Hallo,
Wie wir feststellen mussten fällt Firstmörtel vom Nachbarsdach direkt im Bereich unserer Haustüre und Hofeinfahrt vom Dach des Nachbarn.
Freundlich haben wir ihn informiert, ein Dachdecker war bereits vor Ort und bestätige das etwas unternommen wird, wann die Arbeiten erledigt werden ist noch unklar. Sicherungen wurden nicht vorgenommen ... Nachbar hat auch keinen Schneefang
Somit sind wir als Personen und parkende Fahrzeuge der Gefahr der Schädigung ausgesetzt
Der Nachbar teilte auf Nachfrage nur mit das wohl ein Gerüst aufgestellt werden muss und wir nicht in unsere Garage fahren könnten.
Da wir selbst im Garten Bauarbeiten haben würde es bedeuten daß wir Materialen nur erschwert in unseren Garten verbringen könnten.
Für mich stellt sich die Frage ob ich tatsächlich dulden muss das dieses Gerüst die Nutzung meiner Zufahrt auf mein Grundstück
behindert, da der Nachbar eine eigene Zufahrt besitzt ein Gerüst dort aber nicht aufstellen könne da er dort ein Carport mit Kunststoffdach habe
Beim Hinweis daß er nur nach Absprache ein Gerüst aufstellen kann wurde er Ausfällig
Ich Frage mich ob nicht direkt die Gefahrenquelle mit nem Sicherungsnetz oder ähnlichem minimiert hätte werden müssen, die Teile was vom Dach kommen sind ca 5cm im Durchmesser und 1cm Dick
Für hilfreiche Infos vielen Dank
Gefahr und Schäden droht von Nachbars Dach
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Handwerker die gut und günstig sind kann man nicht so auf die schnelle ordern.
Daher sollten beide Parteien erst mal Ruhe bewahren.
Beeinträchtigen sollten natürlich so klein wie möglich für den Nachbarn sein.
Es war ja bereits ein Dachdecker vor Ort ...
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ZitatEs war ja bereits ein Dachdecker vor Ort ... :
Rede mit dem Dachdecker. Vielleicht gibt es eine andere Stelle für das Gerüst.
Da gibt es bestimmt eine Lösung die für beide annehmbar sind.
Warum sollte der TE das tun? Das ist Sache des Schädigers.ZitatRede mit dem Dachdecker. :
Es fallen Mörtelbrocken vom Nachbardach. Der TE ist der Gefahr ausgesetzt.
Nein, das musst du nicht dulden. Das kannst du dem Nachbarn freundlich mitteilen. Der Nachbar kann seinen Dachdecker darüber informieren, dass die Gerüststellung nicht über dein Grundstück gehen kann. Übrigens kommen Dachdecker auch ohne Gerüst auf jedes Dach.ZitatDer Nachbar teilte auf Nachfrage nur mit das wohl ein Gerüst aufgestellt werden muss und wir nicht in unsere Garage fahren könnten. :
Das wäre die erste hilfreiche Massnahme gewesen. Warum der Dachdecker das nicht machte---ZitatIch Frage mich ob nicht direkt die Gefahrenquelle mit nem Sicherungsnetz oder ähnlichem minimiert hätte werden müssen, :
Klasse Aussage, ausgerechnet von dir.ZitatBeeinträchtigen sollten natürlich so klein wie möglich für den Nachbarn sein. :
Zitat:Klasse Aussage, ausgerechnet von dir.
Ein blindes Huhn findet auch.......
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 17:26
Danke,
Der vorletzte Beitrag war / ist hilfreich
Ich werde versuchen meinen Nachbarn nochmals freundlich darauf hinzuweisen und bitten die Gefahr durch schnelle Schutzmaßnahmen zu beseitigen
ZitatDer Nachbar kann seinen Dachdecker darüber informieren, dass die Gerüststellung nicht über dein Grundstück gehen kann. Übrigens kommen Dachdecker auch ohne Gerüst auf jedes Dach. :
Der Dachdecker entscheidet letztendlich wo und wie er sein Gerüst aufbaut.
Hat er dafür weniger Platz könnte es aufwendiger und teurer werden.
Ein Gerüst benötigt man garnicht um aufs Dach zu kommen.
Eine Leiter reicht da schon aus.
