Elektrozaun im Wohngebiet

17. Februar 2001 Thema abonnieren
 Von 
Meßer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektrozaun im Wohngebiet

Als Bewohner in einem Wohngebiet mit hohem Kinderanteil (Spielstrasse) sind wir seit einiger Zeit mit einem Elektrozaun konfrontiert, den ein NAchbar um sein Grundstück gezogen hat.
Weiss jemand, ob das unter dem Aspekt der Kindergefährdung zulässig ist?
Dr. Ingo Meßer

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hermann Pfeiffer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Meiner Meinung nach richtet sich die Zulässigkeit danach, ob für einen solchen Zaun eine Baugenehmigung erforderlich ist. Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn der Zaun eine bauliche Maßnahme darstellt. Die Definition einer baulichen Anlage richtet sich nach Landesbaurecht. Sie müssen also in der Bauordnung Ihres Bundeslandes nachschauen.
Ich würde einen solchen Zaun auch nicht in meiner Nachbarschaft haben wollen. Ich habe gehört, dass die Funktion eine Elektrozaunes stark beschränkt sein soll, sobald der Stromkreis nicht mehr 100%-ig geschlossen ist...
mfg
Hermann Pfeiffer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matlach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Ein Elektrozaun in einem reinem Wohngebiet dürfte nach dem zugrundeliegenden Bebauungsplan schon kaum zulässig sein. Einen Auszug aus dem Bebauungsplan müssten Sie als Eigentümer eines Grundstückes im Gebiet des B-Plans bei Ihren Unterlagen haben. Als Mieter können Sie sich an Ihren Vermieter wenden um Einsicht zu erhalten. Desweiteren könnte durch den E-Zaun ein Verstoß gegen das bei Ihnen geltende Bauordnungsrecht vorliegen. In Nds. ist das die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Auch kommt ein Verstoß gegen das in Ihrem Bundesland geltende Polizeirecht (Allgemeines Gefahrenabwehrrecht) in Betracht. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt gibt jedoch nicht genug Details für die Prüfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten her. Ich hoffe jedoch Ihnen Anhaltspunkte für eine weitere rechtliche Prüfung gegeben zu haben. Sie können aber auch gerne per e-mail Kontakt zu mir aufnehmen.
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RAe.Kranz-Scharnhorst@t-online.de

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karsten Brandau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo Herr Meßer,

wir haben in unserem Wohngebiet (Hessen) die gleiche Situation. In einem neu aufgelegten Baugebiet (reines Wohngebiet, ländliche Gegend) hat unser Nachbar sein noch unbebautes Grundstück mit einem Elektrozaun eingezäunt und hält dort zwei Pferde. Konnten Sie inzwischen die rechtliche Lage klären?


Karsten Brandau, karsten.brandau@csc.deutsche-leasing.de

63x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

...mal ehrlich, ich kann die Aufregung wegen eines Elektrozauns (zur Haltung von Tieren) nicht richtig verstehen und sehe darin auch keine tatsächliche Gefährdung für die Kinder. Ich bin selbst in teilweise ländlichem Gebiet aufgewachsen - Elektrozäune gab's da auch - natürlich hat auch jedes Kind mal an den Zaun gefasst (das schadet keinem) und es in Zukunft sein lassen - außer man wollte seinen Mut unter Beweis stellen.

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peterarmin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 20x hilfreich)

mcneubert hat sicher nicht unrecht, wirklich schaden tut der zaun nicht.
ich bin als kind etliche male damit in kontakt gekommen.
unangenehm wird es aber, wenn ein hund dort ankommt und sich aus schreck - kaum aus schmerz - losreißt und davon läuft. das wäre dort, wo ich aufgewachsen und mit diesen zäunen in "kontakt" kam, auch kein problem, der hund käme schon bald wieder, aber heute, bei der dichten verbauung und dem dichten autoverkehr sogar in wohngebieten sieht es anders aus. nicht nur, dass dem hund ja etwas passieren könnte - und das wird wohl keiner, außer einem passionierten hundehasser wollen - ist man auch gleich rechtlich im minus,wenn dadurch z. b. ein schaden an einem auto entsteht.
um einer antwort "da muss man den hund eben vom grundstück weg halten" gebe ich schon im vorhinein zurück: dann muss der elektrozaun drei meter von der eigentlichen grundstücksgrenze richtung besitz entfernt sein !

