Einstweilige Verfügung erreichen?

19. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)
Einstweilige Verfügung erreichen?

Hallo zusammen,

nachdem unsere Nachbarn mit ihren Widersprüchen gegen unsere Aufstockung ja gescheitert sind, wurde mit dem Bauprojekt wie geplant Ostern letztes Jahr begonnen.
Während der Bauphase wurde seitens einer Nachbarin ständig von oben ( Haus von ihr steht oberhalb von uns ) vom Balkon lautstark geläster, das sei eine Hundehütte, Schandfleck etc. Dies immer im Beisein ihrer Geschwister oder Gäste. Sie hat auch mehrfach unseren Architekten angeredet, was er denn da überhaupt machen würde, sich seinen Ruf versauen, das könne ihm selbst nicht gefallen, was er da baut.
Auch das Bauamt wurde regelmäßig informiert, dass wir gegen Vorschriften verstoßen würden, Pläne nicht einhalten...das Bauamt lacht inzwischen nur noch.
Leider wurde sie dann auch Beleidigend, Ausdrücke wie Deppen, Pack, Drecksäcke etc sind des öfteren gefallen, was wir bis Dato aber ignorierten.
Dennoch hat es unsere Lebensqualität massiv beeinträchtigt, da ich auch nicht mehr gerne auf unsere Terasse ging und immer ein schlechtes Gefühl habe, wenn sie auf ihrem Balkon ist und uns anstiert.
Nun ist im November unser Sohn zur Welt gekommen, und nachdem gestern meine LG mit dem kleinen auf dem Arm wieder als Dreckpack bezeichnet wurde, bin ich es leid!
Ich will, dass er ums Haus rum spielen kann, ohne beleidigt zu werden und auch wir wollen kein Wort mehr hören.

Nun meine Frage, kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken, die so allgemein gehalten ist, dass jegliche Beleidigungen oder Schmähungen damit abgegolten sind, auch versteckte, wenn sie zum Beispiel mit dritten über uns herzieht?
Wie wäre hier vorzugehen?

Strafanzeige wurde noch nicht gestellt, da diese in solchen Fällen meist eingestellt werden und auf den Privatklageweg verwiesen wird.

Danke fürs lesen und eure Tips.

Gruß Markus

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Es soll doch aber kein EINSTWEILGER Zustand erreicht werden.
Also wenn, dann ordentlich klagen, mit Zeugen usw.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Ich möchte, dass die Dame mal sieht, dass sie sich nicht aufführen kann wie sie will und ihr Verhalten überdenkt. Und das geht bei ihr nur über den Geldbeutel. Und eine Klage kostet Zeit und Geld.

Gruss Markus

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.871 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen