Geländemodellierung Nachbarn

1. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
tpworf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)
Geländemodellierung Nachbarn

Hallo,

habe zwei Nachbarschaftsrechtsfragen bzw. Baurechtsfragen, die mich umtreiben. Beide haben mit den lieben Nachbarn zu tun.
1. Frage.
Wir haben ein Hanggrundstück, wir haben den natürlichen Geländeverlauf im Bereich zum Nachbarn auf der eine Seite quasi unangetastet gelassen bzw. wieder auf das Niveau des natürlichen Geländeverlaufs gebracht. Der Nachbar hat nun gut 60-80 vielleicht auch 100 cm an der Grenze abgegraben. Sein Gelände liegt nun deutlich tiefer als das eigentliche natürliche Gelände und unser Grundstück. So nun durch weitere ungeschickte Geländeanlage seinerseits mit Gefälle zum seinem Haus hin ist ein "Becken" entstanden in dem sich sein und teils sicher auch unser Obeflächenwasser bei Starkregen sammelt.
So nun zu eigentlich Frage.
Er hat das natürliche Gelände durch abtragen verändert, so muss er diesen Hang absichern. Mein Hang rutscht ab.
Was ist nun mit dem Wasser, was bei Starkregen in sein "Becken" fließt? Im Herbst hat er eine Mauer machen wollen und dazu einen kleinen Wall auf unseren Grundstück abgetragen, der das Oberflächenwasser abfangen sollte, als Arbeitsraum für die Mauer mitabgetragen. Muss ich da was machen.
Wir sind gerade bei der Gartenanlage, es ist noch nichts bepflanzt, so dass mehr Oberflächenwasser entsteht.

2. Frage

Der andere Nachbar hat sein Grundstück um 2 m über das natürliche Niveau aufgefüllt, dabei ist er noch gut 3-4 m von der Grenze wegbelieben. Der Bebauungsplan sagt nichts über Abgrabungen und Anfüllungen. Die Landesbauordnung in BW sagt, dass 2 m Anfüllungen verfahrensfrei sind. Kann man da was machen bzw. sind da überhaupt Möglichkeiten da?

Ich weiß man müsste die Details besser kennen, aber über grundsätzliche Aussagen bzw. im Prinzip wäre es so, würden mir vorerst ausreichen.
Danke.

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Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

zu 1: wenn dein Hang durch die Abgrabung des Nachbarn ins Rutschen gerät, dann solltest du den Nachbarn auffordern, durch geeignete Maßnahmen din Intaktheit deines Grundstücks zu sichern. Anscheinend plant der Nachbar ja eine Mauer, frag ihn doch mal, wann er damit anfangen will!

zu 2: was genau ist denn da das Problem, durch die Anfüllung des Nachbarn gibt es doch aufgrund des großen Grenzabstandes für dich keine Beeinträchtigung.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Er hat das natürliche Gelände durch abtragen verändert, so muss er diesen Hang absichern. Mein Hang rutscht ab.

Du meinst den Hang den du vorher quasi eigentlich doch aufgeschüttet hast?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tpworf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)


Also, wir haben auf die Höhe des natürliche Geländes wieder angefüllt, teils auch drunter. Erst dann hat der Nachbar abgegraben ....
Auffüllen ist auch zuviel gesagt. Der Erdbauer, der den Aushub gemacht hat, hat auf dem gesamten Gelände den Humus abgegraben, den wir nach dem Bau wieder ausgefüllt haben. Über den Sinn und Unsinn dieser Aktion, will ich nicht diskutieren .....

Wir sind auf der Höhe des natürlichen Geländeverlaufs bzw. auch auf der Straßenhöhe. Wenn ich nicht wieder auf dieses Niveau aufgefüllt hätte, wäre ich ca. 40-60 cm tiefer als die Straße und das natürliche Gelände links und rechts von meinen Grundstück.
Der Nachbar nach vorne hat sich dann um gut 60 - 80 cm tiefer eingegraben. Zusätzlich hat er sein Gelände sehr unvorteilhaft modelliert, d.h. das Oberflächenwasser, auch von seinem Grundstück, läuft ihm immer ans Haus. Ich bezeichnen es mal als "Becken".
Auch hat er bis auf Höhe des EG angefüllt, also keine Sockel freigelassen. Sein Putz sitzt direkt auf dem Boden bzw. seiner Kiesschicht rund ums Haus auf bzw. ist etwas unter dem Boden. Einen Keller hat er nicht.
Die EF-Höhen sind von der Stadt sehr tief angesetzt. Wir haben etwas mehr ausgehoben, so dass das Haus etwas aus dem Gelände schaut.
Zur zweiten Frage. Warum mich das stört?
Wir haben uns auf Grund der EF-Höhe ins Gelände eingraben müssen. Wäre gern 70-100 cm höher gegangen, so dass meine Haustür auf Höhe des natürlichen Niveaus gewesen wäre, ging aber nicht.
Wir liegen nach hinten ca. 1m unter den natürlichen Niveau. Mit den 2 m Auffüllung des Nachbarn liegt meine Dachrinne quasi auf den Niveau der Auffüllung des Nachbargrundstückes. Wenn er dann bis zur Grenze auffüllt habe ich hinter meinen Haus eine ca. 3 m hohe Böschung und bin durch den Nachbarn quasi ins Gelände verbudelt worden. Wenn dann links und rechts gebaut werden sollte, dann wollen die auch höher und ich sitze im Loch. Darum geht es.



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