Geruchsbelästigung durch Dunstabzugshaube?

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tini2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geruchsbelästigung durch Dunstabzugshaube?

Wir wohnen in einem Reihenhaus. Jetzt haben wir unsere Küche renoviert und in diesem Zuge einen Durchbruch für die Dunstabzugshaube gemacht. Dieser Durchbruch liegt an der rechten Außenwand zu unserem Nachbarhaus.
Jetzt hat sich unsere Nachbarin beschwert (erst mündlich, dann schriftlich) dass dadurch unerträgliche Küchengerüche in ihr Haus eindringen würden und sie dadurch unzumutbar belästigt wird.
Der Durchbruch befinde sich an der Branmauer zu ihrem Grundstück. Deshalb fordert sie uns auf, den Durchbruch wieder zu verschließen.

Ich koche in der Regel einmal am Tag, höchstens zwei mal.
Fast alle Häuser in unserer Reihe weisen den Durchbruch zur rechten Seite aus, unsere Nachbarin selbst hat keinen Durchbruch.
Momentan ist sie auch selten in diesem Haus, da sie in einer anderen Stadt arbeitet und nur gelegentlich nach den rechten schaut. Dies soll sich demnächst ändern, sie möchte wohl wieder häufig in diesem Haus sein.
Da auch unsere rechten Nachbarn die Dunstabzugshaube an der selben Stelle haben, bin ich selbst mit diesen GErüchen konfrontiert. Genau wie alle anderen Nachbarn konnte ich jedoch noch nie eine Geruchsbelästigung im Haus feststellen. Natürlich riecht es vor der Tür nach Essen, wenn gekocht wird. Aber ist das nicht normal?
Kann sie tatsächlich verlangen, dass der Durchbruch für die Dunstabzugshaube von uns wieder verschlossen wird? Vielen Dank für Eure Antwort.


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Ärgert der Nachbar?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
claudia_1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Ob Sie es verlangen KANN, sollte meiner Ansicht nach gar nicht diskuiert werden...im Zuge freundschaftlicher Nachbarschaft könnte man doch schlicht die Öffnung nach außen etwas umleiten oder verlängern. Das wäre doch eine wahrlich große
Geste...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alter Schwede
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo!

Also, erstens ich gebe Aufgrund der Baulichen Gegebenheiten keine Garantie auf meinen Beitrag!

Aber, ich kenne einen ähnlichen Fall, wo es auch Reihenhäuser waren und der Kläger (es ging sogar vor Gericht) war (leider) ein Verwandter von mir. Stand sogar in der Bild-Zeitung hier im Ruhrgebiet. Er beschwerte sich über Küchen- bzw. Kochgerüche der Nachbarin und wurde (Gott sei Dank!) abgewiesen! Das fande ich sowas von unnütz und peinlich, schlimmer gehts nimmer! Manche Leute scheinen echt extreme Langeweile zu haben und ich rege mich schon über viele Sachen in Bezug auf Lärm auf! Aber das ist einfach nur albern und so sah es wohl auch das Gericht! (Hehe, quasi ein Wortspiel! ;) ). Auf jeden Fall wurde es wie gesagt abgewiesen, wär ja auch noch schöner wenn sowas (Kochen) bestraft werden würde!

Also, Nerven behalten, die Aussicht Deiner Nachbarin ist im Normfall gen Null!

Lieben Gruß und ich hoffe der Neid auf die leckeren Gerüche aus Eurer Küche nimmt schnell ab, wenn der Aussicht auf Erfolg rapide sinkt, und die Nachbarin lernt kochen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
corneliam
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

da ich "von der anderen Partei" bin, wollte ich auch mal meine Meinung äußern. Ich wohne neben einer alten Dame, deren Tage oftmals erst um 10 oder 11 Uhr beginnen. Oft kocht sie nachmittags (um 15 Uhr oder 17 Uhr), wenn ich mal kurz auf der Terrasse sitze und von meiner Arbeit entspanne. Sie kocht sehr seltsame Dinge (gekochtes Gemüse und geratens Hackfleisch oder was auch immer) und das mieft unendlich. Es ist meist der gleiche, ekelerregende Geruch. Der Abzug ist direkt an meiner Hauswandgrenze und da zur anderen Seite die Häuser (der Reihenhauskette) vorgeschoben sind, geht der Wind auch fast immer in meine Richtung. Ich verstehe, dass sie ihren Mief aus der Küche haben will, aber unschönerweise zieht es mir dann meistens in das Schlaf- oder Wohnzimmerzimmer, weil ich im Sommer viel lüfte. Wenn der Abzug geht, schließen wir zwar schnell alle Fenster, aber manchmal merke ich es nicht und dann sind die ekligen Gerüche drin.

Es ist auch sehr unangenehm, wenn man mit jemanden zum Kaffeetrinken auf der Terrasse sitzt und wird dann vollgemüffelt. Also bitte ich darum, Gnade mit Nachbarn zu zeigen, die es mit Abzughauben anders sehen. Ablüfte von anderen Menschen (welcher Art auch immer) mag bestimmt niemand freiwillig haben.

Viele Grüße
Cornelia

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15x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
konzern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

wo kann man das Urteil finden. Habe genau das oben geschilderte Problem.

Wir haben ei älteres Haus erworben und renoviert.

