein aber seine Probleme mit der Baufirma bei den Nachbarn ungefragt abladen ist sicherlich auch nicht richtig. Einfach mal Fragen oder wenn es nicht mehr geht sich melden und nach Lösungen suchen.

Ich bin immer 2 Wochen in Norwegen und hab dann 4 Wochen Zeit mich um den Nachbarn zu kümmern.

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Musst Du den Weg für den er ein Wegerecht hat auch benutzen? Schränkt er also Deine Möglichkeiten objektiv gesehen ein, oder ärgert es Dich einfach dass er sich "seinen" Weg selbst zugestellt hat, sein Nutzungsrecht also eigenmächtig ausweitet?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119979 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Skopeko):
jetzt wurden 25 Paletten mit Klinkersteinen auf dem Weg abgestellt.

1. In wie weit behindern Dich die Paletten in der Nutzung des Grundstückes / Hauses
2. Was genau ist Dein Ziel


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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