Fleischerei neben der Wohnung macht Probleme

9. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.03.2024 18:59:10
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fleischerei neben der Wohnung macht Probleme

Moin Zusammen,
ich hoffe ich bin in dem Bereich des Forums richtig.
Folgende Situation: Wir wohnen in einer kleinen Wohnung, wo nebenan eine kleine Fleischverarbeitung ist. Die meiste Zeit seitdem wir hier wohnen, war das nie ein großes Problem.
Vor einigen Monaten scheint sich aber der Inhaber gewechselt zu haben oder sie wurde von aufgekauft oder derartiges. Auf jeden Fall gehört die Fleischverarbeitung nun zu einer anderen Marke.
Im Rahmen dessen wurde deren Business auch stark ausgebaut. Werksverkauf, ein Verkaufswagen für Markstände und dergleichen. Dies führt nun zum Hauptproblem und das ist Lautstärke. Jeden Morgen um 5 Uhr poltert ein Wagen über den gepflasterten Boden, den man selbst bei geschlossenem Fenster hört (und die Fenster sind wirklich gut isoliert). Es kam schon mehrfach vor, dass ein Transportwagen mit lauter Musik vor unserem Schlafzimmer zwischen 5 und 6 Uhr Morgens gewartet hat oder auch einfach nur der Motor angelassen wird, was deutlich hörbar ist. Die Lüftungsanlage/Kühlungsanlage ist seit dem Wechsel an deutlich mehr Tagen wahrnehmbar an. An warmen Tagen sogar so laut, dass man auch das im Schlafzimmer bei geschlossenem Fenster hört. Der Wurstgeruch zu unserem Garten, wenn sie doller an ist - denn genau zu unserem Garten ist sie ausgerichtet - ist noch ein Thema. Andere Tage, wo dann um 5:10 morgens irgendwelche Container gereinigt wurden und selbst das bei geschlossenem Fenster + Kopfhörern mit aktivem Noice Canceling stark wahrnehmbar ist, gibt es auch immer mal wieder.
Jetzt kam hinzu, dass wir von einer toten Ratte auf der Terrasse begrüßt wurden. Da wir keinen Kompost oder Müll oder sonstiges im Garten haben, ist meine Vermutung, dass sie durch die Mülltonnen der Fleischerei angezogen werden. Denn darin befinden sich auch Fleischreste und an manchen Tagen merkt man bei unserer Garage auch, dass die Tonnen manchmal extrem stinken.

Jetzt die simple Frage: Kann ich als Mieter in der Wohnung da irgendwas machen? Wenn ja: Was?

Danke und beste Grüße

-- Editiert von Moderator am 09.10.2020 15:15

-- Thema wurde verschoben am 09.10.2020 15:15

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Materno):
Jetzt die simple Frage: Kann ich als Mieter in der Wohnung da irgendwas machen? Wenn ja: Was?
Am besten---ausziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Du wohnst nicht in einem reinen Wohngebiet. Das wusstest Du, als Du da einzogst. Jetzt ist nur die Frage, ob das, was da nebenan passiert mit den Gesetzen in Mischgebieten übereinstimmt. Ganz sicher darf da auch ein Auto in der Nacht starten, warum auch nicht. Ob Hygienevorschriften eingehalten sind (Stichwort Ratten), ob die Klimaanlage den Vorschriften entspricht u.s.w., das kann das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt überprüfen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Materno):
Jetzt die simple Frage: Kann ich als Mieter in der Wohnung da irgendwas machen? Wenn ja: Was?

A) Umziehen
B) Vermieter über die Misstände informieren
C) Ämter informieren
D) Unternehmen verklagen.



Zitat (von wirdwerden):
Ganz sicher darf da auch ein Auto in der Nacht starten, warum auch nicht.

Stimmt, aber nicht so:
Zitat (von Materno):
dass ein Transportwagen mit lauter Musik vor unserem Schlafzimmer zwischen 5 und 6 Uhr Morgens gewartet hat oder auch einfach nur der Motor angelassen wird

Das kann man anzeigen und auf Unterlassung klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Motor anlassen? Insoweit auf Unterlassen klagen, ist das Dein Ernst, Harry?

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Insoweit auf Unterlassen klagen, ist das Dein Ernst, Harry?
Aber du weißt doch selbst am besten, dass das geht. Ernsthaft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Motor anlassen? Insoweit auf Unterlassen klagen, ist das Dein Ernst, Harry?

Da beides sogar ein Vergehen gegen die StVO § 30 ist, könnte an es auch anzeigen.
Die paar EUR zeigen in der Regel aber einen weniger erzieherischen Effekt, als wenn ein paar hundert oder tausend EUR im Rahmen einer Abmahnung oder Unterlassungklage fällig werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Motor nicht abschalten kann geboten sein, weil die kleineren Frischetransporter nur so die erforderliche Kühlleistung erzielen. Die Kühlkette darf bei Fleischereiprodukten nicht unterbrochen werden.
Und laute Musik ist doch recht relativ. Selbst normal erträgliche Musik (im zulässigen Rahmen) kann bei in den Morgenstunden vermutlich vorherschender Stille und ungünstigen Schallverhältnissen als sehr störend empfunden werden.

Berry

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Motor nicht abschalten kann geboten sein, weil die kleineren Frischetransporter nur so die erforderliche Kühlleistung erzielen. Die Kühlkette darf bei Fleischereiprodukten nicht unterbrochen werden.

So ist es.
Zitat:
Und laute Musik ist doch recht relativ.

Wenn man die Musik aus einem Auto in den Häusern an der Straße noch hören kann, ist sie zu laut. Jedenfalls nachts.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Motor nicht abschalten kann geboten sein, weil die kleineren Frischetransporter nur so die erforderliche Kühlleistung erzielen.

Das mag sein und schützt vor er Geldbuße. Aber dann darf man die Anwohner immer noch nicht mit dem Lärm und den Abgasen belästigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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