Einfriedung Sichtschutz Zaun BW

17. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)
Einfriedung Sichtschutz Zaun BW

Hallo zusammen,
auf dem angrenzenden Grundstück wurde ein Supermarkt gebaut. Von der ca. 7m hohen Rückwand trennt uns nur ein etwa 2-3m breiter Fußgängerweg. Da dieser seit dem Bau stark benutzt wird, haben wir unsere alte lückenhafte Hecke entfernt und wollen einen Sichtschutzzaun bauen.

1. In BW gibt es scheinbar in Innenortslage keine Einfriedungspflicht. Was zählt denn als Innenortslage? Sollte das Grundstück Innenortslage haben, müsste man die Einfriedung komplett selbst bezahlen, oder? Sollte man in Außenortslage wohnen, muss der Nachbar (Supermarkt) sich an den Kosten der Einfridung beteiligen?

2. Der Weg liegt etwa einen Meter höher als unser Grundstück. Ab welcher Höhe werden denn dann die 1,50m Maximalhöhe gerechnet?

3. Wenn ich einen 2m hohen Zaun haben möchte muss ich einfach nur einen Abstand von 50cm zur Grenze einhalten, oder?

4. Seit Ende letzten Jahres liegt unser Grundstück in einem Hochwassergebiet. Mein Nachbar wollte einen Sichtschutzzaun an einer Straße bauen und musste hierfür für sehr viel Geld ein Hochwassergutachten erstellen lassen. Muss ich das auch, selbst wenn mein Zaun in 3m Abstand parallel zur Rückwand des Supermarktes verläuft?

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat:
muss der Nachbar (Supermarkt) sich an den Kosten der Einfridung beteiligen?

Nachbar wäre der Eigentümer des Weges.



Zitat:
Muss ich das auch, selbst wenn mein Zaun in 3m Abstand parallel zur Rückwand des Supermarktes verläuft?

Woh eher gerade dann. Schlieslich schafft man ja zusätzliche Hindernisse.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Tyr0ne):
Was zählt denn als Innenortslage?

Das sollte man selbst wissen, innerhalb der Ortstafel ist auch innerhalb des Ortes.
Zitat (von Tyr0ne):
Ab welcher Höhe werden denn dann die 1,50m Maximalhöhe gerechnet?

Grundstückhöhe wo der Zaun errichtet wird.
Zitat (von Tyr0ne):
Muss ich das auch, selbst wenn mein Zaun in 3m Abstand parallel zur Rückwand des Supermarktes verläuft?

3 m ist der Grenzabstand, nicht der Abstand zur nächsten Außenwand.
Zitat (von Tyr0ne):

3. Wenn ich einen 2m hohen Zaun haben möchte muss ich einfach nur einen Abstand von 50cm zur Grenze einhalten, oder?

50 cm nur mit Zustimmung des Grundstücknachbarn, und Genehmigung der Behörde. Ab 3 m muss der Nachbar nicht mehr zustimmen, jedoch Genehmigung ist erforderlich, Grenze dürfte wohl der Weg sein, also deren Besitzer.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:muss der Nachbar (Supermarkt) sich an den Kosten der Einfridung beteiligen?
Nachbar wäre der Eigentümer des Weges.


Zitat:Muss ich das auch, selbst wenn mein Zaun in 3m Abstand parallel zur Rückwand des Supermarktes verläuft?
Woh eher gerade dann. Schlieslich schafft man ja zusätzliche Hindernisse.


Richtig. Muss dieser sich dann an den Kosten beteiligen?

Warum gerade dann? Auf freier Flur würde ein Zaun tatsächlich ein Hindernis für das Wasser darstellen. Direkt hinter einer Gebäudewand ja wohl kaum.

Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von Tyr0ne): Ab welcher Höhe werden denn dann die 1,50m Maximalhöhe gerechnet?

Grundstückhöhe wo der Zaun errichtet wird.

Zitat (von Tyr0ne):Muss ich das auch, selbst wenn mein Zaun in 3m Abstand parallel zur Rückwand des Supermarktes verläuft?
3 m ist der Grenzabstand, nicht der Abstand zur nächsten Außenwand.
Zitat (von Tyr0ne):
3. Wenn ich einen 2m hohen Zaun haben möchte muss ich einfach nur einen Abstand von 50cm zur Grenze einhalten, oder?

50 cm nur mit Zustimmung des Grundstücknachbarn, und Genehmigung der Behörde. Ab 3 m muss der Nachbar nicht mehr zustimmen, jedoch Genehmigung ist erforderlich, Grenze dürfte wohl der Weg sein, also deren Besitzer.


Im Ernst? Das kann doch nicht sein, dass ich der Depp bin, bloß weil der Nachbar den Weg so hoch aufgeschüttet hat!? Wenn ich jetzt einen 2m großen Erdwall aufschütte kann ich oben auch 1,50m Zaun drauf bauen oder wie?

Ja, der Zaun wäre ja direkt an der Grenze bzw kurz dahinter - also etwa 3 von der Gebäuderückwand entfernt.

Der Nachbar muss immer seine Einverständnis geben wenn ich meinen zaun höher als 1,50m haben will? Selbst wenn ich die Differenz als Abstand zur Grenze einhalte?
Ab 3m Zaunhöhe muss der Nachbar nicht mehr zustimmen!?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Ja, der Zaun wäre ja direkt an der Grenze bzw kurz dahinter - also etwa 3 von der Gebäuderückwand entfernt.

Es zählt nicht die Gebäuderückwand, sondern die tatsächliche Grundstückgrenze.
Zitat:
Ab 3m Zaunhöhe muss der Nachbar nicht mehr zustimmen!?

Grenzabstand zur Grenze, vermutlich also der Weg, und dabei wird wohl das Banket den Nachbarn auch gehören, wird das eigene Grundstück wohl um einiges kleiner. Aber wer es so will, soll es tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat:
Warum gerade dann? Auf freier Flur würde ein Zaun tatsächlich ein Hindernis für das Wasser darstellen. Direkt hinter einer Gebäudewand ja wohl kaum.

Na klar kann das ein Hindernis sein. Die ganze Hydrodynamik wird dadurch ja verändert.
Genau deshalb gibt es diese Gutachten, um das festzustellen, welche Relevanz da vorliegt.




Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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