Gebäude des Nachbarn auf unserem Grundstück

2. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
maxim
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäude des Nachbarn auf unserem Grundstück


Hallo,

ich bin in allen Fragen der Rechtsprechung bezüglich Immobilien etc. absolut unbedarft und möchte mich vor dem Gang zum Rechtsanwalt ein klein wenig informieren.

Der Fall:
Auf einem Teil unseres Grundstückes befindet sich seit ihrer Errichtung in den 30er Jahren ein Teil eines Saales und eines Vereinszimmers einer Gaststätte unseres Nachbars.

Es handelt sich dabei um eine Fläche mit ca. 2m durchschnittlicher Breite und einer Länge von ca. 30 m.
In den Jahrzehnten der DDR wurde von unserer Seite im Sinne des Nachbarschaftsfriedens nichts dagegen unternommen.
Die Ursache für diese "Fremdbebauung" ist sicherlich in einer damaligen Absprache meiner Großeltern mit dem Bauherren zu suchen, es existieren aber keinerlei Dokumente dazu und die damals Beteiligten sind schon lange verstorben.

Seit der Wiedervereinigung versucht mein Vater mit dem Gaststättenbesitzer (unserem Nachbarn) eine gütliche Einigung über die Nutzung des Grundstückanteils zu erreichen.

Leider kommen aber nur Ausflüchte, Hinhaltungen und auf deutsch Verarschungen (Entschuldigung!) von seiten des Nachbarn.
Inzwischen bin ich in dem Alter, mich diesen Problems anzunehmen und möchte mich erst einmal informieren, welche Ansprüche grundsätzlich und prinzipiel möglich sind.

Am liebsten wäre es uns natürlich, wenn die entsprechenden Gebäude abgerissen werden würden, zumal mit dem Gaststättenbetrieb erhebliche Lärmbelästigungen verbunden sind, die dann ja auch noch von unserem(!) Grundstück ausgehen (die Bässe bei Veranstaltungen mit "musikalischer" Umrahmung übertragen sich durch das Erdreich in alle Zimmer unseres unmittelbar an den Saal angrenzenden Hauses).

Sehr wahrscheinlich würde ein solches Ansinnen aber kein Erfolg bei einem Richter haben, vermute ich jedenfalls.

Insofern wäre ich sehr dankbar, wenn ich auf diesem Wege ein paar Tips und Ratschläge erhalten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Maxim

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen