Guten Abend,
mich würde eure Einschätzung zum folgenden Sachverhalt interessieren:
Angenommen der linke von zwei Nachbarn (bei Blick von der Straße auf die Grundstücke) hat auf der rechten Grundstücksseite bündig an der Grenze seinen Stellplatz. Darf der rechte Nachbar nun auf seine gesamte der Straße zugewandte Grundstücksseite einen 2 m hohen Sichtschutzzaun bauen, der somit dem linken Nachbarn beim Ausfahren aus dem Grundstück die Sicht auf die Straße versperrt?
Im Bebauungsplan steht dazu nichts. Das Bundesland ist Hessen. Gilt hier §27 HStrG?
-- Editiert von User am 28. Oktober 2025 17:34
Eingeschränkte Sicht Grundstücksausfahrt durch Nachbarzaun
28. Oktober 2025
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Frage vom 28. Oktober 2025 | 17:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingeschränkte Sicht Grundstücksausfahrt durch Nachbarzaun
#1
Antwort vom 28. Oktober 2025 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (38907 Beiträge, 6424x hilfreich)
Ich meine, ja, der darf.Zitat :Darf der rechte Nachbar
Wenn du oder der Nachbar sich auf § 27 HStrG beziehen, geht es wahrscheinlich um Sicht-und Lärmschutz. Der Zaun beeinträchtigt aber wohl nicht den Straßenverkehr.
Ob und wie das alte hessische Nachbarrechtsgesetz diese Einfriedung nach § 15 erlaubt, müsste man bei der örtl. Behörde erfragen.
Gibts einen Gehweg vor der Grundstücksausfahrt?
#2
Antwort vom 28. Oktober 2025 | 18:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, es gibt vor der Ausfahrt einen Gehweg.
Der Zaun betrifft den Straßenverkehr in dem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer auf der Straße und auf dem Gehweg den aus der Einfahrt fahrenden Nachbarn erst spät sehen bzw. der aus der Einfahrt fahrende Nachbar "blind" aus der Einfahrt fahren muss.
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2025 | 20:06
Von
Status: Legende (18736 Beiträge, 10139x hilfreich)
Dadurch wird aber "nur" der Nachbar behindert (beim Ausfahren), nicht der Verkehr auf der Straße.
Über das HStrG ist da nichts zu machen.
Über das hessische Nachbarrecht auch nicht - Einfriedungen zu öffentlichen Straßen sind von sämtlichen Regelungen ausgenommen.
Es wäre zu prüfen, ob ein Bebauungsplan evtl. einen solchen Sichtschutz verbietet.
#4
Antwort vom 28. Oktober 2025 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (38907 Beiträge, 6424x hilfreich)
Dagegen hilft dem Ausfahrenden nichts.Zitat :Verkehrsteilnehmer auf der Straße und auf dem Gehweg den aus der Einfahrt fahrenden Nachbarn erst spät sehen
Nein, da gibt es andere Möglichkeiten.Zitat :der aus der Einfahrt fahrende Nachbar "blind" aus der Einfahrt fahren muss.
#5
Antwort vom 30. Oktober 2025 | 00:44
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1648x hilfreich)
Zitat :Der Zaun betrifft den Straßenverkehr in dem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer auf der Straße und auf dem Gehweg den aus der Einfahrt fahrenden Nachbarn erst spät sehen bzw. der aus der Einfahrt fahrende Nachbar "blind" aus der Einfahrt fahren muss.
Das wäre doch genauso der Fall, wenn dort kein Zaun, sondern ein Gebäude stünde. Es gibt in Städten zigtausende von Grundstücksausfahrten, die gerade mal 2,50 oder 3,00 Meter breit sind, und wo links und rechts Hausmauern stehen. Da sieht man als Rausfahrender rein gar nichts. Auch nicht, ob das Fußgänger ankommen.
Man muss sich dann entweder einweisen lassen oder sich zentimeterweise raustasten. Oder einen Spiegel installieren.
#6
Antwort vom 30. Oktober 2025 | 09:38
Von
Status: Unparteiischer (9500 Beiträge, 2016x hilfreich)
Zitat :Man muss sich dann entweder einweisen lassen oder sich zentimeterweise raustasten. Oder einen Spiegel installieren.
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