Mein Schornsteinfeger kommt drei Mal im Jahr.
Zweimal mit Leiter ( Heizung u. Kamin ) reinigen.
Ohne Leiter kommt er um den Brenner Abgase usw. prüfen.
Warum man Gerüste aufbaut ist dir klar. Oder?
Man könnte auch ohne Gerüst. Tausendmal die Leiter umsetzen geht auch.
Bequemer ist da schon ein Gerüst. Oder.
Das dürfte auch falsch sein. Evtl. entscheidet er, OB.ZitatDer Dachdecker entscheidet letztendlich wo und wie er sein Gerüst aufbaut. :
Mir schon. Wozu du aber von deinem Schornsteinfeger erzählst... nicht.ZitatWarum man Gerüste aufbaut ist dir klar. Oder? :
Ja, das geht. Doch wer redet von Leiter? Ich nicht.ZitatTausendmal die Leiter umsetzen geht auch. :
Allemal. Was der Dachdecker überhaupt dort machen will, ist unbekannt.ZitatBequemer ist da schon ein Gerüst. :
Dass der Nachbar das Gerüst aufs TE-Grundstück stellen lassen will, muss der TE nicht dulden. Vor allem nicht, da er selbst jetzt häufig seine Zufahrt zum hinterliegenden Garten benutzt. Das ist ein wichtiger Grund.
ZitatWarum man Gerüste aufbaut ist dir klar. Oder? :
Dir offenbar nicht...
ASR 2.1
§ 12 Absturzsicherungen
(1) Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen), müssen
vorhanden sein:
1. unabhängig von der Absturzhöhe an
– Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen,
in denen man versinken kann,
– Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen
man versinken kann;
2. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, an
– freiliegenden Treppenläufen und -absätzen,
– Wandöffnungen,
– Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen;
3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;
4. bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummer 3 an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen auf Dächern;
5. bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummern 3 und 4 beim Mauern
über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern.
ZitatDass der Nachbar das Gerüst aufs TE-Grundstück stellen lassen will, muss der TE nicht dulden. :
Korrekt, der Nachbar hat offenbar selber Platz, nur will er den nicht nutzen.
Da hilft dann auch kein Hammerschlag- und Leiterrecht.
-- Editiert von Harry van Sell am 11.08.2019 18:10
Zitat:ZitatWarum man Gerüste aufbaut ist dir klar. Oder? :
Dir offenbar nicht...
ASR 2.1
§ 12 Absturzsicherungen
(1) Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen), müssen
vorhanden sein:
1. unabhängig von der Absturzhöhe an
– Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen,
in denen man versinken kann,
– Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen
man versinken kann;
2. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, an
– freiliegenden Treppenläufen und -absätzen,
– Wandöffnungen,
– Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen;
3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;
4. bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummer 3 an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen auf Dächern;
5. bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummern 3 und 4 beim Mauern
über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern.
ZitatDass der Nachbar das Gerüst aufs TE-Grundstück stellen lassen will, muss der TE nicht dulden. :
Korrekt, der Nachbar hat offenbar selber Platz, nur will er den nicht nutzen.
Da hilft dann auch kein Hammerschlag- und Leiterrecht.
-- Editiert von Harry van Sell am 11.08.2019 18:10
Warum und weswegen man Gerüste benötigt ist auch einen Laien bekannt.
Die Punkte die aus Sicherheitsgründen beim Aufbau eingehalten werden müssen die du hier aufführst sind Interessant und dem Dachdecker bekannt.
Habe selber mit meinem Schwiegervater ein Gerüst aufgebaut und sein Einfamilienhaus gestrichen.
Mein Schwiegervater war bei der Kreishandwerkerschaft. Bildete Handwerker wie Maurer und Zimmerleute aus.
Ich kenne Gerüste in Theorie und Praxis.
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 18:42
ZitatIch kenne Gerüste in Theorie und Praxis. :
dann sollte man so einen Unfug
ZitatMan könnte auch ohne Gerüst. Tausendmal die Leiter umsetzen geht auch. :
aber nicht verzapfen ...
Zitat:
ZitatDass der Nachbar das Gerüst aufs TE-Grundstück stellen lassen will, muss der TE nicht dulden. :
Korrekt, der Nachbar hat offenbar selber Platz, nur will er den nicht nutzen.
Da hilft dann auch kein Hammerschlag- und Leiterrecht.
-- Editiert von Harry van Sell am 11.08.2019 18:10
Platz und Aufwand spielt eine Rolle.
Steht doch in deinen aufgeführten Nachbarschaftsrecht.
Hammer - und Leiterrecht
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 18:42
Zitat:Zitat:
ZitatDass der Nachbar das Gerüst aufs TE-Grundstück stellen lassen will, muss der TE nicht dulden. :
Korrekt, der Nachbar hat offenbar selber Platz, nur will er den nicht nutzen.
Da hilft dann auch kein Hammerschlag- und Leiterrecht.
-- Editiert von Harry van Sell am 11.08.2019 18:10
Platz und Aufwand spielt eine Rolle.
Steht doch in deinen aufgeführten Nachbarschaftsrecht.
Hammer - und Leiterrecht
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 18:42
Was für eine Bauart hat das Dach?
Arbeiten bei mir in der Firste benötigt kein Gerüst.
Wenn sich Mörtel lösen sollte fällt es in die Regenrinne.
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 19:25
Zitat:ZitatIch kenne Gerüste in Theorie und Praxis. :
dann sollte man so einen Unfug
ZitatMan könnte auch ohne Gerüst. Tausendmal die Leiter umsetzen geht auch. :
aber nicht verzapfen ...
Nee, machen keine Leute die geradeaus Denken können.
Sollte nur ein Beispiel sein für Leute die nicht wissen warum es Gerüste gibt.
@Regendieb
Satteldach und ohne Schneeschutz, fällt leider nicht in die Regenrinne
Ich hatte ja sonst keine Gefährdung von schwarzen Mörtel der vom First kommt das Haus ist älteren Baujahr
Zitat@Regendieb :
Satteldach und ohne Schneeschutz, fällt leider nicht in die Regenrinne
Ich hatte ja sonst keine Gefährdung von schwarzen Mörtel der vom First kommt das Haus ist älteren Baujahr
Mein Haus ist Baujahr 1990
Gerade fertig geworden als die Mauer zwischen Ost und West abgerissen wurde.
Habe auch ein Satteldach.
Mit dem Mörtel ohne Schneegitter kannst du Recht haben.
Habe meine Firste gerade mal genauer angesehen.
Sehe nichts von Mörtel.
Es gibt vielleicht andere Möglichkeiten die Dachfirste zu sichern.
Dachdecker benötigen für die Arbeiten ganz oben in der Firste kein Gerüst.
Die Schieben die Dachpfannen hoch und gehen auf den Dachlatten nach oben.
Mein Schornsteinfeger macht es genauso wie der Dachdecker um den Schornstein zu erreichen.
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 19:59
Dort ist der gesamte First gemörtelt und eher gebaut vor 1950
Und Zentimeter hoch
ZitatFür mich stellt sich die Frage ob ich tatsächlich dulden muss das dieses Gerüst die Nutzung meiner Zufahrt auf mein Grundstück behindert, da der Nachbar eine eigene Zufahrt besitzt ein Gerüst dort aber nicht aufstellen könne da er dort ein Carport mit Kunststoffdach habe :
Die Begründung ist Unfug.
Auf das Hammer und Leiterrecht kann sich der Nachbar nur berufen, wenn es keine andere Möglichkeit für ihn gibt.
Hier liegt doch auf der Hand das Dach abzubauen oder mit einem Gerüstüberbau zu agieren.
Und selbst wenn es diese Möglichkeit nicht geben würde, könnte durch ein Quertragwerk vor Deiner Garage die Stütze für das Gerüst erstellt werden.
Das ist zwar teurer, aber kein Hinderungsgrund.
ZitatÜbrigens kommen Dachdecker auch ohne Gerüst auf jedes Dach. :
Und manche sogar schneller als ihnen lieb ist auch wieder runter.
Aber tatsächlich ist der Hauseigentümer mit in der Verantwortung, wenn gegen bestehende Sicherheitsauflagen verstoßen wird. Ob ein Gerüst erforderlich ist, oder ob in diesem Fall auch andere Sicherungsmaßnahmen auch ausreichen, muss letztlich der Handwerker festlegen.
Nur ohne darf er ab einer gewissen Höhe nicht.
