Elektrogrill auf dem Balkon

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
passarinho
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 7x hilfreich)
Elektrogrill auf dem Balkon

Ich zog vor zwei Monaten in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein, zu der auch ein großer Balkon gehört, was ich bei der vorherigen Wohnung nicht hatte.
An schönen Tagen grillte ich insgesamt fünf bis zehn mal mit meinem Elektrotischgrill auf dem Balkon Steaks für mich und meine Frau.
Vor wenigen Tagen, als ich das letzte Mal grillte, kam mein Nachbar von oben zu mir und verlangte von mir mit Hinweis auf die Hausordnung, dass ich das Grillen in Zukunft unterließe.
Ein Blick in die Hausordnung bestätigte mir das Grillverbot auf dem Balkon, um Belästigungen der Nachbarn zu vermeiden.
Natürlich möchte ich meine Nachbarn nicht ärgern, sondern mit ihnen in Frieden leben, ich möchte aber auch meine Wohnung adäquat nutzen können und der Balkon gehört zur Wohnung.
Selbstverständlich würde ich es meinen Nachbarn nicht zumuten, stundenlang den Qualm eines Holzkohlegrills zu ertragen. Aber das Grillen auf einem Elektrogrillerzeugt außer dem Essensgeruch keine Geruchsbelästigungen, die zudem noch auf die 15 bis 20 Minuten Zubereitungszeit beschränkt sind. Würde ich die Steaks in der Pfanne zubereiten, würde durch das verbrennende Öl noch eine größere Geruchsbelästigung ergeben, die dann durch die geöffneten Fenster auch zu den Nachbarn ziehen würde, was ja wie alle anderen Gerüche durch normale Essenszubereitung hinzunehmen ist.
Deshalb würde es mich interessieren, wie sich das Grillen definiert, also ob Essenszubereitung mit dem Elektrogrill als Grillen im Sinne des Grillverbots zu interpretieren ist.

In meiner alten Wohnung grillte ich mit dem Elektrotischgrill in meiner Küche und ließ das Fenster offen, wie ich es auch getan hätte, wenn ich die Steaks in der Pfanne gebraten hätte. Dagegen kann niemand etwas einwenden, wenn ich das richtig sehe.
Wenn ich nun den Tischgrill noch im Wohnzimmer auf dem Servierwagen an die geöffnete Balkontür zum Grillen stelle, handelt es sich ja nicht um Grillen auf dem Balkon. Wie ist das dann im Hinblick auf das Balkongrillverbot rechtlich zu würdigen? Kann sich ein Nachbar über solch eine Vorgehensweise beschweren?
Wie gesagt, ich möchte meine Nachbarn nicht ärgern, sondern nur wissen, was ich darf und was nicht.

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@passarinho
wie jetzt, ihr esst 5-10 steaks am tag? :)
na red doch mit dem nachbarn, lad ihn ein. in der tat is des grillen mit geruchs und rauchbelästigung verbunden und wenn man als vegetarier von x balkonen den fleischgeruch ertragen muß..
soweit ich aber informiert bin, kannst du auf deinem balkon tun und lassen was du willst. wenn keine rauchschwaden aufsteigen...
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Das kann über die Hausordnung geregelt werden und wenn dort ein Grillverbot steht ist dieses gültig.

Hier ein paar Urteile zum Thema:

Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschrift des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).

Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96 ).

Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96 ).


Quelle: www.mieturteile.de

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hier noch was:

Grillen auf dem Balkon?

Wer trotz Verbot grillt, riskiert Kündigung.

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Essen (10 S 438/01 ) kann das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses durch eine Regelung im Mietvertrag verboten werden. Und nicht nur das: Halten sich Mieter nicht an das mietvertragliche Verbot, sondern grillen trotz Abmahnungen weiter, droht ihnen sogar die fristlose Kündigung.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Essen spielt es auch keine Rolle, ob mit Holzkohlegrill oder Elektrogrill auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses gegrillt wird. Rauch und Geruch seien grundsätzlich geeignet, die Mitmieter zu belästigen. Und um in diesem Zusammenhang stets zu erwartende Streitigkeiten von vorn herein zu unterbinden, kann in einem Mehrfamilienhaus im Mietvertrag wirksam ein absolutes Grillverbot verhängt werden.

Bisher entschieden die meisten Gerichte, dass Grillen auf dem Balkon oder auf der Terrasse möglich ist, soweit Nachbarn nicht durch Qualm- und Rauchentwicklungen belästigt werden. Wer zudem mit Elektrogrill, Alufolien oder Aluschalen arbeitete, konnte - je nach Gerichtsentscheidung - drei bis sechs Mal im Jahr auch auf dem Balkon grillen.
Unser Tipp: Schauen Sie im Mietvertrag nach, ob hier ein Grillverbot verhängt ist. Ansonsten fragen Sie Ihren örtlichen Mieterverein.
zurück

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ist eigentlich eine Absprache unter Nachbarn. In meinem Mietvertrag steht es eigentlich auch, dass ich nicht grillen darf. Unser Nachbar (Balkon an Balkon) grillt selber regelmässig. Und ihn stört es auch nicht, wenn wir selber grillen.
Bezüglich des Kochens am offnen Fenster. Die Nachbarn müssen es bis zu einem gewissen Grad dulden, da es nicht vermeidbar ist, dass Gerüche entstehen.
Rein rechtlich gesehen könntest Du an der Tür IN der Wohnung grillen, aber Du kannst davon ausgehen, dass das der Nachbar als Provukation sehen würde.
Die Idee von Sunbee1 mit der Einladung ist nicht verkehrt. Aber bitte nicht gleich an diesem Tag grillen und fragen: Haben Sie was dagegen, wenn wir grillen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Mit nem Elektrogrill kann man ja auch drinnen grillen und das Gegrillte dann draußen verspeisen, wenn sich die Nachbarn am Grillgeruch gestört fühlen. Draußen essen kann einem niemand verbieten.

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"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 168x hilfreich)

Drinnen grillen mit dem Elektrogrill????Aber sonst geht noch alles...

Also, aufgrund deiner Beschreibung ist die Hausordnung gültig!

Wenn du schilderst "An schönen Tagen grillte ich insgesamt fünf bis zehn mal" würde ich mal ganz vorsichtig behaupten das ich deinem Nachbarn nur beipflichten kann...

Denn nicht jeder mag sich den GeruchFleisch an seinem Nervus olfactorius vorbeiziehen.

UNd selbst wenn die HO es nicht verbieten würde....Hallo auch ein E-Grill macht mächtig Dampf...besonderns wenn`s ein billiger ist an dem das Fett schön auf die Heizschlinge tropfen kann!!!!

Also mal lieber das Ding in den Kellerraum und in der Pfanne bruzzeln!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Ja, Kapitän, drinnen grillen. Haben wir schon oft gemacht, wenn das Wetter zu schlecht war, um draußen zu grillen und wir trotzdem Appetit auf was gegrilltes hatten. Gar kein Problem. Brauchst nur ne Steckdose, dat wars schon. Und ein Unterschied im Geschmack (ob drinnen oder draußen gegrillt) gibts auch nicht. Schmeckt beides lecker. Jawoll!!!

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"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

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