Hallo,
mein Nachbar hat neben meinen Haus, auf der Genze, eine ca.7,00 m lange und 2.70 m hohe Garage gebaut.
Gegenüber der Garage befindet sich mein Küchenfenster. Durch den Bau wurde der Lichteinfall durch das Fenster erheblich gemindert, so dass ich am Tage, bei trüben Wetter, Licht einschalten muß. Ein Beschwerde beim Bauamt wuirde ignoriert.
der Abstand zu meinem Haus ist nur 2.80 m, da durch neuere Messungen die Grenz um 20 cm verschoben wurde. Das Haus wurde 1938 gebaut.
Meine Frage: Kann das erlaubt sein?
Danke für eventuelle Antworten
Garage auf der Grenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
In den mir bekannten Ländergesetzen darf der Nachbar eine Garage auf die Grenze bauen. Früher war das mal anders. Aber inzwischen sind die Grundstücke so klein. Deswegen hat der Gesetzgeber einiges verändert. Vielleicht kann der Nachbar seine Wand weiß streichen, um mehr Helligkeit zu geben.
Abstandsflächen sind auch beim Garagenbau einzuhalten.
2,70 m Bauhöhe und 2,80 m Abstand sind eindeutig zu wenig.
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Hallo, in welchem Bundesland wohnen Sie?
In NRW sieht das folgendermaßen aus:
Eine Garage erzeugt keine Abstandsflächen und darf deshalb an der Grenze gebaut werden. Das der Abstand Ihres Hauses zur Grenze 2,80m beträgt, schränkt den Nachbarn bei der Bebaubarkeit seines Grundstücks nicht ein, sondern eher Sie.
Die Höhe der Garage ist vom Niveau Ihres Grundstücks zu messen und darf maximal 3,00m betragen.
Es sind an einer Grundstücksseite max 9m Grenzbebauung zulässig, insgesamt für ein Grundstück 15m.
Auch Gebäude mit weniger als 3m Grenzabstand zählen bei der "9m/15m-Regel".
Wenn der Nachbar mit seinen Grenzbebauungen diese Maße nicht überschreitet ist alles in Ordnung. Da Sie schon mit dem Bauamt gesprochen haben, wird sich wohl nichts machen lassen. Ihr Nachbar hat in diesem Fall das Baurecht auf seiner Seite, meiner Meinung nach ist seine Garage völlig normal und üblich.
Gruß
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"AL"
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