Entwässerungsleitung des Nachbarn liegt auf unserem Grundstück

21. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Spatz_ts
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Entwässerungsleitung des Nachbarn liegt auf unserem Grundstück

Hallo,

ich habe da mal eine Frage:
Wir besitzen eine Doppelhaushäfte.
Bei Erdarbeiten sind wir auf unser Entwässerungsrohr gestoßen.
Nach weiteren Grabungen haben wir festgestellt, dass das Entwässerungsrohr unseres Nachbarn ebenfalls ca 50 cm von unserem Rohr auf unserem Grundstück verläuft. Das Entsorgunsgrohr unseres Nachbarn wurde dabei beschädigt und jetzt provisorisch an unser Entwässerungsrohr angeschlossen.
Wie ist hier die Rechtslage, denn wir wollen nicht das Entwässerungsrohr unseres Nachbarn in unserem Grund und oden haben, geschweige denn dass unser Nachbar seine Entsorgung über unseren Kanalschacht in den öffentlichen Kanal einleitet.
Wer kommt für die Kosten auf, wenn das Entsorgungsrohr auf die Nachbarschaftsseite zurück gelegt und an seinen Kanalschacht angeschossen werden soll, so wie es in den Entwässerungsplänen beschrieben wurde.

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Komisch, bis jetzt hat es euch doch auch nicht gestört!?

Habt Ihr selber gebaut oder das Haus gekauft?

Wenn gekauft, warum fragt Ihr den Vorbesitzer nicht mal warum das so ist!

Abdul

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#2
 Von 
Spatz_ts
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Haben es schlüsselfertig gekauft.
Man hat anscheinend nur einen Graben gebuddelt und beide Rohre dort reingelegt.
Dieses ist erst jetzt bei weiteren Baumaßnahmen aufgefallen. Laut Plänen hätte in dem Bereich nur unsere Rohr liegen dürfen und das Entwässerungsrohr unseres nachbar 2-3 m weiter auf seiner Grundstückshälfte.

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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Ihr solltet als erstes prüfen, ob es für diese Abwasserleitung eine Grunddienstbarkeit (im Grundbuch) und eine Baulast (im Baulastenverzeichnis) gibt. Die könnte der Bauträger - wenn er der Vor-Besitzer der Grundstücke war - eintragen lassen haben. Damit wäre der Nachbar berechtigt, seine Leitung über Euer Grundstück zu legen. Fehlen allerdings diese Eintragungen, sieht es für den Nachbarn schlecht aus, dann muss er sich wohl oder übel neu anschließen. Möglicherweise könnte er jedoch die Kosten dafür von dem Bauträger einklagen, der für die fehlerhafte Verlegung der Leitung zuständig war.
Die Alternative wäre, sich mit dem Nachbarn zu einigen, dass Ihr eine Grunddienstbarkeit eintragen lasst - gegen finanziellen Ausgleich wegen der Wertminderung Eures Grundstücks.

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#4
 Von 
Spatz_ts
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank cobold64 für die Auskunft.
Eine Grunddiesntbarkeit oder Baulats ist im Grundbuch nicht eingetragen.
Was wäre hierbei als finanzeller Ausgleich angemessen?

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#5
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Ich weiß das ehrlich gesagt auch nicht genau, aber bei uns wurde für eine Fläche, auf der eine Grunddienstbarkeit lastet, beim Gutachten 50% Wertminderung auf den Bodenpreis (Bauland)angesetzt. Das würde ich aber nicht allein als maßgeblich ansehen, denn für den Nachbarn ist die Ersparnis möglicherweise noch größer, wenn er sich nicht neu anschließen lassen muss. Zwischen diesen beiden Werten würde ich eine Einigung suchen. Außerdem sollte man die Nachbarn darauf aufmerksam machen, dass sie - im Falle eines Schadens an der Leitung - für die Wiederherstellung auf eurem Grundstück noch zusätzlich aufkommen müssten.
Ist also mehr oder weniger alles eine Verhandlungssache zwischen Euch Nachbarn. (Aber in Erwägung ziehen würde ich ein Leitungsrecht wirklich nur in dem Fall, dass Euch dies nicht in der Nutzung Eures Grundstücks beeinträchtigt, denn der Nachbar hat dann natürlich auch das Recht, zur Instandhaltung der Leitung - nach Ankündigung - Euer Grundstück zu betreten. Das könnte vielleicht ein Problem werden, sollte das nachbarschaftliche Verhältnis mal etwas "getrübt" sein, was wir natürlich nicht hoffen wollen.) Nach dann - viel Glück!

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#6
 Von 
Spatz_ts
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Was wären denn angemessene Fristen, um das Entwässerungsrohr auf des Nachbargrundstück zurück zu legen?

Eine Grunddienstbarkeit und eine Baulasteintragung ins Grundbuch stehen nicht zur Debatte.

Vorschlag von unserem Nachbar:
das Rohr wieder in den Urzustand zurück zu bringen, d.h. Sein Rohr von unserem wieder zu trennen und es an seinen Kanal anschließen, jedoch das Rohr auf unserem Grundstück zu belassen und innerhalb einer Frist dann das Entwässerungsrohr wieder auf sein Grundstück neu zu verlegen und das vorhande alte "tot" zu legen.

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Finde ich aus Kostengründen akzeptabel - außerdem wird dein Garten nicht aufgegraben.

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