Gerüst auf Nachbars Grundstück

7. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerüst auf Nachbars Grundstück

Hallo,
ich habe ein Haus mit Grenzbebauung und möchte auf der Seite der Grenzwand hin mein Dach renovieren. Laut Thüringer Nachbarschaftsgesetz habe ich das Hammerschlagsrecht und mein Nachbar muss einem Gerüstbau an meiner Fassade zustimmen. Nun stehen div Sträucher und eine Konifere im Weg. Diese Konifere ist mittlerweile höher als mein Haus und der Stamm ist nur ca 80cm von meiner Wand entfernt. Leider habe ich mich damals nicht mit Mindestabständen von Bäumen befasst und die 5 Jahres Frist ist auch schon um. Somit kann ich das Gerüst nicht an meiner ganzen Fassade bauen, was ich aber möchte. Weiß jemand, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, welche ihn zwingen können, die Konifere zu fällen, oder die Äste soweit bis zum Stamm zurückzuschneiden, das mein Gerüst vorbei passt?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von collin74):
Somit kann ich das Gerüst nicht an meiner ganzen Fassade bauen, was ich aber möchte.

Das ist aber nun gar kein Grund, der den Nachbarn zur Duldung des Gerüstes verpflichten würde.



Zitat (von collin74):
Weiß jemand, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, welche ihn zwingen können, die Konifere zu fällen,

Ja, § 21 Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG).

Man kann ja schon mal anfangen nach einer "baugleichen" Konifere zu suchen, dürften nicht leischt zu finden sein in der Größe. Alternativ von einem Fachmann den Wert des Gewächses berechnen lassen.

Man müsste auch berücksichtigen, das es in einigen Gemeinden Satzungen gibt, das das beschneiden und fällen solcher Gewächse ohne ensprechende Ausnamegenehmigung verbieten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im §21 seht das mit störenden Sachen nicht beschrieben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Doch, da:
"Das Recht ist mit möglichster Schonung des Nachbargrundstücks auszuüben..."

Schadenersatz ergibt sich aus dem BGB, daher muss der nicht extra geregelt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

ragt denn die Konifere bis an das Dach heran? Oder warum braucht man sonst an der ganzen Fassade ein Gerüst (eins rechts und eins links wäre sicher zumutbar, solange es die Renovierung nicht unmöglich macht)?

Stefan

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#5
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Brauche das Gerüst auf einer Seite, aber in voller Länge. Der Baum nimmt mir 3-4 Meter

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Brauche das Gerüst auf einer Seite, aber in voller Länge. Der Baum nimmt mir 3-4 Meter
Das hattest du schon zu Anfang gesagt, erklärt aber nicht warum es nicht anders geht.
Entscheidend ist nicht was du willst oder brauchst, sondern was zwingend erforderlich ist (im gewissen wirtschaftlichen Rahmen natürlich).

Stefan

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8511 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

auch nur mal zum bedenken erwähnt, sämtliche Arbeiten auf Nachbars Grundstück, muss nicht der Nachbar selber machen, er kann diese alle bei einem Fachmann in AUftrag geben, bezahlen müsstest dann jedoch DU den Fachmann (Du selber darfst das nicht machane, wenn der Nachbar nicht will).
Diese osten sollte man auch bedenken und mit einrechnen bei der Findung einer Alternative ;)

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#8
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ja richtig teuer werden. Weiß jemand, welche Instanz so eine ca 12m hohe Konifere wertschätzen kann. Oder vielleicht kann ich über das Wurzelwerk an den Baum heran wenn ich der Meinung bin, daß die Wurzeln meine Fertigkeitssperre oder meine Kellerwände angehen? Schließlich steht dieses riesen Teil nur 80 cm von meiner Wand weg. Welcher Gutachter kann sowas berechnen?

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8511 Beiträge, 4059x hilfreich)

Evtl solltest du erstmal Stefans Fragen beantworten, dann kann dir evtl auch weitergeholfen werden...

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#10
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit 12m ist sie höher als mein Haus und sie steht nicht mittig, sondern am Anfang der Fassade, so daß mir mindestens 4m oder mehr fehlen. Ich möchte mein Dach komplett öffnen und die Dämmwolle austauschen.

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#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von collin74):
Brauche das Gerüst auf einer Seite, aber in voller Länge.


Dann erklär mal, wieso das unbedingt beim Nachbarn sein muss.

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#12
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich auf der Seite zum Nachbarn ein Schrägdach und auf der Seite zu meinem Grundstück ein Flachdach habe. Ich kann den Dachdecker doch am Schrägdach nicht ohne Gerüst arbeiten lassen. Schon wegen der Sicherheit. Ich kann ihn zwar auf meiner Seite rauflassen, aber die müssen doch bis zur Dachrinnen runter und handwerkeln.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von collin74):
Ich kann den Dachdecker doch am Schrägdach nicht ohne Gerüst arbeiten lassen.

Doch. Da gibt es Hubbühnen/Steiger als mögliche Alternative. Auch Gerüste die sich an der Hauswand befestigen lassen wären eine Möglichkeit.


