Firma im Wohngebiet - kann Nachbarin mir das verbieten?

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)
Firma im Wohngebiet - kann Nachbarin mir das verbieten?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Zweifamilienhaus .Wir unten ,meine Tante mit Familie oben.Seit über einem Jahr leben wir in einem Nachbarschaftsstreit und reden nicht mehr miteinander.Ich arbeite
von zu Hause aus.(Immobilienverwaltung und Handel ohne Publikumsverkehr)
Jetzt hat mir der Sohn meiner Tante erzählt,dass meine Tante mir
das verbieten lassen will,da im sogenannten Villenviertel Gewerbe
untersagt sei.Auf meinem Briefkasten sind neben meinem Namen 3
Firmennamen aufgeführt.Kann sie das?
Gruß
Ben

Ärgert der Nachbar?

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25 Antworten
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#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Grundsätzlich müssen Sie den Vermieter fragen, bevor Sie ein Gewerbe in Ihrer Mietwohnung ausüben. Das ist genehmigungspflichtig.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Am schnellsten könnte deine Frage geklärt werden, wenn du beim Gewerbeaufsichtsamt anrufst. Wenn du ein 1-Mann-Betrieb bist und keine sichtbare Werbung angebracht hast kann es sein, dass du aus dem Schneider bist.
Dem Maler könnte man ja auch nicht untersagen, in seiner Wohnung zu malen;)

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Am schnellsten könnte deine Frage geklärt werden, wenn du beim Gewerbeaufsichtsamt anrufst. Wenn du ein 1-Mann-Betrieb bist und keine sichtbare Werbung angebracht hast kann es sein, dass du aus dem Schneider bist.
Dem Maler könnte man ja auch nicht untersagen, in seiner Wohnung zu malen;)

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
ich denke nicht, dass es da Schwierigkeiten geben kann. Vernünftigerweise gelten Einschränkungen nur dann, wenn erhebliche Beeinträchtigungen für die Nachbarn mit einem solchen Büro verbunden wären.

Gehört Euch das Haus je zur Hälfte, oder ist Tantchen deine Vermieterin?

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#5
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@Herr Roemer: "...Auf meinem Briefkasten sind neben meinem Namen 3 Firmennamen aufgeführt..."

Ich denke nach wie vor, dass dies durch den Vermieter genehmigungspflichtig ist.



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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#7
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@H. Roemer: Na die können ja immer woanders klingeln, dann nutzt es sich nicht so schnell ab! :)

Auch ohne Publikumsverkehr ist es dem Mieter nicht anheim gestellt, die Wohnung nach Belieben zu nutzen. Wer Gewerberaum haben will, muß Gewerberaum mieten oder die beabsichtigte Nutzung mit dem Vermieter vereinbaren.

Es gibt zwar Fälle, in denen der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern kann. Wurde er jedoch vorher nicht gefragt, kann der VM abmahnen und notfalls kündigen.

Jetzt dulde ich aber keine Widerrede mehr, H. Roemer! ;)

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#10
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#11
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Warum sind Männer immer so hartnäckig??? ;)

Wenn denn dort 3 Namen an der Klingel oder Briefkasten angebracht wurden, gehe ich von gew4erbe aus und nicht von "ich schreibe zwei Briefe am Schreibtisch".

Wir reden aneinander vorbei.

Der Vermieter kann nicht alles verbieten, aber schon allein der Tatbestand, dass 3 "Firmennamen" angebracht wurden, ist selbstredend, dass zumindest eine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden muss.

Rest siehe meine obige Bemerkung.

So, und nun gehe ich heulen! :)

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#12
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#13
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich widerspreche doch so gerne!!
Na gut, wenn Sie darauf bestehen, jedoch hat der Vremieter gar nicht sooo schlechte Karten:

Wohnen Mieter und Vermieter „unter einem Dach”, zum Beispiel in einem Zweifamilienhaus oder hat der Mieter eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters angemietet, dann hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann das Mietverhältnis kündigen, ohne sich auf einen der im Gesetz genannten Kündigungsgründe berufen zu müssen, wie zum Beispiel Eigenbedarf. In diesem Fall muss er aber eine um drei Monate längere Kündigungsfrist einhalten.
Unabhängig von diesem Sonderkündigungsrecht kann der Vermieter auch „regulär” kündigen, das heißt mit Kündigungsgrund und den normalen gesetzlichen Kündigungsfristen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung (zum Beispiel als Büro, Werkstatt etc.) würde ihm dieses Recht also zustehen.

was sagen Sie jetzt?? Mensch, Sie jagen mich aber ganz schön durch´s "Netz"!!

