Fernseher geschenkt

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517749-8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernseher geschenkt

Hallo, ich habe am Wochenende vom Hausmeister einen großen Fernseher geschenkt bekommen. Mit der Begründung das der Inhaber nicht mehr da sei. Nun kahm der Eigentümer des Fernseher zu mir und wollte den Fernseher wieder haben. Wie verhalte ich mich richtig?

Mgf Ronny

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Wenn der intelligente Hausmeister Ihr Auto verschenken würde, wollten Sie das etwa nicht zurück?

Zitat (von go517749-8):
Wie verhalte ich mich richtig?


Den Fernseher schleunigst zurückgeben, bevor es ungemütlich wird.
Bei möglichen Tatbeständen von Diebstahl (Hausmeister) und Hehlerei (Sie), würde ich kleine Brötchen backen und mit dem Hausmeister noch mal ein ernstes Wörtchen sprechen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen