Betrifft: Gemeinschaftseigentum
Wir Bewohnen ein 2 Familienhaus wo jede Partei eine ETW besitzt.
Vor sieben Jahren gab es eine mündliche Vereinbarung über die Nutzung des Dachbodens (Dachboden ist als Wohnraum ausgebaut) welcher Gemeinschaftseigentum ist.
Im Jahre 2002 wurde die mündlich Vereinbarung schriftlich vereinbart, mit der Auflage
das der Nutzer des Bodens die Umschreibung der Teilungserklärung und des Grundbuches auf seine Kosten ändert.
Jetzt möchte ich die ETW verkaufen aber der Nutzer des Bodens weigert sich,
Teilungserklärung und Grundbuch zu ändern.
Was kann ich tun,kann ich den Rückbau verlangen.
Gemeinschaftseigentum
17. Juli 2006
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Frage vom 17. Juli 2006 | 07:06
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum
#1
Antwort vom 17. Juli 2006 | 08:55
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Ja, du kannst den Rückbau verlangen. Die Vereinbarung wäre auch nur wirksam geworden, wenn alle Eigentümer vor einem Notar die Änderung gewünscht hätten und dementsprechend die Teilungserklärung geändert worden wäre.
Und jetzt?
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