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#14
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#15
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sagen Sie mir nicht, ich habe etwas falsch verstanden, dann werde ich aber böse ;) !!

Ein 2-Familien-Haus, die Tante wohnt oben.
Will das Gewerbe untersagen.

Wen würde das interessieren, wenn sie nicht die Vermieterin ist???

Also sollte sie es wirklich nicht sein, falle ich vom Glauben ab, überhaupt eine Frage dieser Art zu formulieren.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#16
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#17
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@H. Roemer, ich mag nicht mehr, jetzt haben Sie mich frustriert.

Ich werde mich jetzt zurückziehen und bis morgen früh überlegen, was ich falsch verstanden habe.

Vielleicht teile ich Ihnen morgen meine Erkenntnis mit :)

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#18
 Von 
anjoli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 82x hilfreich)

Ich denke, dass auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters vorliegen muss. Und nicht nur dass - wenn man einen Wohnraum für gewerbliche Zwecke nutzen, dann ist das genehmigungspflichtig. Hier müsste streng genommen eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung beantragt werden mit allem pi pa po (zumindest in NRW).

Also, wenn man schon eine Genehmigung vom Bauamt braucht, dann ja wohl auch vom Vermieter. ;)

anjoli

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#19
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Die von uns genutzte Wohnung gehört uns.Wir sind keine Mieter.Der von meiner Tante bewohnte Teil gehört ihr.Einen Teil unserer Wohnung,nämlich ein Arbeitszimmer nutze ich
sozusagen gewerblich.Wobei die Hausverwaltung
nur meine eigenen Immobilien betreffen,die ich von zu Hause aus verwalte.An meinem Briefkasten befindet sich außer meinem Namen
2 Firmennamen,da ich meine Immobilien auf 2
Firmen gesplittet habe,sowie ein Vereinsname,
dessen Vorstand ich bin.

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#20
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@ben123: Entschuldigung, abre ich glaube es fast nicht!

Wenn Sie gleich geschrieben hätten, dass Sie Eigentümer der Wohnung sind, hätten wir uns die gesamten Texte sparen können.

Wie wäre es, wenn Sie einfach mit der Tante reden und versuchen das in einer Eigentümerversammlung zu klären? Wenn es nicht klappt, nehmen Sie sich einen Anwalt.

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#21
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ich würde gar nichts machen und abwarten, ob Tantchen wirklich zum Anwalt läuft.

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#22
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
anjoli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 82x hilfreich)

@ HerrRoemer

naja, ich sehe das ja auch so. Aber das habe ich auch schon erlebt!

Nutzungsänderung von Wohnnutzung in gewerbliche Nutzung, auch wenn es sich nur um einen Raum im eigenen Haus handelt. Aber wahrscheinlich ist das auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - die einen interessierts, die anderen nicht.

"Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen- ist baugenehmigungspflichtig. Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart oder ggf. auch einer ersten Nutzung einer baulichen Anlage. (z.B.: Speicher in Wohnraum, Wohnung in Büro, Verkaufslokal in Gaststätte, Friseurgeschäft in Modeboutique.)"

Ist zwar extrem kleinlich, aber alles schon vorgekommen. Persönlich würde ich es in diesem Fall auch nicht machen :)

Gruß,

anjoli



-- Editiert von anjoli am 01.02.2006 20:02:15

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#24
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Der liebe Mann verwaltet seine EIGENEN
immobilien.2 Häuser die er sein Eigen nennt.
Er hat seinen PC in einem Zimmer stehen
und verwaltet seine Einnahmen und Ausgaben.
Wenn er dafür eine Genehmigung beantragt,
lachen die sich einen AST.
Ein Schriftsteller schreibt zu hause in einem seiner Zimmer ein Buch.Brauch er dafür
eine Genehmigung???
Jetzt alle verstanden??????????????????????

Gruss SAMMY1


-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#25
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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