Errichtung eines Bastzaunes

12. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Thomas Wirtz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Errichtung eines Bastzaunes

Im Gegensatz unserer Nachbarn verspüren wir das Bedürfnis, die Einsicht in unser Grundstück zu reduzieren. Aus diesem Grund möchten wir - wohnhaft in NRW - einen Bastzaun zum Grundstück unserer Nachbarin errichten. Hier würde ich gerne wissen:

=> brauche ich hierzu auf jeden Fall die Genehmigung der Nachbarin
=> darf ich den Zaun direkt an die Grenze setzen und und an dem bestehenden Maschenzaun befestigen
=> welche Höhe ist erlaubt (ich möchte auf min. 1,8 m gehen)

Vielen Dank für eine Antwort

T. Wirtz (Köln)

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
David
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

so ein Zufall! Ich habe genau das gleiche Problem und lebe auch in Köln. Es gibt dabei jedoch einige Punkte zu beachten: 1) Den neuen 1,80 - 2,00 m hohen Bastzaun auf gar keinen Fall am bestehenden Maschendrahtzaun befestigen. Lieber in einem Abstand von ca. 10-20 cm setzen! Außerdem müssen Sie sehr genau beobachten, wie in Ihrer Nachbarschaft (dazu zählen nicht nur die direkten Nachbarn, sondern auch die Straßen drumherum) die Verhältnisse aussehen. Wenn wirklich nicht genau festgestellt werden kann, ob nun 60 cm Maschendrahtzäune oder 2,00 m Mauern und Zäune ortsüblich sind, dann stehen Ihre Chancen meiner Meinung nach gut. Wir wurden vom Nachbarn auf Entfernung aller Pflanzen und des Zaunes verklagt. Das Urteil wird hoffentlich bald gesprochen und ich glaube, dass wir auch Recht bekommen werden.

MfG
David

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#3
 Von 
E. Werner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

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Bitte stelle ins Netz, wenn eine entscheidung gefallen ist.
Danke
Friedel

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