Einfallende Scheune auf Grundstücksgrenze

25. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Einfallende Scheune auf Grundstücksgrenze

Hallo zusammen,
ich versuch mal kurz zu beschreiben wo unser Problem liegt. Wir haben vor 5 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft. Direkt auf der Grundstückgrenze steht unsere Garage bei deren Erbauung (weit vor dem Erwerb des Hauses) die Zustimmung des Nachbarn eingeholt wurde. Diese Zustimmung samt aller behördlichen genehmigungen liegt uns natürlich vor). Die Garage schließt direkt an ein riesiges Nebengebäude (Scheune) des Nachbarn an, welches deutlich höher als die Garage ist. Wegen starker Dachschäden musste die Garage durch uns neu gedeckt werden, was wir nach dem Hauserwerb auch getan haben.

Noch vor dem Kauf des Hauses ist der Nachbar verstorben und es dauerte bis zum letzten Sommer, bis die Besitzverhältnisse des Grundstückes geklärt wurden (Zwangsversteigerung). Nun gibt es also wieder einen Besitzer. Das Grundstück inklusive der Gebäude ist in den Jahren massiv verfallen. In den Gemäuern hausen jede Menge Tiere (Ratten, Mäuse und Waschbären), was wir aber bislang mehr oder weniger dulden mussten, da wir ja niemanden fanden, den wir ansprechen konnten. Regelmäßig müssen wir herabfallende Dachziegel und herausbrechende Steine beräumen und haben Bedenken, dass damit langfristig auch unser Garagendach in Mitleidenschaft gezogen wird. Im letzten Winter zerstörte ein umstürzender Baum vom Nachbargrundstück unser Carport, den Schaden haben wir bereits alleine reguliert.

Wir haben uns jetzt dem neuen Besitzer erst mal vorgestellt, der aber eher reserviert wirkte. Wir haben vorsichtig angefragt, was denn mit dem alten Gemäuer werden soll, aber er zuckte nur mit den Schultern, er wüsste noch nicht, was er damit machen würde. Ich möchte nun ungern gleich mit der Tür ins Haus fallen und einen Streit vom Zaun brechen, aber was passiert, wenn es tatsächlich Schäden an unserer Garage gibt? Sind wir verpflichtet, den Besitzer auf die Gefahren hinzuweisen? Ist er im Schadensfalle verpflichtet, diesen Schaden zu regulieren? Könnte er die Genehmigung des Vorbesitzers (die Garage auf der Grundstücksgrenze zu errichten ggf. sogar widerrufen?) Wir wissen, dass der Neubesitzer durchaus einen Hang zum Streit hat und würden eigentlich gern eine unschöne Auseinandersetzung vermeiden, wollen aber natürlich auch nicht auf den Kosten für ein neues Dach sitzen bleiben. Was tun...?

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks hat auch Sicherungspflichten - siehe z.B. hier und er haftet bei Nichtbeachtung nach [link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__836.html]BGB § 836 [/link]

Darunter fällt auch, dass ein Gebäude so zu unterhalten/instandzuhalten ist, dass keine Gefahren für andere davon ausgehen. Das soll eigentlich auch die Bauaufsicht überwachen, allerdings ist da kaum ständig ein Kontrolltrupp unterwegs. Von daher empfiehlt es sich eine akute Gefährdungssituation bei der Bauaufsicht zu melden - das Bauordnungsverfahren dient der Abwehr von Gefahren, die durch Verstöße gegen geltendes Recht entstehen, insbesondere durch .... mangelnde Unterhaltung baulicher Anlagen, die eine Gefahr darstellen

Falls tatsächlich ein Schadenfall eintritt, dann haftet zwar der Nachbareigentümer - soweit du denn beweisen kannst, dass der Nachbar/das Nachbargebäude auch ursächlich ist - also z.B. herabgefallene Dachziegel/Steine auf eurem Garagendach fotografieren um dann zeitnah Ansprüche geltend zu machen. Das Verhältnis dürfte dann noch unschöner werden.

