Gemeinsame Nutzung einer Doppelgarage

1. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Beemer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Nutzung einer Doppelgarage

Hallo,

ich bin Mieter eines Stellplatzes in einer Doppelgarage.
Mit dem gegenwärtigen Mieter der anderen Hälfte habe ich schon seit geraumer Zeit das Problem, dass er sich nicht an die Raumaufteilung hält, sondern regelmäßig großzügig über die Mittellinie parkt.
Ich habe ihn schon merfach freundlich darauf hingewiesen, er möge dieses unterlassen, da dies meine Nutzungsmöglichkeiten beeinträchtigt, gefruchtet hat das bislang nichts.

Neuerdings plant, nach ersten Andeutungen zur Not auch ohne mein Einverständnis, einen elektrischen Öffner zu installieren, was mir aus verschiedenen Gründen mehr Nach- als Vorteile bringt.

Wie kann ich wirksam gegen sein Rowdy-haftes Parkverhalten vorgehen? Gibt es da zielführende rechtliche Möglichkeiten?

Kann ich ihm ausserdem die Installation des Toröffners rechtsverbindlich untersagen?

Mit welchem juristischen Aufwand muss ich jeweils
rechnen?
Gibt es vielleicht sogar schon passende Urteile in vergleichbaren Fälllen, aus denen ich die Erfolgswahrscheinlichkeiten möglicher Maßnahmen ableiten kann?

Vielen Dank schon mal für alle Hinweise.

Gruß
Beemer




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

{quote]Neuerdings plant, nach ersten Andeutungen zur Not auch ohne mein Einverständnis, einen elektrischen Öffner zu installieren, was mir aus verschiedenen Gründen mehr Nach- als Vorteile bringt.

Wieso bringt das mehr Nach- als Vorteile?

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

.....mehr Nach- als Vorteile bringt. Frag mich auch, was außer dem Stromverbrauch, der natürlich vorher geklärt sein muss. Wenn er alt oder behindert ist, hast Du keine Chance dies zu verhindern.

Betreffend der Mittellinie würde ich, wenn die Garage gemietet ist mich an den Vermieter oder so vorhanden den Verwalter wenden. Aber zuerst mal ausgiebig Fotos machen, denn sonst wird er behaupten, dass würde höchstens ein mal im Jahr passieren. Kann man auf dem Boden nicht eine Holzlatte ca. 8 cm hoch befestigen, die die Mitte markiert und ein drüberfahren nicht möglich werden lässt ? Zusammen mit den Bildern würde ich dafür die Zustimmung erzwingen.

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"Chylla"

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Den Türöffner kann ja wohl nur der Vermieter einbauen. Was hält der denn davon?

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#4
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Ey finde ich gut, Holzlatte damit keiner drüber fährt.
Andererseits würde ich, wen ich nicht in meine Garage reinkomme,weil er übergeparkt hat, halb draußen stehen bleiben.Den Wagen abschließen und den andren Nachbarn klingeln lassen, wenn er raus will.
Und dann sagen: Tut mir Leid, ich kam nicht ganz rein weil sie übergeparkt haben!
Aber cool bleiben dabei bitte.

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#5
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 203x hilfreich)

= Nötigung = strafbar!

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#6
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

aber überparken,das die andere Seite nicht nutzbar ist,ist doch aus Nötigung?

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