Hallo Forum,
ich braeuchte mal einen Tipp... und wuerde mich ueber sachverstaendige Hinweise *sehr* freuen:
Sagen wir einmal, Nachbar A hat sich gemeinsam mit seinem Nachbarn B eine gemeinsame Leiter (Neuwert ca. 200 DM) angeschafft, die Rechnung wurde dabei fifty-fifty geteilt. Da bei Nachbar A kein Platz war, hat Nachbar B die Leiter bei sich in der Garage eingelagert. Nachbar B ist es auch, der die Leiter im Wesentlichen (zu ca. 99%) benutzt.
Gehen wir weiter davon aus, dass sich Nachbar A mittlerweile mit Nachbar B verkracht hat und die beiden sich nur noch ueber den Rechtsanwalt unterhalten.
Jetzt will Nachbar A die Leiter benutzen (vielleicht das 4 oder 5 mal in den ganzen Jahren) und hat eine schriftliche Aufforderung persoenlich in den Briefkasten von Nachbar B eingeworfen - einfach auf A4 gedruckt, unterschrieben; aber nicht in einem Briefumschlag).
Darin hat Nachbar A mit ca. 40 Stunden Vorlauf die Herausgabe der Leiter gefordert, was seines Erachtens nach fuer einen Renter eine aktzeptable Planungsmoeglich darstellen sollte
(Donnerstag nachmittags eingeworfen und die Herausgabe fuer Samstag darauf, 8.30 Uhr terminiert).
Nachbar B hat das 50%ige Eigentum NICHT herausgegeben.
Nachbar A benoetigt dennoch sein Eigentum und hat daher vor, ein zweites Mal schriftlich die Herausgabe verlangen - diesmal per Einschreiben mit Rueckschein und unter Androhung rechtlicher Schritte.
Kann Nachbar A sich auf §242 und/oder §246 berufen oder sollte er sich lediglich auf Herausgabe unter Androhung rechtlicher Schritte beschraenken? Kann Schadensersatz angedroht werden (wenn Nachbar A z.B. seine Abwasser-Einrichtungen an seiner Immobilie nicht reinigen kann etc.), falls es zu Problemen kommt?
Irgendwie hat Nachbar A naemlich das Gefuehl, hier Opfer einer Unterschlagung zu sein.
Oder greift in dieser Situation wohlmoeglich sogar das Nachbarschaftsgesetz (stellen wir mal in den Raum, dass die Streithaehne in NRW leben)?
Gemeinsames Eigentum: Nachbar verweigert Herausgabe
-edited- sorry
-----------------
" "
auf wessen Namen läuft denn die Rechnung der Leiter? Steht nur Nachbar B drauf........... keine Chance.
Ist keine Rechnung vorhanden und sollte es keine Zeugen für den gemeinschaftskauf geben siehts auch schlecht aus.
Gruss
Susi
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ohne Beweise wird das juristisch nix.
Aber ich kann es mir nicht verkneifen, noch eine Anmerkung zu machen. Erst der Sichtschutz, dann die Leiter und
wer weiß, was noch... Du weißt, was Altersstarrsinn ist? Dagegen wirst Du nicht ankommen. Wahrscheinlich fällt der Mann eher tot um, als klein beizugeben. Du wirst ihn überleben, so viel ist klar. Aber hoffentlich dann ohne schlechtem Gewissen. Ich würde ein bisschen nachsichtiger mit ihm sein. Gönn ihm doch einfach seinen Ruhestand. Wer weiß, wie schwer er es gehabt hat in seinem Leben. Manche Leute strampeln sich ihr Leben lang gegen ihre vermeintlichen "Feinde" ab, können auch im Ruhestand nicht damit aufhören, und dann ist es plötzlich vorbei mit dem Leben. OK, alte Leute sind oft wunderlich. Aber ich denke, das dürfen sie auch sein!
Du hast ja Recht, wenn Du in einem anderen Beitrag schreibst "Kinder sind unsere Zukunft". Nur wenn es die Alten nicht gäbe, würden wir beide - Du und ich - ganz schön dumm aus der Wäsche gucken, wenn überhaupt...
Liebe Grüße, Joma
-- Editiert von joma am 10.08.2004 19:32:59
Wir liegen bereits seit 14 Monaten wegen verschiedenster Angelegenheiten im Rechtstreit (den er mit einem Anwaltsbrief entfacht hat). Akut liegt eine Klage (wegen eines Baumes auf meinem Grundstueck; Stichwort Laub) sowie am kommenden Freitag ein 2. Schiedsverfahren vor.
Zur Leiter: es gibt eine Rechnung, die wir uns geteilt haben. Die Leiter war auch schon Bestandteil des juristischen Schlagabtauschs unserer Anwaelte. Er wollte ja bereits die Eigentuemerschaft gegen Verrechnung einer bestimmten Summe aufgeben. Insofern ist die 50-50 Eigentuemerschaft rechtlich belegt.
Auf unser Angebot hinsichtlich der Uebernahme sind sein Anwalt und er bis dato nicht eingegangen. Pech aber auch.
Heute habe ich pauschal (diesmal per Einschreiben) die Herausgabe zu einem bestimmten Termin gefordert. Wird das erneut ignoriert, wird mein Anwalt dies (notfalls gerichtlich) erwirken.
Mir ist es egal, wie schwer er (sie, die Frau ist auch nicht besser) es evtl. mal hatte.
Die sind aus einer Eigentumswohnung in der Stadt hier aufs Land gefluechtet, weil sie dort mit allen Eigentuemern rundherum Stress hatten. Haben uns das noch selbst erzaehlt, daher koennen wir auch nicht so recht verstehen, warum die den selben Mist hier veranstalten. Drei Jahre lang ging es gut - wenn auch recht distanziert. Jetzt ist Schutt und Asche
Auffaellig ist bei denen auch, dass die 0 Kontakte hier und ueberhaupt pflegen - keine Familie, keine Freunde. Extrem isoliert, was man schon leicht am Haus und dessen Bebauungen erkennen kann. Das ist mir aber alles wurscht - soll jeder machen, wie er meint. Ich habe den Stress nicht gewollt, denn auch wir leiden unter der staendigen Belaestigung durch dumme Kommentare sowie Anwaltsbriefe fuer jeden Mist. Dies kostet uns auch Nerven und nagt schwer an der Lebensqualitaet hier. Trotz der Tatsache, dass wir als Zugezogene mittlerweile im Dorf integriert sind.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
31 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten