Gewrbliche Holzverarbeitung in Wohngebiet

5. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jo82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewrbliche Holzverarbeitung in Wohngebiet

Hallo,

letztes Jahr sind wir uns ein recht neues Einfamilienhaus gekauft. Das Haus steht in einem reinen Wohngebiet am Stadtrandt eines kleinen Stadt mit gut 20.000 Einwohnern.

Am Garten grenzt ein Grundstück an, auf dem jede Menge Holz gelagert ist. Es handelt sich um ein Privatgrundstück mit Einfamilienhaus. Also kein Bauernhof der Gewerbe.

Anscheinend arbeitet der Nachbar in Nachtschicht, sodass er Tagsüber immer zu Hause ist. Laut den anderen Nachbarn vertreibt er kleingewerblich Holz, das er auf seinem Grundstück auch lagert und verarbeitet. D.H. tägliches sägen und spalten. Manchmal nur 20 Minuten, manchmal auch über Stunden.

An die Ruhezeiten hält er sich. Das Problem ist nur, dass wir ein kleines Baby bekommen haben, das ständig durch den Krach aufwacht und nicht schlafen kann. Meistens sägt er auch kurz vor Mittag oder Nachmittags. Das sind genau die Zeiten, wo unsere Kleine schlafen sollte. All unsere Schalfzimmer sind auch genau zu seinem Grundstück ausgerichtet.

Mit sich reden lässt er nicht. Er meinte er macht das schon seit Jahren so und keiner hat sich beschwert. Damals standen aber auch die Häuser drum herum nocht nicht. Die anderen Nachbarn sind Tagsüber auch nicht zu hause.

Was kann man denn in einem solchen Fall nur machen?

Um Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Beim Bauamt nachfragen, was da erlaubt ist, beim Gewerbeamt nachfragen, ob der Betrieb eine Erlaubnis haben muss. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jo82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antwort.

Also kann man darüber keine generelle Aussage treffen. Es kommt also auf die örtliche Rechtslage an, verstehe ich das richtig?

(Außer dass meiner Meinung nach sehr fragwürdig ist, seinen Nachbarn das zuzumuten.)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ja, so isses.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

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