Hallo,
A besitzt ein Grundstück ( in NRW) u.a. mit einer grossen Haselnuss(8-10m hoch), Baum ragt auf Grundstück von B.
Folgender Tatbestand:
1. A ist im Urlaub, B schneidet ohne Voranmeldung Baum unprofessionel über Grundstücksgrenze zurück und stutzt ausserdem großen (nur auf A´s Grundstück befindlichen) Ast wg. besserer Sonneneinstrahlung.
2. Ausserdem wird der Baumschnitt auf A´s Grundstück geworfen.
3. Laub, das andere Bäume von A auf den Garagenvorplatz von B fallen lassen wird ebenso regelmäßig "zurückgeworfen".
Darf B das? Welche Schritte kann A gegen B einleiten?
Thx 4answer
Petrosilius
Entsorgung von Baumschnitt und Laub
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
B kann von A den Zurückschnitt überhängender Äste verlangen (Fristsetzung), aber nicht einfach zur Tat schreiten und schon gar nicht die Äste auf A´s Gelände abschneiden.
Sollte A nicht auf die Aufforderung zum Rückscnitt reagieren, kann B z. B. eine Firma damit beauftragen und dies A in Rechnung stellen.
Wie A gegen B vorgehen kann? Anzeige erstatten wg. Sachbeschädigung und unerlaubtem Betreten des Grundstücks!?
Ratsam: Beide Seiten haben Fehler gemacht - möglichst eine Einigung finden (A schneidt rechtzeitig zurück) und B lässt die Finger von A´s Eigentum.
Es empfiehlt sich, das Laub in einer größeren Biotonne (!) regelmäßig zu entsorgen Dann erfüllen diese Tonnen wenigstens ihren Zweck.
Dagwyna
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