Seit 3 Wochen gehen regelmäßig am Wochenende Kinder am Grundstück meiner Mutter vorbei und werfen Äste und teils Faustgroße Steine auf das Grundstück.
Beim ersten Mal auf einen Schuppen, beim zweiten Mal auf ein Fahrzeug, beim dritten Mal wahllos - wobei sie nur knapp an meiner Mutter vorbeiwarfen... die Kinder konnten vermutlich meine Mutter in dem Moment nicht sehen. Meine Mutter (geht auf die 80 zu hat nun Angst) möchte das Grundstück per Kamera überwachen lassen bzw. auf die Straße filmen von der aus die Kinder werfen.
Da sie aber nicht in den öffentlichen Raum mit einer Überwachungskamera filmen darf, fällt diese Option weg.
Nun zu meiner Frage: Darf meine Mutter "in den öffentlichen Raum" filmen, während die Steinwürfe stattfinden? Also darf Sie das Smartphone zücken und die Kinder filmen, wenn Sie sie auf frischer Tat ertappen sollte...dies ginge eben nur durch Filmen in den Öffentlichen Raum vom eigenen Grundstück aus.
Filmen einer Straftat in den öffentlichen Raum
26. Februar 2025
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Frage vom 26. Februar 2025 | 14:35
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Filmen einer Straftat in den öffentlichen Raum
#1
Antwort vom 27. Februar 2025 | 00:31
Von
Status: Legende (19234 Beiträge, 10354x hilfreich)
Zitat :Also darf Sie das Smartphone zücken und die Kinder filmen, wenn Sie sie auf frischer Tat ertappen sollte...
Ja
Aber was soll das bringen?
#2
Antwort vom 27. Februar 2025 | 10:23
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Aber was soll das bringen?
Naja, also angenommen bei einem nächsten Steinwurf käme es zu einer Sachbeschädigung oder Personenverletzung könnte sie ja damit nicht nur die Tat an sich belegen sondern es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind - das weiß sie nämlich bislang nicht. Ohne ein Video könnte sie ja nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten....
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#3
Antwort vom 27. Februar 2025 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (41144 Beiträge, 6639x hilfreich)
Das machen dann andere schon, fallls und wenn...und die Befugten finden die Kinder dann sicher.Zitat :sondern es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind
Die Kinder werden nicht von Passau nach Kiel fahren, um deiner Mutter Mist übern Zaun zu werfen... oder?
#4
Antwort vom 27. Februar 2025 | 12:23
Von
Status: Master (4516 Beiträge, 741x hilfreich)
Zitat :m ersten Mal auf einen Schuppen, beim zweiten Mal auf ein Fahrzeug,
Warum wurden diese Beschädigungen nicht angezeigt? Zumindest beim Fahrzeug müsste ein Schaden ersichtlich sein.
#5
Antwort vom 27. Februar 2025 | 13:01
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Beschädigung am Fahrzeug ist wohl gering und schlecht nachweisbar, dass die Beschädigung durch den Steinwurf der Kinder entstand. Da es sich um einen älteren Pkw handelt der eben an der Beifahrertür eine ähnliche Beschädigung aufweist meint meine Mutter, es wäre sinnlos das anzuzeigen, wenn sie nicht beweisen kann, wie der Schaden entstand.Zitat :Warum wurden diese Beschädigungen nicht angezeigt? Zumindest beim Fahrzeug müsste ein Schaden ersichtlich sein
#6
Antwort vom 27. Februar 2025 | 15:14
Von
Status: Legende (19234 Beiträge, 10354x hilfreich)
Zitat :es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind - das weiß sie nämlich bislang nicht.
Ich gehe aber mal davon aus, dass die Kinder in keiner Verbrecherkartei gespeichert sind, so dass der Vergleich des Videos mit den Bildern aus der Verbrecherkartei ins Leere laufen wird.
Wenn man übrigens auf dem Video sehen würde, dass die Kinder unter 14 sind, wird die Polizei sowie nichts unternehmen, was in Richtung Täterermittlung geht.
Ein Video ist sinnvoll, wenn man einen oder mehrere Verdächtige hat. Dann kann man dem/den Verdächtigen die Tat nachweisen.
Aber mit einem Video einen Tatverdächtigen zu ermitteln, kann man praktisch vergessen, außer der Polizist erkennt die Kinder zufällig ("Das sind doch die Blagen meiner Nachbarn von Gegenüber.")
#7
Antwort vom 27. Februar 2025 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (130894 Beiträge, 41607x hilfreich)
Zitat :sondern es wäre auch möglich herauszufinden, wessen Kinder es sind
Das kann man auch ohne Video
Es wäre auch zu überlegen, ob man nicht versucht herauszufinden, in welche Häuser diese Kinder gehören. Das erhöht die Chancen bei den Ermittlern.
Zitat :Ohne ein Video könnte sie ja nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten....
Naja, auch mit Video bleibt es bei der Anzeige gegen Unbekannt...
Zitat :Nun zu meiner Frage: Darf meine Mutter "in den öffentlichen Raum" filmen, während die Steinwürfe stattfinden?
Die aktive Beweissicherung von laufenden strafrechtlich relevanten Taten ist durchaus gestattet.
#8
Antwort vom 27. Februar 2025 | 16:58
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Es wäre auch zu überlegen, ob man nicht versucht herauszufinden, in welche Häuser diese Kinder gehören. Das erhöht die Chancen bei den Ermittlern.
Ggf. braucht es auch keine Ermittler. Wenn man denn weiß wo die Kinder wohnen reicht es oft auch mal bei den Eltern zu klingeln und die Situation zu schildern.
#9
Antwort vom 27. Februar 2025 | 17:24
Von
Status: Lehrling (1420 Beiträge, 223x hilfreich)
und warum fängt man die Kinder nicht mal ab und fragt was das soll oder wo sie wohnen?
Wie alt sind die denn ungefähr?
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