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6x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
peterarmin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 20x hilfreich)

jumper2345 - die bemerkung hat nichts mehr mit dem forum hier zu tun.
erstens: DARF er im wohngebiet den zaun nicht setzen und verstößt somit gegen die verordnungen des landes.
zweitens: die bemerkung, es MUSS niemand an den zaun fassen oder pinkeln ist richtig, es MUSS niemand. aber es KÖNNTE ein kleinkind ankommen oder ein hund seine nasse schnauze drauf halten - ergebnis siehe oben !

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

mal ganz ehrlich gesagt, sollte es doch eigentlich eher unrelevnt sein, ob man sowas aufstellen darf oder nicht.

Vielmehr ist doch die Frage, wieso muss man sich da über sowas aufregen? Egal ob Kinder oder Erwachsene, sie haben nunmal auf dem betroffenen Grundstück nichts zu suchen.
Man muss den Kindern nur sagen, dort dürfen sie nicht hin und sie haben sich daran zu halten.
Wenn sie sich dann nicht daran halten, dnn sind sie selber schuld. Bei Kleinkindern haben die Eltern immerhin noch ihre Aufsichtspflicht, die sie im eigenen Interesse auch wahrnehmen sollten...

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16x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
peterarmin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 20x hilfreich)

ich habe zwar den eindruck, dass dies immer mehr zu einem meinungsforum degeniert, halten wir doch noch einmal fest:
egal, welche ANSICHTEN leute über den schutz des eigentums haben, die errichtung von elektrozäunen im wohngebiet ist nicht erlaubt !
AUF dem grundstück des eigentümers, steht der zaun ja nicht, sondern immer an der grenze . somit würde ein kleinkind (oder ein hund,) denen beiden der menschliche eigentumsbegriff nichts sagt, UNMITTELBAR mit dem elektrozaun in berührung kommen, ohne noch dabei fremdes eigentum zu betreten.
fazit: in ihrem schlafzimmer können sie sich ruhig einen elektrozaun richtung ehebett aufstellen, aber nicht an der grenze zu öffentlichem grund oder zum nachbarn !


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10x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Aber gerade in unsicherem oder kompliziertem Gegend kommt man auf die Idee Elektrozaun o.ä. anzubringen.
In der Tat schreckt dieses Hilfsmittel ja die Unbefugte ab, daher sehr wirksam.

Man setzt den Zaun 0,25/0,50 Meter von der Grenze oder hinter dem Grenzzaun zurück. Ist das eine Lösung ?


13x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Unser schönes Reinfeld ist keine "komplizierte oder unsichere Gegend". Da verwahre ich mich gegen!

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Kann mir jemand mal erklären, warum ein 12 (!) Jahre alter Thread wieder aktiviert wird?

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
ich habe zwar den eindruck, dass dies immer mehr zu einem meinungsforum degeniert,

Wo ist Dein Problem? Wie man deutlich lesen kann, es war schon immer ein Meinungsforum:
Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch.



quote:
AUF dem grundstück des eigentümers, steht der zaun ja nicht, sondern immer an der grenze

Diese Pauschalisierung ist schlicht Unsinn, da man ja den Zaun hinstellen kann wo man will.
Und 1 mm hinter der Grenze ist ja auf dem Grundstück.



Sofern es kein Ausdrückliches Verbot für Elektrozäume gibt, wären diese auch in Wohngebieten zulässig.
Ob der Aufsteller dann zivilrechtlich auf Schadensersatz haftet, ist eine andere Sache.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Ob der Aufsteller dann zivilrechtlich auf Schadensersatz haftet, ist eine andere Sache.


Vielleicht soll an dem Zaun ein Schild "Vorsicht
Elektrozaun" hängen.


quote:
Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch.


Im Grunde genommen dienen die Gerichtsverfahren demselben Zweck.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
Vielleicht soll an dem Zaun ein Schild "Vorsicht
Elektrozaun" hängen.

Und etwas mehr ...


