Gartenteich und Treppe

10. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Dirk Petersilie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Gartenteich und Treppe

Hallo,
ich habe 2 Fragen:
1. Vor 1 Jahr habe wir eine Treppen vom Balkon runter in den Garten gabaut damit wir mit unserer Tochter nicht durch die Wohnung der Schwiegereltern oder durch den Keller gehen müssen. Mit unserem Besuch ebenso. Wire wohnen im 1ten Stock.
Die Treppe hält die 3 mtr. Grenzabstand nicht ein. Unser Nachbar gab damals die mündlche Einwilligung zum Bau. Im nachhinein hat er sich einen Teich angelegt und hält Enten darauf. 2 Pärchen welche sich paaren und gerade ausgebrütet haben. Erster Wurf 15 Kücken, alle mit dem Mutter weggelaufen und der 2te Wurf so ca. 8 Kücken. Seitdem er die Enten hat dreht sich alles nur noch um sie und deren Brutschutz. Jetzt dürfen wir die Treppe nicht mehr benutzen weil es ihn stört und die Treppe widerrechtlich angebracht ist. Er hat im "Suff" einige Nachbarn, die zu Besuch waren, angefahren das wäre die letzte Verwarnung, die Treppe kommt weg. Meinen Frau oder Ich waren nicht zugegen, ich kam erst später dazu. 2 Tage später ging Schwiegervater hin um zu klären. Bei diesem Gespräch wollte Schwiegervater eine Unterschrift das der Nachbar die Treppe duldet, dadurch würde die Treppe genehmigt werden ohen Baulast Eintrag. Das lehnte er natürlcih ab und sagte er würde es dulden das wir runtergehen dürfen aber kein andere ( Besuch etc.)
Ist die zuälässig?
2. Frage:
Der Tech ist direkt an unserer Sitzruppe im Garten, nur durch eine Hecke getrennt. Zu dem Teich führt ein künstlich angelegter Bach der einer Quelle in ca. 1,5 Meter Höhe entspringt. Die Quelle ist so Laut das Unterhaltungen schwer sind.
Die Quelle geht von 6h bis 13h und von 15h bis 19h.
Ist das ausreichend oder gibt es auch Regelungen wegen der permanenten Lärmbelästigung? Die Enten sind mitten in der Nacht auch am schnattern wenn sie sich wieder Streiten. Zusätzlich heben wir jetzt durch den Teich eine erhöhte Insekten -Belästigung (Fliegen und Mücken).
Gibt es da irgendwelche Regelungen?
Was heißt bei Gartenteichen verschlossen unzugänglich machen?

Danke für eine Antwort auf so lange Texte ;-)

DirkP

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

ich bin grade dabei eine Baugenehmigung für meine Schützmauer zu bekommen. Ich habe Duldung von Nachbarn. Die auch von der Mauer sehr begeistert sind aber meine Stadt gibt mir keine Baugenehmigung ohne Baulast. Baulast bekomme ich von den 8 Nachbarn nicht. So muss meine Investition weg. So seht auch mit deiner Treppe.

Mündlich hilft jetzt nicht viel. Auch wenn der Nachbar die eine Duldung gibt, solltest du dich bei deiner Stadt genau informieren. Und alles Schriftlich geben!!!

Meine Stadt hat mir auch erst mündlich zugestimmt, dass eine Duldung auch reichen würde und....

In unserem Wunderland zählt nur das Papier!

Wie sieht deine Situation heute?

Gruß
Maggy

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