Wenn nur nachverfugt wird, sollte sich der Zeitaufwand auf weniger als einen Tag belaufen; macht man ja heute nicht mehr mit Zementspeis.
Berry
Hauseigentümer hat Mitverantwortung?
Mein Schornsteinfeger kommt immer alleine.
Er stellt seine Leiter ans Haus und geht hoch.
Niemand ist unten und sichert seine Leiter ( Vorschrift ).
Ich bin dann Mitverantwortlich?
Das kann ich nicht glauben.
Habe in einer großen Firma gearbeitet. War verantwortlich für die Sicherheit meiner Mitarbeiter.
Wurde einmal zu einer Geldstrafe verurteilt weil die Berufsgenossenschaft unseren Betrieb kontrollierte.
Das Geld für die Strafe habe allerdings von meinem Vorgesetzten wieder zurück erhalten.
Denn ich mußte kurzzeitig für einen Kollegen einspringen.[/quote
Unfälle vermeiden war unser größtes Ziel.
Bei mehr an Unfällen wird man höher eingestuft. Höhere Kosten weniger Gewinn.
In meinem Vertrag stand ...bis zu 50. 000 DM hätte ich belangt werden können.
Für Sicherheit und Ausführung ist alleine der Handwerker verantwortlich.
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 20:55"
-- Editiert von Regendieb am 11.08.2019 20:58
Vielen Lieben Dank
das es gewisse Vorschriften und Sicherungsmaßnahmen von Angestellten und Mitarbeitern gibt ist mir klar, aber welche Pflicht obliegt den Nachbarn dafür zu sorgen das durch die herunterfallenden Mörtel weder Personen noch Dinge beschädigt werden, wie schnell muss er eine Behelfssicherung machen direkt reparieren wird ja nicht gehen da er auch von Kostenvoranschlag gefasselt hat
Es ist ja bisher gar nicht bekannt, was der Dachdecker dem Nachbarn angeboten hat und dort machen will. Um nur den First neu zu vermörteln, brauchts kein Gerüst. Evtl. soll das ca. 70 Jahre alte Dach umgedeckt/neu gedeckt werden? Muss dich nicht interessieren.ZitatDort ist der gesamte First gemörtelt und eher gebaut vor 1950 :
Für dich ist wichtig, dass du trotz der Arbeiten am Nachbargrundstück/Dach nicht unnötig auf deinem eigenen Grundstück eingeschränkt wirst.
Nachbarschaftlich spricht man sich untereinander ab und kann auch gewisse Dinge dulden (manchmal muss man das sogar)---- aber die Pflicht dazu hast du hier nicht.
Noch dazu, wenn der Nachbar gar schon vor der ganzen Aktion ausfällig wird. Da kann das Entgegenkommen schnell auf 0 schrumpfen.
Da er weiß, dass ihr jetzt auch die Durchfahrt ständig benötigt, wird er sich mit dem Dachdecker zusammen etwas anderes überlegen müssen.
Du könntest aber sogar verlangen, dass mindestens der Firstbereich absolut zeitnah/unverzüglich geschützt wird. Damit der Firstmörtel nicht weiter bröckelt und fällt.
Wie das geht, weiß wiederum der Dachdecker oder der Nachbar selbst.
Man sollte ihm nicht sagen, WAS und WIE er das tun soll--- sondern DASS er das schleunigst tun soll.
ZitatVielen Lieben Dank :
das es gewisse Vorschriften und Sicherungsmaßnahmen von Angestellten und Mitarbeitern gibt ist mir klar, aber welche Pflicht obliegt den Nachbarn dafür zu sorgen das durch die herunterfallenden Mörtel weder Personen noch Dinge beschädigt werden, wie schnell muss er eine Behelfssicherung machen direkt reparieren wird ja nicht gehen da er auch von Kostenvoranschlag gefasselt hat
Gewisse Sachen sollte man voraussetzen.
Worte sollten mit bedacht gewählt werden.
