Hallo zusammen,
normalerweise würde so ein Beitrag mit einer Problembeschreibung anfangen, jedoch möchte ich versuchen den Sachverhalt so objektiv wie möglich zu gestalten!
Ich wohne seit geraumer Zeit in einem Reihenendhaus, gekauft, nicht zur Miete! Bei dem derzeitigen Wetter verbringe ich viel Zeit, auch mit Familie und Freunden, im Garten auf der Terrasse. Nach meinem bisherigen Verständnis gelten die grundsätzlichen Regeln der Ruhezeiten zwischen 2200 und 0600 Uhr. Jedoch habe ich einen speziellen Nachbarn, der sich permanent über Unterhaltungen beschwert.
Der Punkt ist, dass besagter Nachbar bei weit geöffnetem Fenster zu schlafen pflegt. Die Entfernung zwischen meiner Terrasse und seinem Haus beträgt locker 70 Meter Luftlinie. Von Seiten des Nachbarn alarmierte Polizisten sind bisher alle wieder abgedreht, da an der Straße absolut nichts an Lärm
zu vernehmen ist!
Da ich jedoch versuche eine harmonische Nachbarschaft zu pflegen, würde ich gerne wissen, wie und wo diese Situationen gesetzlich geregelt sind?!
Muss ich im Garten so leise sein, dass Herr Nachbar mit offenem Fenster pennen kann?!
MfG, Böttger
Garten Lautstärke
4. Juli 2015
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Frage vom 4. Juli 2015 | 04:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garten Lautstärke
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 4. Juli 2015 | 10:19
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1383x hilfreich)
Die Regelungen im jeweiligen Gebiet können bei der Gemeinde erfragt werden. Zuständig ist das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde.
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