Hi,
da die Gartenhäuser unseres Vorbesitzers in die Jahre gekommen sind würden wir gerne ein neues errichten. Dafür würden wir gerne eine andere Ecke unseres Grundstücks wählen.
Mir ist jetzt aus dem Nachbarschaftsrecht und der Landesbauordnung BW nicht ganz klar worauf wir achten müssen bzw welchen Abstand wir einhalten müssen.
In §6 der Landesbauordnung steht:
Zitat:In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:
1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben,
2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²,
Heißt es darf bis 3m hoch sein, die Summe aller Wandflächen darf aber nicht über 25m² sein. Oder bezieht sich dies auf nur eine Wand ?
Welchen Abstand wir einzuhalten haben hab ich aus dem Paragraphen leider auch nicht verstanden.