In Deutschland gibt es für alles eine Regel:


VDE 0667 (DIN EN 61011)
VDE 0131

Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen
1.Elektrozaungeräte dürfen nicht in feuergefährdeten Stallungen und Scheunen montiert werden, wenn eine Montage darin vorgesehen ist, muss eine Blitzschutzanlage außerhalb angebracht werden
2.Der Weidezaun darf nur mit einem Weidezaungerät versorgt werden
3.Stacheldraht darf nicht unter Strom gesetzt werden
4.Innerhalb von Gebäuden ist für Zaunzuleitungen eine besondere Isolierung gegenüber geerdeten Gebäudeteilen erforderlich - doppelt isoliertes Untergrundkabel verwenden
5.Befindet sich die Erdung des Elektrozaunes in der Nähe eines Gebäudes, dann muss der Abstand zwischen der Zaunerdung und der Schutzerde des Netzes mindestens 10m betragen
6.Elektrozäune, die an öffentlichen Strassen oder Wegen gelegen sind, sind mit Warnschildern zu sichern, welche mit dem Sicherheitszeichen einem Blitz oder die Aufschrift „Vorsicht Elektrozaun" tragen.
Die Warnschilder sind im Abstand von etwa 100 m anzubringen und bei Einmündungen und an Stellen an denen kein Elektrozaun vermutet wird.
7.Der Impulsabstand zwischen 2 Takten muss mehr als 1 Sekunde betragen
8.Die Impulsenergie bei Berührung (lt. VDE ca. 500 Ohm) darf nicht höher als 5 Joule betragen





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

6x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

12 Jahre alter Beitrag, scheint aber immer noch hoch aktuell zu sein.
Hatte früher schon mal vorgeschlagen, Treads die älter sind so zu schließen, dass man sie zwar noch lesen aber nicht wieder "neu" aktivieren kann. Bin da auch schon öfter drüber gefallen und es ärgert mich immer wieder.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

und ob das hochaktuell ist. Wir erleben dieses Gefecht jeden Tag.

Wir wohnen am Ortsrand und halten unsere Pferde angrenzend an zwei Seiten an ein Wohngebiete (auf dem Land) auf Koppeln die mit E-zaun umzäunt sind und der zu ihrem Schutz auch Strom trägt. Ich hatte mich vorher kundig gemacht und kann den Erfordernissen zu einem E-zaun weiter oben nur zustimmen - genau das wurde mir hier von unserer Gemeinde mitgeteilt.

Wir haben aber zur Sicherheit den Zaum ca 2.5 m vom Hundegassiweg entfernt gestellt mit guter Beschilderung -aber auch u.a. dass der komplette Grasstreifen kein Niemandsland, Kinderspielplatz oder Hundeklo ist - sieht nur niemand ein. Wir laufen einmal die Woche mit zwei Müllsäcken den Weg entlang und säubern unserern Grünstreifen und müssen den ganzen Mist dann auch noch auf unserer Kosten entsorgen über den Hausmüll - das Ordnungsamt weiss aber nun Bescheid und läuft "Streife", da bei uns absoluter Leinenzwang besteht und auch die Hinterlassenschaften mitgenommen werden müssen.

Nun sind wir vor einigen Tagen von einer erbosten Familienmutter mit 2 Hunden angesprochen - bzw. lauter angesprochen - worden, dass wir sofort den Strom ausmachen sollen damit sich ihre Hunde und ihre Kinder nicht verletzen wenn sie dort spielen sonst zeigt sie uns an. Mein Hinweis auf Eigentum und Beschilderung hat sie abgetan und uns tatsächlich angezeigt. Wir haben die netten Freunde dann herumgeführt (sie mussten sich doch ein Bild machen und das ist auch ok) und dort wurde uns bestätigt, dass wir alles richtig machen - bis auf die Tatsache dass wir mit den 2,5m einfach zu gutmütig sind.

Im übrigen haben wir selbst 2 Hunde und 2 Kinder, die den Sinn eines Stromzauns schnell erkannt haben und das bei den Kindern und einem Hund ohne jemals reingelaufen zu sein und diesen meiden - gibt ja auch Tore durch die man laufen kann.

Lieben Gruß
Ally



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11x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
claudi198
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 24x hilfreich)

Wie weit muß den jetzt ein Stromdraht von der Grundstücksgrenze weg sein? Mein Nachbar hat direkt auf die Grenze einen gesetzt. Darf er das? Tiere laufen dort nicht.Reine Provokation von ihm.Wo erkundige ich mich?