M.E. besteht keine Pflicht, den Nachbarn auf die Gefährdungslage hinzuweisen. Ich würde es rein vorsorglich dennoch tun und unter Fristsetzung zur Abhilfe auffordern. Erst nach erfolgloser Fristverstreichung würde ich ggf. die Bauaufsicht informieren.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich muss das noch mal herauskamen. Den Besitzer hatten wir seit dem ersten Treffen nie wieder gesehen und seither verfällt das Gemäuer weiter und weiter. Weil wir Kinder der gegenüberliegenden Schule in dem baufälligen Haus erwischt hatten, hatten wir auch das Bauaufsichtsamt eingeschaltet, die sich die Sache angesehen haben. Das Fahrradschloss am wackeligen Zaun erfüllt die Grenzsicherungspflicht und das Ganze berührt keinen öffentlichen Grund, daher sah sich das Amt auch nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Man riet uns, zivilrechtlich vorzugehen. Das wollten wir ja gern tun, und nach langen Recherchen haben wir schlussendlich auch den Namen des Eigentümers erfahren. Das war schon eine Katastrophe, denn beim Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse geltend zu machen, ging schon auch nur mit anwaltlicher Unterstützung. Leider war die Meldeadresse des Grundbuchamtes wohl nicht korrekt und die Anfragen, beim Meldeamt verlief bis heute im Sande, sie erteilen keine Auskunft bzw. Das örtliche Meldeamt meint, sie hätten keine Meldeadresse von dem Herrn.

Nun ist der erste Schaden eingetreten, ein Teil des Daches ist herunter gebrochen und hat unser Garagendach durchschlagen (gut, dass es nachts passierte, es hätte auch einer von uns zu Schaden kommen können). In unserer Verzweiflung sind wir nun zur Polizei (die wissen, wo der Herr zu finden ist, denn im letzten Jahr gab es Überwachungsmaßnahmen auf dem Grundstück und der damals zuständige Beamte hatte sich auch von uns die Erlaubnis geholt und auch erklärt, dass der Besitzer des Nachbargrundstückes auch die Erlaubnis erteilt hatte). Wir versuchten also nun Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten, aber die Anzeige wurde nicht einmal aufgenommen. Auch hier verwies man uns erneut zivilrechtlich vorzugehen. Unser Anwalt aber will ohne Meldeadresse nicht tätig werden (da ist eh nix zu holen). Es kann doch aber nicht sein, dass wir zusehen müssen, wie unser Eigentum und ggf. Unser Leben geschädigt wird, ohne dass wir irgend etwas unternehmen können??
Hat noch wer eine Idee??

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Wir versuchten also nun Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten, aber die Anzeige wurde nicht einmal aufgenommen.

Schriftlich machen wäre eine Alternative. Wobei es fraglich ist, ob es da einen Straftatbestand gäbe.


Eventuell mal einen Bagger mieten und die gefährlichen Teile weggreißen, eventuell meldet sich der Eigentümer ja dann?



Da ja nun eine ernste Gefahr von der Immobilie ausgeht, dürfte die Behörde nun einschreiten müssen, zur Gefahrenabwehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe heute schriftlich eine Anzeige ans Bauordnungsamt erstattet, da ist aktuell keiner zuständig für Bauordnungsverfaren, da der Kollege gekündigt hat und ein neuer noch nicht eingestellt (grrrr!), aber man versprach mir, die behördlichen Mittel der Ermittlung der Meldeadresse in die Wege zu leiten. „Wenn sie es schaffen, würden sie auch einen Statiker in der nächsten Woche vorbeischlichen, um das nochmals zu prüfen." Aber es ist nach Aussage des Amtes keine Gefahr für die Öffentlichkeit, das Bauordnunsgverfahren berührt stets nur Gefahren, die für die Öffentlichkeit ausgehen, und da hier nur wir betroffen sind, ist eigentlich ein Eingreifen der Behörde nicht vorgesehen.

Das mit dem Bagger ist meine Sache nicht, wobei ich meinen Mann schon des Öfteren abhalten musste, da aufs Dach zu steigen, aber ich hab schlicht Angst, dass ihm was passiert. Vermutlich wird uns aber gar nichts anderes mehr übrig bleiben, denn bis wir hier weiterkommen ist die Bude auf unser Haus gefallen :( .

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
wobei ich meinen Mann schon des Öfteren abhalten musste, da aufs Dach zu steigen,

Das sollte er tunlichst unterlassen, viel zu gefährlich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Der Statiker war da und hat Gott sei dank auch meine Bedenken geteilt. Er wollte gleich unser Grundstück absperren, um Gefahren zu vermeiden. Heute Nachmittag meldete sich das Bauordnungsamt, sie haben den Grudstücksbesitzer erreicht und dieser versprach am Wochenende die gefährlichen Gebäudeteile zu sichern/abzutragen. Allerdings meinte der Herr vom Amt, dass er das noch nicht sehen würde, er hätte so seine Erfahrungen mit dem Herrn. ;) Wenn es am Dienstag nicht erledigt wäre, sollte ich mich noch mal melden, dann würde man die Teile vom Amts wegen abtragen. Nun heisst es nur noch hoffe, dass das Dach so lange noch durchhällt :) Danke für euren Tipp, am Ende hat uns das ja doch weiter gebracht.

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