Hallo,
wir möchten nun nachträglich eine Garage auf die Grundstückgrenze setzen. Vom Bauamt haben wir die Rückmeldung erhalten, dass das Vorhaben genehmigungsfrei/anzeigefrei ist, wenn wir uns innerhalb der Grenzen (9m Länge und 2,75m Höhe) bewegen. Wir wohnen in Schleswig-Holstein. Nun sind wir dabei das Fundament vorzubereiten. Für mich stellt sich nun die Frage, von wo aus denn die Höhe der Garage gemessen wird? Das Baugebiet war damals ein abfallender Acker. Zur Straße vorne haben wir einen 80cm Absatz und die letzten 10 m haben wir ebenerdig ca. 40cm abgetragen, damit wir ein relativ ebenerdiges Grundstück
haben. Bauen würden wir die Garage gern auf Niveau der Terrasse, die sich hinter dem Haus anschließt (Ansicht Süden).
Anbei ein Bild von der Hausplanung (Höhenangaben werden ausgewiesen) - das rote Kästchen soll unsere zukünftige Garage darstellen.
Bild: https://picload.org/view/dgaacpgl/image-1.jpg.html
Über Rückmeldungen/Hilfestellungen freue ich mich sehr.
Danke!
-- Editier von Monew am 22.09.2017 07:37
-- Editier von Monew am 22.09.2017 07:39
Garage auf Grundstücksgrenze bauen - von wo wird die maximal Höhe gemessen?
22. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. September 2017 | 07:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage auf Grundstücksgrenze bauen - von wo wird die maximal Höhe gemessen?
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#1
Antwort vom 22. September 2017 | 10:52
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Ein Telefonanruf bei der Baubehörde klärt das hundertmal rechtssicherer als jedes Internetforum...
#2
Antwort vom 22. September 2017 | 12:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEin Telefonanruf bei der Baubehörde klärt das hundertmal rechtssicherer als jedes Internetforum... :
Eine Einschätzung wäre trotzdem sehr schön
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#3
Antwort vom 22. September 2017 | 14:11
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Die Höhe der Garage wird ab Oberkante Fundament gemessen.
Daher ist für euch möglicherweise viel entscheidender, ob das Fundament auf einer angeschütteten Fläche oder bodengleich eingelassen wird.
Die Garagenhöhe oder auch Schuppenhöhe interessiert eigentlich keine so wirklich, viel wichtiger ist die Einhaltung der Maxhöhe zum Nachbarn bei Grenzbebauung! Das sind bei uns z.B. nur 2,50 Mtr.
Berry
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