Fußweg soll entfernt werden Gewohnheitsrecht?

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
schamel-lif
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußweg soll entfernt werden Gewohnheitsrecht?

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe ein Problem mit der Gemeinde + einem Landwirt. Unser Neubaugebiet ist durch eine ca. 100 Meter breite Wiese vom Rest des Ortes getrennt. Es handelt sich um eine Sackgasse. Bisher war ein geschotterter Fußweg vom Ende der Sackgasse zum Ort. Dieser war auch als Fußweg ausgeschildert. Nun hat sich der Bauer beschwert, dass er möchte, dass der Fußweg wieder verschwindet. Die Gemeinde hat dem zugestimmt. Ein wegerecht besteht wohl nur dahin, dass unter dem Weg Leitungen verlegt sind. Können die das so einfach? Unsere Kinder müsssten dann nämlich über eine Straße ohne Gehweg in den Ort. Als die Anwohner hier gebaut haben bestand der Geweg schon. Also vor 2006.

Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.11.2010 09:10:18
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

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#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn die Wiese dem Bauern gehört, dann muss es ja irgend etwas gegeben haben, dass da mal ein "ordentlicher" Fußweg war.
Ich würde doch mal auf der Gemeinde nachfragen, wieso jetzt auf einmal ein Fußweg verschwindet. Gab es das Bauland damals von der Gemeinde? Hat die mit Anschluss an das Dorf geworben - auch gerade mit dem Fußweg?

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#3
 Von 
guest-12330.11.2010 09:10:18
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schamel-lif
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mal unsere Gemeinde hat als aufgegraben wurde einfach mal nen Weg angelegt. Der auch beschildert war und im Winter geräumt wurde. Jetzt stört sich der Bauer drann. Vieleicht hat man ihm ne Wiese nicht zu Baugrund gemacht oder so und verlangt jetzt die Wiederherstellung seiner Wiese. Geworben hat die Gemeinde nicht mit dem Weg. Aber er war halt da. die Straße auf der man sonst laufen müsste ist nicht nur ein Umweg von nem Kilometer sondern auch gefährlich, da ohne Gehweg.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39735x hilfreich)

Gewohnheitsrecht gibt es nicht.


Sofern dem Bauern diese Wiese gehört bestimmt er wer da wie drüberläuft.


quote:
die Straße auf der man sonst laufen müsste ist nicht nur ein Umweg von nem Kilometer sondern auch gefährlich, da ohne Gehweg.

Das wäre dann schlicht Pech.
Ein Leitungsrecht bedeutet ja nicht das dort auch ein Weg verlaufen muss oder man einfach drüberlaufen darf.

Man kann natürlich auch zusammenlegen und dem Bauern die Wiese abkaufen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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