Hallo zusammen, wir haben seit über 20 Jahren ein Haus in Eppstein / Hessen. Auf unserer Garage, die genau an unser Haus und die Grundstücksgrenze gebaut ist, ist seit Jahren eine Terasse mit Überdachung. Jetzt sollen wir, laut Bauaufsicht die Überdachung abreißen, obwohl diese schon ewig da ist. Wir würden den Abstand zum Nachbar nicht einhalten. Kann dies wirklich so sein? Die Bauaufsicht gibt uns noch die Möglichkeit, dass wir uns eine Genehmigung von unserem Nachbar geben lassen können. Dieser will dies aber nicht, obwohl er die letzten Jahre nichts dagegen hatte.
Kann mir Jemand etwas dazu sagen? Bin für jede Anregung offen.
Vielen Dank
Gewohnheitsrecht? Wir sollen Überdachung von Terrasse abreißen
10. November 2007
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Frage vom 10. November 2007 | 18:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewohnheitsrecht? Wir sollen Überdachung von Terrasse abreißen
#1
Antwort vom 11. November 2007 | 14:23
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2939x hilfreich)
Tja Oskar - soetwas wie Gewohnheitsrecht gibt es bei Häusern/WEG nicht. D.h., wenn dein Nachbar dir die Genehmigung nicht gibt, musst du die Terrasse entsprechend der Vorgabe abreißen.
Tut mir leid, dass du nicht das hörst, was du jetzt bräuchtest.
Vielleicht solltest du mal überlegen, ob der Nachbar nur nie etwas sagen wollte und jetzt ganz froh ist, dass das Ding ohne sein Zutun wegkommt?
#2
Antwort vom 12. November 2007 | 00:21
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 8x hilfreich)
Sehe ich ähnlich wie sika.
Bau die 'Überdachung der Terrasse' zurück und verhalte dich ruhig&besonnen.
lg taxus
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#3
Antwort vom 12. November 2007 | 13:58
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 307x hilfreich)
Wenn es technisch möglich ist, mimm doch einfach die Gladachscheiben raus und lass den Rest als Pergola stehen.
Die ist genehmigungsfrei.
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