Liebe Leser,
als Mieter einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse in einem 8-geschössigen Hochhaus ärgere ich mich seit langem über manche Gepflogenheiten einiger Mitmieter, die meine Terrasse für die Entsorgung von Zigarettenresten, Taschentüchern sowie Schnittblumen nutzen. Leider war es mir bisher nicht möglich den Verursacher persönlich anzutreffen, bis ich gestern meine geschätzen Nachbarn aus dem 4.OG dabei beobachtete wie er beim Reinigen seines Terassengeländers die dafür genutzten Taschentüchern auf unsere Terasse fallen ließ. Nachdem wir den Nachbarn, offensichtlich ein Sohn der Familie, darauf ansprachen gab es zunächst eine kleinlaute Entschuldigung. Leider musste ich in den darauffolgenden Tagen weitere Papiertaschentücher von der Terasse entsorgen. Was kann in diesem Fall unternommen werden, außer dem Vermieter über den Vorfall zu informieren?
Weiterhin beschäftigt mich die Frage, ob die Installation einer Outdoor Kamera mit Sicht auf die oberliegenden Fenster rechtlich möglich ist. So hatte ich darüber spektuliert, eine kleine Kamera an meinem Vogelhäuschen zu installieren um meine lieben Mietmieter vor akuter Brandgefahr durch brennede Zigarettenreste zu bewahren. Können Sie mir hier Auskunft erteilen oder mir sonstige Tipps und Hinweise geben?
Lieben Dank
Mimimata
-- Editiert von mimimata am 11.10.2018 11:52
Entsorgung
11. Oktober 2018
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Frage vom 11. Oktober 2018 | 11:52
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
Entsorgung
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 13:37
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Zitat:Was kann in diesem Fall unternommen werden, außer dem Vermieter über den Vorfall zu informieren?
Nichts, außer den Nachbarn ein weiteres Mal anzusprechen.
Zitat:Weiterhin beschäftigt mich die Frage, ob die Installation einer Outdoor Kamera mit Sicht auf die oberliegenden Fenster rechtlich möglich ist.
Das ist rechtlich unzulässig. Du kannst deinen eigenen Bereich filmen, aber nicht den der Nachbarn!
Wie würdest du das sehen, wenn man DICH unerlaubt filmen würde??
#2
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 14:10
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatWie würdest du das sehen, wenn man DICH unerlaubt filmen würde?? :
In etwas so beschissen wie das Aufsammeln diverser Zigarettenstummeln und vollgerotzer Taschentücher.
-- Editiert von mimimata am 11.10.2018 14:12
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatWas kann in diesem Fall unternommen werden, außer dem Vermieter über den Vorfall zu informieren? :
Mietminderung wegen Mangel an der Mietsache.
ZitatWeiterhin beschäftigt mich die Frage, ob die Installation einer Outdoor Kamera mit Sicht auf die oberliegenden Fenster rechtlich möglich ist. :
Nur wenn das das letzte verfügbare Mittel wäre. Da alle anderen Mittel noch nicht ausgeschöpft sind, dürfte das rechtlich nicht erlaubt sein.
#4
Antwort vom 12. Oktober 2018 | 08:35
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Zitat:ZitatWie würdest du das sehen, wenn man DICH unerlaubt filmen würde?? :
In etwas so beschissen wie das Aufsammeln diverser Zigarettenstummeln und vollgerotzer Taschentücher.
-- Editiert von mimimata am 11.10.2018 14:12
Das wäre ja dann ein Ausgleich
Auch als letztes rechtliches Mittel ist die Kameraüberwachung in dem Fall nicht zulässig. Und für eine MIetminderung müsste man dem VM zunächst einmal die Möglichkeit geben, den "Mangel" zu beseitigen.
Das kann man natürlich durchziehen und das Verhältnis zum Nachbarn auf alle Zeit in die Tonne treten (dabei ist nicht einmal sicher, ob das Vorgehen Erfolg hätte und eine Mietminderung angemessen wäre bzw. in welcher Höhe).
Ich versuche es vorzugsweise auf dem diplomatischen Weg, denn hier es um zwischemenschliche Störungen.
Die Familie wurde angesprochen und war scheinbar einsichtig, nur der Sohn ist ein Fatzke, ist trotzig und reagiert mit "jetzt erst recht". Ich weiß ja nicht, wie du bisher aufgetreten bist, aber nichts ist entwaffnenter als Freundlichkeit.
#5
Antwort vom 12. Oktober 2018 | 11:07
Von
Status: Student (2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Wer sagt denn, dass alles von demselben Nachbarn kommt? Ist die Terrasse vielleicht sogar von außen vom Bürgersteig oder so erreichbar für Müllwerfer?
#6
Antwort vom 12. Oktober 2018 | 11:33
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatWer sagt denn, dass alles von demselben Nachbarn kommt? Ist die Terrasse vielleicht sogar von außen vom Bürgersteig oder so erreichbar für Müllwerfer? :
Keiner, das halte ich sogar für höchst unwahrscheinlich. Die Anzahl an Zigaretten die ich Morgens aufsammel wären sogar für den guten, alten Helmut Schmidt zuviel. Der Nachbar ist nur der Einzige, den ich bisher auf frischer Tat ertappt habe. Und irgendwo muss man ja mal anfangen, oder?
Die Terrasse liegt weder an einer Straße noch grenzt sie einen öffentlichen Gehweg. Die Zigaretten liegen sehr dicht an der Fassade, sodass die Vermutung nahe liegt, dass diese nach dem Rauchgenuss unmittelbar der natürlichen Gravitation überlassen werden.
-- Editiert von mimimata am 12.10.2018 11:34
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