Hat man den Nachbarn denn schon mal kontaktiert? Eventuell ist der froh wenn ihm einer das Ding fällt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber egal wie es heißt, es kommt nichts am Baum vorbei. Das Teil hat er damals gepflanzt damit meine Eltern aus ihrem Fenster nich zu ihm sehen können.

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mit 12m ist sie höher als mein Haus und sie steht nicht mittig, sondern am Anfang der Fassade, so daß mir mindestens 4m oder mehr fehlen. Ich möchte mein Dach komplett öffnen und die Dämmwolle austauschen.
Da kannst du dann erst mal bis zu der Konifere ein Gerüst stellen, dazu dann dahinter eine Stütze, die eine Verbindungsbohle trägt (jetzt mit meinen Worten, ich kenne die Fachbegriffe nicht).
Im Prinzip so etwas (natürlich höher und anstelle des Autos halt die Konifere): https://geruest-welt.de/out/pictures/master/product/1/Bruecke1a_698A4C9153F042D4BC735038001FC660.jpg

Für mich hast du bisher nicht ausreichend begründet, warum der Nachbar seine Konifere opfern muss.

Zitat:
Ich kann den Dachdecker doch am Schrägdach nicht ohne Gerüst arbeiten lassen.
Warum denn nicht? Gerade Dachdecker sind schwindelfrei (bzw. sollten es sein), und dann reicht imho in bestimmten Fällen eine reine Absturzsicherung (siehe Baumkletterer oder Bergsteiger).
Außerdem: Sein Problem, er wird sich schon ausreichend absichern können und müssen (was man natürlich schriftlich festhält).

Hast du denn eigentlich schon mal mit dem Nachbarn gesprochen? Vielleicht will er das blöde Grünzeug ja selber weg haben, und wenn du ihm nun die Kosten dafür abnimmst ...

Stefan

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#16
 Von 
collin74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es schon begründet, das dieses Teil als Sichtschutz dient. Ein zweiter Grund warum das Teil weg soll, ist die Sache mit den Wurzeln, die womöglich schon in meiner Feuchtigkeitssperre sitzen.

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#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe es schon begründet, das dieses Teil als Sichtschutz dient. Ein zweiter Grund warum das Teil weg soll, ist die Sache mit den Wurzeln, die womöglich schon in meiner Feuchtigkeitssperre sitzen.
Das ist jetzt aber beides vorgeschoben, sprich: gelogen; hattest du weiter oben ja schon eingeräumt.
Dein Hauptgrund ist die Sache mit dem Dach, und da sehe ich immer noch nicht, dass die Konifere zwingend weg muss (aber du darfst mich - oder später vielleicht mal einen Richter - gerne davon überzeugen*).

*kannst du nicht mal Fotos zeigen? (gerne auch per PN)

Zitat:
das dieses Teil als Sichtschutz dient.
Wer sagt das eigentlich? Natürlich sind bestimmte Pflanzen ein Sichtschutz (insbesondere Nadelgehölz). Aber das die Konifere extra dafür gepflanzt wurde erschließt sich mir nicht. Aber egal, wahrscheinlich wurde sie sowieso schon zu lange geduldet.

Zitat:
die Sache mit den Wurzeln, die womöglich schon in meiner Feuchtigkeitssperre sitzen.
Eine Vermutung wird da wohl kaum reichen.
Lass ein Gutachten anfertigen, vielleicht kommt dieses ja zu einem ähnlichen Schluss; oder auch nicht weil speziell diese Wurzeln sehr weich sind und nirgendwo durchkommen (wer weiß?).

Stefan

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von collin74):
Ich habe es schon begründet, das dieses Teil als Sichtschutz dient.

Das ist eher ein Grund, das das Gewächs bleiben muss.

Ein juristisch halbarer Grund weshalb nur diese Form von Gerüst möglich sein soll fehlt immer noch.



Zitat (von collin74):
Ein zweiter Grund warum das Teil weg soll, ist die Sache mit den Wurzeln, die womöglich schon in meiner Feuchtigkeitssperre sitzen.

Dafür gibt es keine Beweise. Zum anderen kann man da auch eine Wurzelsperre setzen.



Zitat (von reckoner):
und dann reicht imho in bestimmten Fällen eine reine Absturzsicherung (siehe Baumkletterer oder Bergsteiger).

Eben, eine Absturzsicherung muss sein. Aber das muss halt kein Gerüst sein.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

@ collin74

Nachbarrecht Thüringen, gibt es da einen Passus, daß Bäume im Verhältnis zur Grenze gekürzt werden dürfen ?
BW hat so etwas in seinem NRG. z.B. bis 1 m Grenzabstand, darf die Höhe nur 1,8 m sein. Einkürzungsrecht kann gefordert werden

Dein Dach eindecken, Gerüst auf deine Seite stellen ist doch möglich, wie sieht es der Dachdecker ? Gibt es Mehrkosten, die dein Nachbar aufgrund des Baumes verursacht hat. Ragen Zweige auf dein Grundstück ?

Wurzeln in deinem Grundstück. Hier musst du aufgraben und selber schauen was los ist. Fotos machen. Beweisen, daß Schäden da sind und noch mehr kommen. Nachbar muss für Wurzelsperren sorgen.

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