Hallo Forum,
unsere Nachbarn haben in den letzen 3 Wochen ihr Haus mit einem neuen Anstrich versehen.
Die Garagenwand der Eltern/Schwiegereltern steht genau auf der Grenze. Diese Wand wird seit Jahren von unseren Nachbarn ausgebessert und wurde auch schon mit Zustimmung der Eltern/Schwiegereltern vor Jahren weiß gestrichen. Diese Wand hat nun unser Nachbar passend zu seiner Hausfarbe mit einem schönen graublau gestrichen. Als die Wand fertig war gab es große Aufregung. Die Schwiegermutter hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet und es kam ein Schreiben wo mit Sachbeschädigung gedroht wird und die Wand von einem Maler neu gestrichen werden soll und die Kosten soll unser Nachbar übernehmen. Darf der Maler das Grundstück
unseres Nachbarn einfach betreten und die Wand steichen? Die Eltern/Schwiegereltern sind beide über 70 und können nichts mehr selbst am Haus/Garage arbeiten. Die Garagenwand wurde von unserem Nachbarn schon mehrmals ausgebessert und vor dem Zerfall geschützt. Eine mündliche Einigung wurde wehemend abgewiesen. Muss diese Wand wieder weiss gestrichen werden obwohl die Garage eigentlich gelb/weiss ist?
Garagenwand gestrichen
Also ehrlich gesagt verstehe ich Eltern/Schwiegereltern nicht. Solange der Nachbar sich nach ihren Vorstellungen Ordnungsgemäß um die Sanierung der Wand gekümmert hat, war alles in bester Ordnung. Jetzt, wo ihnen die Farbe nicht gefällt, werden die Affen wild gemacht?! Evtl. solltet ihr mal als Kinder auf die Eltern/Schwiegereltern einwirken und die Kirche im Dorf lassen. Ich finde das schon sehr übertrieben diese Reaktion.
Gut, vielleicht hättet der Nachbar vorher fragen sollen. Aber woher hätte er wissen sollen, was jahrelang vorher geduldet wurde, ist jetzt verkehrt?
Guckt ihr denn von eurem Grundstück auf besagte Wand, oder seht ihr diese gar nicht? Dann sollte es euch doch egal sein, welche Farbe diese Wand hat, sondern euch darüber freuen, dass der Nachbar auf seine Kosten dafür Sorge trägt, dass die Wand der Garage durch den Farbanstrich gegen Feuchtigkeit geschützt wird.
Danke für die Antwort.
Ich glaube ich habe das nicht eindeutig formuliert, es sind die Eltern/Schwiegereltern der Nachbarn. Es soll eine Schadensersatzklage vollzogen werden, ist dies überhaupt möglich? Im Voraus vielen dank.
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Generell bleibt meine Aussage so natürlich bestehen, auch wenn ihr jetzt nicht davon betroffen seid.
Es ist auch so, dass die Eltern/Schwiegereltern jederzeit einen Maler bestellen können, der besagte Wand wieder weiß streicht. Allerdings müssten sie diese Arbeiten (ich glaube) mind. 4 Wochen vor schriftlich dem Nachbarn anzeigen. Selbstverständlich hat der Nachbar die Pflicht den Maler auf das Grundstück zu lassen (Leiter- und Hammerschlagsrecht). Allerdings muss das Grundstück des Nachbarn wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, falls etwas beschädigt wird (Z.B. Blumen platt getrampelt o.ä.).
Meines Erachtens dürfte es aber schwierig werden für die Eltern/Schwiegereltern hier zu beweisen, dass hier ein Schaden eingetreten ist, der sie berechtigt einen Maler mit der Beseitigung dieses Schadens zu beauftragen. Sie können natürlich vieles tun - ob es sich dann in einem evtl. Gerichtsverfahren später durchsetzen lässt (Kostenerstattung des Malers etc.) das wage ich etwas zu bezweifeln. Auch Richter urteilen mit dem normalen Menschenverstand (nicht alle - aber bestimmt einige). Ich wäre an Stelle der Eltern/Schwiegereltern vorsichtig. Nicht, dass sich nachher die Kosten für die Beseitigung zu einem Bummerang entwickelt.
muss man das verstehen?
--- editiert vom Admin
Hallo zusammen,
so ist es, die Anzeige geht gegen die Tochter und den Schwiegersohn. Eine mündliche Aussprache war nicht zu erreichen. Der Nachbar wird die Wand wieder weiß streichen obwohl der Rest der Garage grau/gelb ist. Ich denke die Schadensersatzklage wird nicht greifen.
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>die Anzeige geht gegen die Tochter und den Schwiegersohn
Ah ja, und was soll hier eine Straftat sein? Jahrelanges Ausbessern einer fremden Mauer?
Seh ich das richtig? Der Eigentümer der direkt an der Grundstücksgrenze stehenden Garage kann deren Außenmauer gar nicht sehen, außer wenn er mal beim Nachbarn ist, regt sich aber über die Farbe der Wand auf? Er sollte sich lieber freuen, daß der Nachbar ihm auf seine eigenen Kosten seine Aufgabe abnimmt.
Und dann noch das Ganze innerhalb der Familie? Da muß der eigentliche Hintergrund des Streits doch eigentlich ganz woanders zu suchen sein.
--- editiert vom Admin
Wo wohnen denn die Eltern/Schwiegereltern und wo wohnt die Tochter/Schwiegersohn? Und wem gehört die Garage des Nachbarn? Und wem das Haus?
Handelt es sich hier um ein Grundstück a) da wohnt der Schwiegersohn und auf b) wohnen die Schwiegereltern mit der Garage?
Wenn ich der Schwiegersohn wäre, würde ich eine Holzwand vor die Garage setzen, so dass er die Wand nicht mehr sehen muss (und zwar auf seinem Grundstück), am besten noch bepflanzen.
Aber die Ursache liegt hier bestimmt wie vor angedacht ganz wo anders.
Und jetzt?
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