Hallo,
das Grundstück
von Herrn A und der Firmengrunstück von Firma B sind durch einen Maschendrahtzaun getrennt.
Seitens Firma B werden in regelmäßigen Abständer auf deren Gelände wild wachsende Sträuchen durch Mitarbeiter von Firma B abgesägt und über den Zaun auf das Grundstück von Herrn A geworfen. Bereits vor einem Jahr hatte Herr A den GF der Firma B aufgefordert dies zukünftig zu unterlassen, doch das interessiert in der Firma B niemanden. Es wir weiterhin die bisherige, bequeme Methode der Entsorgung des Baumschnittes auf dem Grundstück von Herrn A angewand.
Um welchen Sachverhalt handelt es sich hierbei, ist es Sachbeschädigung oder Müllentsorgung oder ..... ?
Wie kann wirksam gegen diese Machenschaft vorgegangen werden ?
Kann Herr A die Entfernung des Baumausschnittes von seinem Grundstück durch Firma B fordern ?
MfG gunterh
Entsorgung auf Nachbargrundstück
2. Juli 2015
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Frage vom 2. Juli 2015 | 08:25
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
Entsorgung auf Nachbargrundstück
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2015 | 08:33
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Die wirksamste Methode wäre, es einfach wieder rüberzuwerfen :P
Ansonsten gibts hier gleich eine ganze Palette an Problemen für B:
Nach §§ 862
, 1004 BGB
steht A ein Unterlassungsanspruch gegen B zu.
Nach § 859 BGB
darf A den Abfall direkt nachdem er es gesehen hat wieder zu B rüberwerfen. Allerdings darf er es "eigentlich" nicht mehr, wenn er B nicht auf frischer Tat ertappt.
A sollte B schriftlich dazu auffordern, das in Zukunft zu unterlassen. Wenn das nicht klappt, dann darf A auf Kosten des B einen Anwalt nehmen und B auf Unterlassung verklagen.
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