Geh und Wegerecht Fahrtrecht am Grundstück

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
jemo69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Geh und Wegerecht Fahrtrecht am Grundstück

Guten Abend!
Wegen Probleme mit dem Nachbarn wende ich mich hier mal an das Forum, vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Vor 10 Jahren habe ich ein Haus gekauft, im Grundbuch von 1965 ist für den Nachbarn ein "unentgeltliches Geh- und Fahrtrecht entlang des erworbenen Grundbesitzes eingetragen. Grunddienstbarkeit..."
Die Lage verhält sich so:
Mein Haus liegt in einer Sackgasse, die Sackgasse ist 50 Meter lang und 3 Meter breit. Außer mir wohnt dort niemand, niemand hat einen Nutzen die Sackgasse reinzufahren, es tut auch niemand. Man kann am Ende nicht wenden und muß rückwärts wieder rausfahren.
Nach der Sackgasse beginnt die Hofeinfahrt von mir, 2,50 Meter breit und 8 Meter lang, ebenfalls ohne PKW Wendemöglichkeit.
Links von der Hofeinfahrt steht mein Haus, rechts von der Hofeinfahrt ist eine Hecke, dahinter das Nachbarhaus.
Dieser Nachbar besitzt das Geh-Fahrtrecht auf meiner Einfahrt, entlang der Hecke.
Er hat dieses Recht in 10 Jahren nie ausgeübt, er hat keinerlei Nutzen davon und kann sein Grundstück nicht durch dieses Recht betreten oder befahren.
Trotzdem hält er daran fest und geht sofort auf die Barrikaden falls ich mein Auto vor meinem Gartentor parke und dadurch sein Geh-Fahrtrecht ,was er nicht nutzt, behindere.
Ich behindere niemanden, wenn ich da parke!
Ein Anwalt hat mir gesagt ich könnte gute Chancen haben, ihm vor Gericht das Geh-Fahrtrecht abzusprechen, weil er durch das Recht keinerlei Vorteile für sein Grundstück-Haus hat, und da er es seit über 10 Jahren nicht benutzt hat könnte es verjährt sein.
Ein anderer Anwalt sieht das komplett anders und meint "im Grundbuch eingetragen ist eingetragen....."
Ich würde ihm das Recht natürlich gerne wegnehmen, da ich die Einfahrt momentan rein gar nicht nutzen kann und sie 1/5 des Grundstückes an Größe einnimmt.
Wie könnte ich vorgehen?
Ein Immobilienrechtsschutz besteht nicht, mit 1 Monat Wartezeit könnte ich eine solche Rechstschutzversicherung abschließen, aber ob sie dann die Kosten an einem Streit übernehmen würde, weiß ich leider nicht.
Gibt es einen Rat aus dem Forum?
danke und viele Grüße,
jemo69

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von jemo69):
Ein Anwalt hat mir gesagt ich könnte gute Chancen haben, ihm vor Gericht das Geh-Fahrtrecht abzusprechen

Na klar, der möchte wohl "Kasse machen".
Die Aussichten stehen aus meiner Sicht schlecht.
Grundbuch ist Grundbuch.
Siehe:
Zitat (von jemo69):
im Grundbuch eingetragen ist eingetragen....."


Ich empfehle mich.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3781x hilfreich)

Wenn das Wegerecht dem Nachbarn nichts mehr bringt, wozu hat es dann in früheren Zeiten gedient? War damals keine Hecke und er konnte bis vor sein Haus fahren?

Wenn du trotzdem vor deiner Garage parkst, kann lt. deiner Schilderung nichts passieren: Der Nachbar muss ja nicht vorbei, er hat also keine Handhabe dich daran zu hindern, weil er nicht behindert wird. Falls er einen Abschleppdienst ruft - den er auch bezahlen müsste - und die Kosten dann bei dir einklagen will. müsste er darlegen können, dass du ihn behindert hast. Hast du aber nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5942x hilfreich)

Das Wegerecht wegnehmen geht so einfach nicht. Ich sehe deine Chancen dies durchzusetzen als extrem schlecht an. Wie HeHe bereits geschriebenhat darfst du dort selbstverständlich deinen Wagen parken solange du niemanden behinderst. Kommt der Nachbar und möchte dort entlangfahren, dann musst du selbstverständlich den Weg freimachen. Du solltest es also vermeiden deinen Wagen dort abzustellen und dann 2 Wochen in Urlaub fliegen.

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#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von jemo69):
Trotzdem hält er daran fest und geht sofort auf die Barrikaden falls ich mein Auto vor meinem Gartentor parke und dadurch sein Geh-Fahrtrecht ,was er nicht nutzt, behindere.

Vielleicht möchte sich der Berechtigte einfach das Recht vorbehalten, diese Hecke irgendwann mal zu entfernen und diese Einfahrt nutzen.
Ich würde an Stelle des Berechtigten ebenfalls alles dafür tun, dieses Recht beizubehalten.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124033 Beiträge, 40312x hilfreich)

Zitat:
Ein anderer Anwalt sieht das komplett anders und meint "im Grundbuch eingetragen ist eingetragen....."

Korrekt.
Der Nachbar müsste der Austragung zustimmen.
Für einen Ersatz der Zustimmung durch ein Gericht sehe ich keine große Erfolgsaussicht.



Zitat:
Ich würde ihm das Recht natürlich gerne wegnehmen, da ich die Einfahrt momentan rein gar nicht nutzen kann

Was genau hindert Dich daran dort rein- und rauszufahren?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2422x hilfreich)

Laut §1020 hat der Berechtigte sein Recht schonend auszuüben, daraus würde ich schließen, dass er nicht nur so zum Spaß da rumfahren darf.
Wenn es aber keinen vernünftigen Grund gibt, dass er den Weg nutzt ... vielleicht, um die Hecke zu schneiden?
Jedenfalls beeinträchtigst du sein Wegerecht nicht dadurch, dass du nur zu solchen Zeiten da parkstm, zu denen er das nicht benötigt.

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#7
 Von 
jemo69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich denke ich werde einfach weiterhin vor meinem oder in meinem Grundstück parken, da ich keinen Grund sehe diesen Platz dauerhaft für ein Geh und Fahrtrecht freizuhalten welches der Nachbar nicht nutzt und auch gar nicht sinnvol nutzen könnte.
Letzte Woche hat er 2 Tage lang meine Zufahrt blockiert, um mich zu ärgern, 2 Briefe und 1 Gespräch mit ihm brachten nichts, habe daraufhin die Polizei geholt und er hat die Blockade polizeilich auflösen müssen :grins:
Nun droht er mir Anwalt, Gericht und Bürgermeister......soll er mal machen, wenn er wirklich solche Schritte einleitet dann ist hinterher wenigstens klar, wie man den Grund nutzen kann.
Gruß an alle!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Also spätestens beim Bürgermeister hätte ich mir in die Hose gemacht! Nicht, dass er dir nachher auf dem Dorfplatz einen Prozess vor dem Lynchmob macht...

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#9
 Von 
jemo69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der bürgermeister gab zur antwort daß er sich bei der sache raushält. Was auch besser ist, denn außer einem freundlichen gesicht bringt der wenig zustande....naja, biermarken zur kerwa verteilen, das kann er auch noch :augenroll:

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