Filmen einer Straftat in den öffentlichen Raum

26. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
ImmerWieder
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Filmen einer Straftat in den öffentlichen Raum

Seit 3 Wochen gehen regelmäßig am Wochenende Kinder am Grundstück meiner Mutter vorbei und werfen Äste und teils Faustgroße Steine auf das Grundstück.
Beim ersten Mal auf einen Schuppen, beim zweiten Mal auf ein Fahrzeug, beim dritten Mal wahllos - wobei sie nur knapp an meiner Mutter vorbeiwarfen... die Kinder konnten vermutlich meine Mutter in dem Moment nicht sehen. Meine Mutter (geht auf die 80 zu hat nun Angst) möchte das Grundstück per Kamera überwachen lassen bzw. auf die Straße filmen von der aus die Kinder werfen.
Da sie aber nicht in den öffentlichen Raum mit einer Überwachungskamera filmen darf, fällt diese Option weg.
Nun zu meiner Frage: Darf meine Mutter "in den öffentlichen Raum" filmen, während die Steinwürfe stattfinden? Also darf Sie das Smartphone zücken und die Kinder filmen, wenn Sie sie auf frischer Tat ertappen sollte...dies ginge eben nur durch Filmen in den Öffentlichen Raum vom eigenen Grundstück aus.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19234 Beiträge, 10354x hilfreich)

Zitat (von ImmerWieder):
Also darf Sie das Smartphone zücken und die Kinder filmen, wenn Sie sie auf frischer Tat ertappen sollte...

Ja

Aber was soll das bringen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
ImmerWieder
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber was soll das bringen?

Naja, also angenommen bei einem nächsten Steinwurf käme es zu einer Sachbeschädigung oder Personenverletzung könnte sie ja damit nicht nur die Tat an sich belegen sondern es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind - das weiß sie nämlich bislang nicht. Ohne ein Video könnte sie ja nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten....

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41144 Beiträge, 6639x hilfreich)

Zitat (von ImmerWieder):
sondern es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind
Das machen dann andere schon, fallls und wenn...und die Befugten finden die Kinder dann sicher.
Die Kinder werden nicht von Passau nach Kiel fahren, um deiner Mutter Mist übern Zaun zu werfen... oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4516 Beiträge, 741x hilfreich)

Zitat (von ImmerWieder):
m ersten Mal auf einen Schuppen, beim zweiten Mal auf ein Fahrzeug,

Warum wurden diese Beschädigungen nicht angezeigt? Zumindest beim Fahrzeug müsste ein Schaden ersichtlich sein.

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#5
 Von 
ImmerWieder
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum wurden diese Beschädigungen nicht angezeigt? Zumindest beim Fahrzeug müsste ein Schaden ersichtlich sein
Die Beschädigung am Fahrzeug ist wohl gering und schlecht nachweisbar, dass die Beschädigung durch den Steinwurf der Kinder entstand. Da es sich um einen älteren Pkw handelt der eben an der Beifahrertür eine ähnliche Beschädigung aufweist meint meine Mutter, es wäre sinnlos das anzuzeigen, wenn sie nicht beweisen kann, wie der Schaden entstand.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19234 Beiträge, 10354x hilfreich)

Zitat (von ImmerWieder):
es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind - das weiß sie nämlich bislang nicht.

Ich gehe aber mal davon aus, dass die Kinder in keiner Verbrecherkartei gespeichert sind, so dass der Vergleich des Videos mit den Bildern aus der Verbrecherkartei ins Leere laufen wird.

Wenn man übrigens auf dem Video sehen würde, dass die Kinder unter 14 sind, wird die Polizei sowie nichts unternehmen, was in Richtung Täterermittlung geht.

Ein Video ist sinnvoll, wenn man einen oder mehrere Verdächtige hat. Dann kann man dem/den Verdächtigen die Tat nachweisen.
Aber mit einem Video einen Tatverdächtigen zu ermitteln, kann man praktisch vergessen, außer der Polizist erkennt die Kinder zufällig ("Das sind doch die Blagen meiner Nachbarn von Gegenüber.")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130894 Beiträge, 41607x hilfreich)

Zitat (von ImmerWieder):
sondern es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind

Das kann man auch ohne Video
Es wäre auch zu überlegen, ob man nicht versucht herauszufinden, in welche Häuser diese Kinder gehören. Das erhöht die Chancen bei den Ermittlern.



Zitat (von ImmerWieder):
Ohne ein Video könnte sie ja nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten....

Naja, auch mit Video bleibt es bei der Anzeige gegen Unbekannt...



Zitat (von ImmerWieder):
Nun zu meiner Frage: Darf meine Mutter "in den öffentlichen Raum" filmen, während die Steinwürfe stattfinden?

Die aktive Beweissicherung von laufenden strafrechtlich relevanten Taten ist durchaus gestattet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es wäre auch zu überlegen, ob man nicht versucht herauszufinden, in welche Häuser diese Kinder gehören. Das erhöht die Chancen bei den Ermittlern.


Ggf. braucht es auch keine Ermittler. Wenn man denn weiß wo die Kinder wohnen reicht es oft auch mal bei den Eltern zu klingeln und die Situation zu schildern.

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#9
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1420 Beiträge, 223x hilfreich)

und warum fängt man die Kinder nicht mal ab und fragt was das soll oder wo sie wohnen?
Wie alt sind die denn ungefähr?

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