Die Nachbarn sind vom Neid durchtränkt und haben uns einen Anwalt auf den Leib gehetzt.

Brauche dringend das Urteil als Munition gegen das Anwaltsschreiben.

MfG
Simon

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Simon,

nicht immer ist es möglich den abgesaugten Dunst nach außen zu leiten. Die Luft wird dann wieder in die Küche geführt. Damit die Gerüche gebunden werden, kann in den meisten Dunstabzugshauben ein Aktivkohlefilter eingesetzt werden.

Die einfachste Lösung für dich wäre auch einfach zusätzlich einen Aktivkohlefilter in die Dunstabzugshaube einzusetzen. Natürlich leitest du die abgesaugte Luft weiterhin nach draußen. Durch den zusätzlichen Aktivkohlefilter gibt es allerdings keine Geruchsbelästigung des Nachbarn mehr.

Ich halte das für die beste Lösung. Natürlich kann es sein, dass du bei einer gerichtlichen Klärung gewinnst, aber ist es den ganzen Ärger wert, wenn eine andere, wenn auch nicht kostenlose Lösung, gibt?


Gruß

Uwe


-- Editiert Uwe Mettmann am 17.06.2013 00:32

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
konzern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

ich brauche dringend das Urteil zu dem Reihenhausfall, wo eine Bohrung in der rechten Außenwand vorgenommen wurde.

Sonst müssen wir die komplette Küche umbauen, neue Bohrungen machen und dazu sind wir momentan finanziell nicht in der Lage.

Bitte nennt uns das Urteil/Amtsgericht/ irgendwas was hilfreich wäre.

Wir haben eine Kohlefilter in der Haube und kochen sehr wenig. Die Gerüche sind nicht das Problem, sondern der Verstoß gegen Brandschutzwand Bestimmungen.

Viele Grüße
Simon

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
sondern der Verstoß gegen Brandschutzwand Bestimmungen.

Dann wird Dir ein Urteil, bei dem es um Geruchsbelästigung geht, aber auch nicht weiter helfen.

Hast Du Probleme mit der Baubehörde bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
ich brauche dringend das Urteil zu dem Reihenhausfall, wo eine Bohrung in der rechten Außenwand vorgenommen wurde.

Fraglich ob es da ein Urteil gab, zumindest steht hier nichts davon.
Gefallen und nützen würde es Dir - wenn es denn eines gab - vermutlich nicht.



quote:
Sonst müssen wir die komplette Küche umbauen, neue Bohrungen machen

Da hätte man sich zuvor Gedanken über die Bedeutung einer Brandschutzwand machen sollen?

Ich vermute, das am Ende die Sicherheit der Allgemeinheit über eure Probleme der Küchennutzung stehen dürfte.
Das hat weniger mit Neid als mit Gefahr für Leib und Leben zu tun.



quote:
Brauche dringend das Urteil als Munition gegen das Anwaltsschreiben.

Wenn die Gegenseite bereits einen Anwalt hat, sollte man - im Sinne der Waffengleicheit - ebenfalls einen beauftragen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

da gabs mal ein Urteil in Celle OLG Celle (m 08.10.1998, Az.: 4 W 152/98 ), schau mal, ob Du das verwenden kannst.

Besser wärs, wenn Du eine einvernehmiche Lösung findest.

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"Chylla"

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#10
 Von 
konzern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja besser wäre einvernehmlich,

wir kochen vielleicht an 10 tagen im Monat, ansonsten ist niemand zu Hause, die Belästigung hält sich wirklich im rahmen.

Brandschutz, ja, aber was soll da brennen? bei uns ist alles gefliest und die wände ohne Tapete glatt verputzt.

Wir haben keine Gardinen und sonstigen Plüsch. Die Küchenarbeitsplatte ist aus Stein, das bisschen Sperrholz der Küchenunterschränke? Wir haben Rauchmelder etc. montiert...

man könnte eine brandschutzklappe installieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

Lasst - was auch immer ihr da gemacht habt - von einem Brandschutzexperten begutachten, der kann sagen ob das ok wäre oder ob man noch ergänzende Maßnahmen ergreifen muss oder ob ein Rückbau erforderlich ist.

Denn darauf zu hoffen das die Nachbarn locker lassen braucht man wohl nicht.



quote:<hr size=1 noshade>da gabs mal ein Urteil in Celle OLG Celle (m 08.10.1998, Az.: 4 W 152/98 ), schau mal, ob Du das verwenden kannst. <hr size=1 noshade>

Nein, auch dort ging es nur um Gerüche und nicht um die vorsätzliche Zerstörung von Brandschutzeinrichtungen.



quote:<hr size=1 noshade>Brandschutz, ja, aber was soll da brennen? bei uns ist alles gefliest und die wände ohne Tapete glatt verputzt. <hr size=1 noshade>

Die Bestimmungen sind nun mal existent und einzuhalten. Auch von Ahnunglosen welche glauben "da brennt nichts".


Rauchgase z.B. brennen wunderbar auch in Räumen die gefliest sind. Denn die ziehen auch vom Wohnzimmer in die Küche und alle anderen Räume.

Küchenmöbel aus Span bestehen aus Holz, Kunststoff (=Erdölprodukt) und chemischen Bindemitteln, die Kombi brennt auch hervorragend.


Die Versicherung wird im Fall der Fälle vermutlich auch leistungsfrei bei solchen Aktionen.





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