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24x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Man könnte es mal beim Ordungsamt versuchen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Es scheint nicht gesetzlich geregelt zu sein.
In Duisburg gab es vor nicht all zu langer Zeit das selbe Problem.


Elektrozaun in Duisburg

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3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nina187
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Uralter Thread, aber ich greife ihn auf:

Weil die Straße noch nicht ausgebaut ist, können wir in unserem Neubaugebiet noch keine festen Zäune errichten.
damit meine Hunde aber schon mal (wir warten seit einem Jahr auf die Straße) auf die Wiese können, habe ich ca. 3 m von der Grundstücksgrenze zurück gesetzt einen 1,5m hohen Wildtierzaun aufgestellt.
Einer meiner Hunde hat sich schön unten durch gedrückt und ist direkt auf der nächsten Schnellstraße angefahren worden. Alles gut gegangen, ausser ein paar Schürfwunden und einem Schock.
Damit das nicht nochmal passiert - oder er auch nur ausbüchst und bei den Nachbarn ein Häufchen hinterlässt - habe ich zusätzlich noch einen 1m Elektrozaun aufgestellt. Innerhalb des Wildtierzauns, damit von außen schon mal keiner ran kommt. auch kann mein lieber Hund so nicht mehr am Zaun "zupfen". Der Wildtierzaun ist nicht sonderlich stabil. habe die Pfosten ja nicht einbetoniert weil ist nur vorläufig.
Ich habe auch zu beiden Straßenseiten "Achtung Elektrozaun" Schilder dran gehängt. dabei muss man ja schon mal 3 m auf mein Grundstück laufen um überhaupt ran zu kommen.
Die Nachbarn direkt dran haben kleine Kinder. Ich habe den Eltern bescheid gesagt - kein Problem.

Jetzt gibt es aber tatsächlich Spaziergänger, die mich beim Ordnungsamt angezeigt haben und eine Amtstierärztin kam zur Kontrolle.
Sie hat mir untersagt, den Elektrozaun zu betreiben. Das dürfe man nur bei Schafen oder Rindern.
Ich habe nochmals die Tierschutzverordnung durchforstet. Die Halsbänder mit Strom sind verboten und in einem Zwinger (habe ich nicht) darf keine Stromführende Leitung in Reichweite der Hunde sein. Mit letzterem ist wohl gemeint, dass man die Zuleitung zur Lampe so verlegen muss, dass die im Zwinger gelangweilten Hunde nicht dran rum kauen können.
Ein stabiler Zwinger brauch ja auch keine zusätzliche Ausbruchssicherung durch Stromtaktgeber.

In diesem Thread hier hat ein Rechtsanwalt schön alles mit "KÖNNTE gegen Landesbauordnung" usw geschrieben und wenn man genauer beraten werden will, soll man ihn doch per email anschreiben *Kasse klingelt*

In den nachfolgenden Beiträgen wird dann geschrieben .... ist in Wohngebieten verboten... usw.

Wo steht denn, dass das in Wohngebieten verboten ist?
Bzw. in meinem Fall: wo steht, dass man Hunde nicht damit am ausbrechen hindern darf?
Meine Hunde haben ein Stockmaß von 65 cm. Da ist ein Schaf oder ne Ziege auch nicht größer.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nina187):
Uralter Thread, aber ich greife ihn auf:

Schlechter Stil
Eigenes Problem = eigener Beitrag



Zitat (von Nina187):
Sie hat mir untersagt, den Elektrozaun zu betreiben.

Schriftlich oder mündlich?



Zitat (von Nina187):
Das dürfe man nur bei Schafen oder Rindern.

Da wird sie ja bestimmt eine Rechtsgrundlage benannt haben?



Zitat (von Nina187):
Einer meiner Hunde hat sich schön unten durch gedrückt

Leichte Erziehungs- / Kontrolldefizite? Könnte bei einem Stockmaß von 65 cm die nächste Baustelle werden ...



Zitat (von Nina187):
Der Wildtierzaun ist nicht sonderlich stabil. habe die Pfosten ja nicht einbetoniert

Sollte man eventuell mal nachholen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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