Hallo,
ich bin Neuling und hoffe, hier auch im richtigen Forum zu sein.Folgender Sachverhalt liegt vor:
mein Mann und ich wohnen seit 13 Jahren in einer Mietwohnung in einem angebauten Hinterhaus (EG)in einem 2100-Seelendorf.Die EG-Wohnung im Vorderhaus war die ersten 9 Jahre von einem Bürobetrieb gemietet,dann 1 Jahr von einem Single-Privatmann und wird jetzt als Zahnarztbetrieb betrieben von einer arabischen Familie.Die Baulichkeiten muss man sich als L-Form vorstellen, wobei der lange Teil wir sind und der kurze Teil ein Raum der Praxis, nämlich Büro/Küche.
Öffnen wir unser Wohnzimmerfenster können wir deren Fenster berühren. Automatisch schauen wir auch in das Büro/Küche, wenn wir die paar Stufen zu unserer Wohnung hochgehen.Ausserdem befindet sich auf unserer Seite auch noch unser Schlafzimmerfenster. Problem: die Zahnarztfrau kocht jeden Mittag ein vollständiges Essen bei geöffnetem Fenster. Es stinkt, als würden alte Socken gekocht und dieser eklige Geruch steht förmlich in unserem Wohn-/Schlafzimmer. Angesprochen auf dieses Problem, erhielten wir von ihr die Antwort:" Muss Fenster öffnen, da sonst Praxis riecht."
Wir würden gerne wissen, ob wir dies so hinnehmen müssen inbesondere im Hinblick darauf, dass es sich ja hier nicht um eine private Mietwohnung handelt sondern um einen Gewerbebetrieb. Ist es überhaupt erlaubt, in einer Arztpraxis in diesem Umfang tagtäglichzu kochen?
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Geruchsbelästigung durch ZAHNARZTPRAXIS !!
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Es ist auf jeden Fall nicht verboten (falls in deren Mietvertrag nichts anderes steht).
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Was konkret hindert dich daran, deine Fenster während des Kochvorganges zu schließen?
Was sagt der Vermieter dazu?
Ist die gewerbliche Nutzung der EG-Wohnung überhapt behördlich gestattet/zulässig?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Danke für die Antworten :-)
@ always known as Mortinghale:
Den Mietvertrag kenne ich natürlich nicht.
@ Harry van Sell:
Eigentlich hindert uns nix daran, die Fenster zu schliessen; das haben wir alles schon ausgetestet; leider zieht der Geruch trotzdem zu uns rein. Ist halt baulich irgendwie blöd gemacht; nicht nur durch die L-Form sondern das ganze muss man sich auch noch als Schacht vorstellen.Dazu kommt auch, dass bei Umbau in eine Zahnarztpraxis ein Abluftrohr gelegt wurde, was als Loch in der Hausmauer zu sehen ist und dies direkt neben unserem WoZi-Fenster. Es geht also nicht in die Höhe, wie z.Bsp. bei einem Gastrobetrieb.
Den Vermieter haben wir noch nicht angesprochen.
Ob die gewerbliche Nutzung behördlich gestattet und somit zulässig ist, denke ich schon, da der Vermieter eine große ortsansässige Baufirma ist.In der Nebenkostenabrechnung wird allerdings die Praxis abgerechnet wie alle anderen normalen Mieter im Haus, also ohne Vorwegabzug. Aber wenn ich recht weiss, muss das ja auch nicht immer gemacht werden. Wir sind ja auch nicht gegen die Praxis als solches, auch sind wir nicht ausländerfeindlich. Hier wohnen noch zwei türkische Familien, und selbst denen ist dieser Geruch schon unangenehm aufgefallen, und die wohnen im 2ten und 3ten Stock.
Trotzdem wie gesagt, danke für die Antwort. Evtl. kann man über den Vermieter hinsichtlich des Abzuges etwas erreichen.
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Wäre zumindest der erste Schritt.
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