Gefaselt??
nun ja er hat keine konkrete Angabe gemacht er möchte wohl im Zuge der Reparatur sein Dach isolieren daher zieht sich die Behebung der Gefahrenquelle, da ich ihm mitteilte das ein Gerüst mit uns abgesprochen werden muss, sollte es meine Zufahrt behindern wollte er mir gänzlich verbieten in meine Garage zu fahren
er könne wie zuvor schon geschildert bei sich kein Gerüst stellen da er ja eine Kunsstoff Überdachung in seinem Hof habe
er wurde beleisigend und hat mich stehn lassen
Das ist die Dachdämmung und diese Arbeiten ziehen sich dann tatsächlich, d.h. ein Gerüst würde länger stehen.Zitater möchte wohl im Zuge der Reparatur sein Dach isolieren :
Daran musst du dich nicht halten, weil es kompletter Unfug ist.Zitatwollte er mir gänzlich verbieten in meine Garage zu fahren :
Wann ist denn ein Ende eurer Bauarbeiten zu sehen?ZitatDa wir selbst im Garten Bauarbeiten haben würde es bedeuten daß wir Materialen nur erschwert in unseren Garten verbringen könnten. :
sorry, ich hatte das zuerst falsch verstanden. Ihr musst also wohl durch eure Garage, wenn ihr im Garten arbeiten wollt oder Material dorthin bringen wollt?
Aber: Warum dürftet ihr gar nicht IN EURE Garage fahren? Was meint der Nachbar damit?
--Unverzüglich-- ist meine Antwort.Zitatwie schnell muss er eine Behelfssicherung machen :
-ICH- würde ihn jetzt auch schriftlich und nachweislich mit ganz kurzer Fristsetzung auffordern, zu verhindern, dass Teile seines Daches auf euer Grundstück fallen.
Das wäre die erste und schnellste Arbeit.
Alles weitere wie Gerüst wo und wie und Dachdämmung wie und wann--- kann später erfolgen. Oder erfolgt nie.
Wir haben das Haus letztes Jahr gekauft und lassen den Garten komplett neu anlegen ... Auf Grund der Zeit die Gala Bauer haben bis Ende des Jahres auf jeden Fall
An der Einfahrt zum Grundstück haben wir vier Meter ihn gehört ein Meter zu seinem Grundstück ich kann und darf auf meinem Grundstück also mit nem Auto fahren muss seinen Teil nicht benützen
Da aber unten am Garten Eingang unsere Garage steht mit der Weg so ca. An der engsten Stelle 2m bis 2,5 und genau dort hat er sich vor Jahren schon einen Edelstahlkamin bis runter anbringen lassen somit benutzt er sowieso die ganze Zeit unser Grundstück mit da von seinem nur 40cm an dieser Stelle bleiben, und da musste er drunter durch krabbeln ...
Er lässt auch sein Regenwasser in Richtung unserem Garten Fliesen weil Dachrinne vom Balkon will / kann er ja nicht anschließen
Nachbarn die sich alles zu eigen machen grrr
Ich würde dem Nachbarn mitteilen, dass sobald das Gerüst auf euer Seite steht, der Galabauer mit dem Bagger durch seinen Garten muss und dann noch höflich nach seinem Garagenschlüssel fragen, da man die eigene ja nicht mehr nutzen "darf".
ZitatIch würde dem Nachbarn mitteilen, dass sobald das Gerüst auf euer Seite steht, der Galabauer mit dem Bagger durch seinen Garten muss und dann noch höflich nach seinem Garagenschlüssel fragen, da man die eigene ja nicht mehr nutzen "darf". :
Galabauer .... Muß man den kennen?
ZitatIch würde dem Nachbarn mitteilen, dass sobald das Gerüst auf euer Seite steht, der Galabauer mit dem Bagger durch seinen Garten muss und dann noch höflich nach seinem Garagenschlüssel fragen, da man die eigene ja nicht mehr nutzen "darf". :
Galabauer .... Muß man den kennen?
ZitatIch würde dem Nachbarn mitteilen, dass sobald das Gerüst auf euer Seite steht, der Galabauer mit dem Bagger durch seinen Garten muss und dann noch höflich nach seinem Garagenschlüssel fragen, da man die eigene ja nicht mehr nutzen "darf". :
Galabauer muß man den kennen.
Ich kenne nur GaLaBauer
oh ... natürlich GaLa Bau wir sind von der Wortvorschlagswahl und Korrektur des Handys so verwöhnt das am PC die Fehler beim Tippen entsehen :-)
Bezüglich Sicherung habe ich noch ne Frage gibt es ne Verordnung in der steht das Gefahren umgehend unverzüglich zu vermeiden sind im Baugesetz oder sowas?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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