Hallo,
Bewohne eine Eigentumswohnung in einem 2 Familienhaus mit 2 Wohneinheiten. Die Eigentümerin der anderen Wohnung ist seit 3 Wochen völlig wesensverändert. Vermutlich beginnende Demenz. Hat schon 2 nal die Polizei gerufen und mich diverser Straftaten bezichtigt. Leider hat sie keinen Kontakt mehr zu ihren Angehörigen. Die Polizei macht Meldung beim sozialpsychiatrischen Dienst, aber das ist keine Garantie, dass sich so schnell etwas ändert.
Jetzt zu dem eigentlichen Thema: Die Garage, über die auch der Zugang zum Garten erfolgt ist Gemeinschaftseigentum.
Bei meinem Einzug vor 2 Jahren hat die ältere Dame mir angeboten mein Feuerholz dort zu lagern. ... ( etwa 3 qm Fläche in einer Ecke ). Ansonsten steht die Garage völlig leer. Jetzt möchte sie, dass ich das Holz entferne, ansonsten käme morgen ein Mann der das Holz aus der Garage räumt.
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus!
Schöne Grüße,
Juba
-- Editiert von Moderator topic am 20. Juli 2024 14:47
-- Thema wurde verschoben am 20. Juli 2024 14:47
Garage Gemeinschaftseigentum
19. Juli 2024
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juli 2024 | 21:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage Gemeinschaftseigentum
#1
Antwort vom 19. Juli 2024 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (128768 Beiträge, 41126x hilfreich)
Zitat :Wie ist hier die Rechtslage?
Das lagern des Holzes dürfte nach Garagen-, Bau- bzw. Brandschutzordnung nicht gestattet sein.
Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn man sein Kfz mit diesem Holz befeuert.
Der Rest der Rechtslage könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
#2
Antwort vom 19. Juli 2024 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das lagern des Holzes dürfte nach Garagen-, Bau- bzw. Brandschutzordnung nicht gestattet sein.
Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn man sein Kfz mit diesem Holz befeuert.
Vielen Dank für die schnelleAntwort! Dann werde ich das Holz entfernen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.746
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten